- Für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis Erreichung des 18. Lebensjahres
- Diese Leistung soll der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft dienen. Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern.
- Wichtig ist somit, dass die Aktivität gemeinschaftlich stattfindet.
- Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit:
- Darunter fallen zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein, ein gemeinsamer Zoobesuch, eine Geburtstagsfeier, etc.
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung:
- Beispiele hierfür sind der Musikunterricht, Tanzkurse, Zeichenkurse, etc.
- Freizeiten:
- Hierunter verstehen sich mehrtägige Zusammenkünfte einer Gruppe, wie zum Beispiel Kirchenfreizeiten, Projekte zusammen mit dem Naturschutzbund, etc.
- Ja.
- Für reine Elternveranstaltungen wird die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt.
- Einen Nachweis über die Teilhabeaktivität, zum Beispiel:
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung
- Kontoauszug der Überweisung an die Musikschule
- Bestätigung der Teilnahme an einer Ferienfreizeit
- 15 Euro pro Monat als Pauschalbetrag für den gesamten Bewilligungszeitraum
- Beispiel: 12 Monate, einmaliger Betrag in Höhe von 180,- Euro
- Das Geld wird auf das Konto der Familie überwiesen.
- Ja, das Geld kann auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden.
- Im Rahmen der Teilhabe werden Kosten bezuschusst, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten anfallen. Das bedeutet, dass sowohl die Aktivität an sich (zum Beispiel Fußball spielen), als auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Aktivität anfallen (zum Beispiel Fußballschuhe), bezuschusst werden. Eine mit einer Teilhabeaktivität zusammenhängende Ausgabe ist somit auch einreichbar.
- Auch hier gilt der Pauschalbetrag von 15 Euro pro Monat.
- Es handelt sich aber nicht um zusätzliche 15 Euro pro Monat.
- Entweder wird ein Nachweis für eine Teilhabeaktivität (Mitgliedschaft im Fußballverein) oder für eine Anschaffung, die im Zusammenhang mit einer Teilhabeaktivität stehen, eingereicht.“
- Ja.
- Dabei ist es unerheblich, ob die Veranstaltung am Vormittag im Rahmen des Kita-Alltages stattfindet oder am Nachmittag nach der „regulären Betreuung“.
- Ja. Dafür müssen Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes in der E-Mail oder auf dem Poststück vermerkt sein. Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfiehlt sich die Einzelantragsstellung pro Kind anstatt eines Sammelantrages in einer Liste mit mehreren Kindern.
- Das Geld wird dennoch auf das Konto der Familie überwiesen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Abtretungserklärung der Familie vor, dass die Erstattung direkt an die Kita erfolgen soll.
„Hiermit trete ich (Name, Vorname) den BuT-Anspruch für mein Kind (Name, Vor-name, Geburtsdatum) für das Kitaprojekt auf dem Kitagelände am XY.XY.20XY nach XY an die Kita/ pädagogische Fachkraft (xy) ab. Das Geld soll direkt an die Kita überwiesen werden.
Datum, Unterschrift eines Elternteils“
- Es werden keine weiteren Beträge an die Familie oder Kita ausgezahlt. Die Familie erhält einen Ablehnungsbescheid. Die Kita bekommt nur einen Bescheid, wenn die Familie eine Vollmacht an die Kita erteilt hat.
- Ja. Damit erneut die 15,- Euro pro Monat für Teilhabeaktivitäten ausgezahlt werden, ist ein neuer Nachweis einzureichen.
- Ein Tagesausflug findet im Rahmen des Kita-Alltages außerhalb des Kita-Geländes statt.
- Bei der Teilhabeaktivität der Kita sind Unternehmungen erfasst, die auf dem Kita-Gelände oder außerhalb des Kita-Alltages und –Geländes stattfinden (Beispiel: eine Musiklehrerin kommt in die Kita; hierfür fallen Kosten an).