BuT-Leitfaden: Fragen & Antworten für Kita-Mitarbeitende

Kosten für mehrtägige Fahrten der Kita

Wie werden Kosten für einen Kita-Ausflug mit Übernachtung erstattet und was ist beim Antrag auf BuT-Leistungen zu beachten?

Wann handelt es sich um eine mehrtägige Fahrt? 

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Veranstaltung der Kita im Rahmen des Kita-Alltages
  • Außerhalb des Kitageländes
  • Mit mehr als einem Kind (gemeinschaftlicher Ortswechsel)
  • Mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der Wohnung der Kinder

Für wen werden die Kosten übernommen?

  • Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Wer reicht die Unterlagen bei der zuständigen BuT-Stelle ein?

  • Die Unterlagen können sowohl von der Kita als auch von der Familie eingereicht werden.
  • Wenn der Antrag sowohl von Kita als auch von der Familie eingereicht wird, erkennt das die BuT-Stelle. Es kommt also nicht zu einer doppelten Auszahlung.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Das Informationsschreiben der Kita, welches an alle Sorgeberechtigten ausgegeben wird. Zusätzlich die Angaben zu Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes.

Welche Inhalte sollen im Infoschreiben enthalten sein?

  • Ausstellungsdatum des Schreibens
  • Ziel und Zeitraum der Fahrt
  • Kosten der Fahrt (nach Möglichkeit mit Aufstellung welche Kosten enthalten sind)
  • Zahlungsziel (nach Möglichkeit nicht der 1. eines Monats, da die BuT-Berechtigungen in der Regel eine Laufzeit bis Ende eines Monats hat. Das Zahlungsziel muss in den Zeitraum einer gültigen BuT-Berechtigung fallen, damit die Kosten über BuT übernommen werden können). 
  • Kontodaten der Kita / pädagogischen Fachkraft

Was für Kosten werden bezahlt?

  • Gesamtsumme für Anfahrt, Übernachtungen, Verpflegung, Aktivitäten (zum Beispiel Museumsbesuch, Schatzsuche, gemeinsamer Besuch im Tierpark), Stornierungskosten
  • Leihgebühren für Ausrüstungsgegenstände (zum Beispiel Schlitten)
  • Nicht übernommen werden:
    • Taschengeld
    • Kosten für den Kinderreisepass
    • oder wetterfeste Kleidung

Wer bekommt das Geld?

  • Das Geld wird direkt an die Kita überwiesen.
  • Die Familien sollen nicht selber zahlen! 

Wer bekommt eine Information über die Entscheidung des Antrages?

  • Die Familie erhält einen Bescheid über die Entscheidung, ob und welche Kosten übernommen werden. Dem Bescheid ist ebenfalls zu entnehmen, an wen das Geld überwiesen wird. 
  • Die Kita erhält den Bescheid nur, wenn die Familie der Kita eine Vollmacht erteilt hat. Unabhängig davon, wer den Antrag bei der BuT-Stelle eingereicht hat.

Wie ist mit Anzahlungen und Restzahlungen umzugehen?

  • Es können natürlich beide Zahlungen an die Kita gezahlt werden. Wichtig dabei ist, dass für beide Zahlungen ein genaues Zahlungsziel im Infoschreiben festgeschrieben wird. Die Kosten werden über BuT übernommen, wenn die Familie zum jeweiligen Zeitpunkt des Zahlungsziels eine BuT-Berechtigung hat. 

Kann die Kita auch die Unterlagen einreichen?

  • Ja!
    • Dafür müssen in der E-Mail oder auf dem Poststück vermerkt sein:
      • Name
      • Geburtsdatum
      • BuT-Nummer des Kindes
    • Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfiehlt sich die Einzelantragsstellung pro Kind anstatt eines Sammelantrages in einer Liste mit mehreren Kindern.

Die Familie hat das Geld an die Kita selber bezahlt. Kann eine Erstattung der Kosten an die Familie erfolgen?

  • Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel Barzahlung erforderlich war oder eine kurzfristige Zahlungsfrist angegeben wurde.

Welche Information kann die Kita den Familien geben?

  • Hier empfiehlt sich immer ein Hinweis auf dem Infoschreiben zur Möglichkeit einer Kostenübernahme der mehrtägigen Fahrt mit aufzunehmen.
    • Ein Formulierungsbeispiel:

„Diese Fahrt kann über BuT bezahlt werden! Wenn Sie eine BuT-Berechtigung haben, zahlen Sie bitte nicht selbst. Ergänzen Sie den Namen, Geburtsdatum und BuT-Nummer Ihres Kindes und reichen dieses Schreiben bei der Region Hannover (Adresse und Informationen unter www.hannover.de/but), im Jobcenter oder in Ihrem Rathaus vor Ort ein. Die Zahlung erfolgt direkt an die Kita. 

Auch Familien mit einem geringen Einkommen ohne Leistungsbezug können BuT bekommen. Fragen Sie vor Ort beim Jobcenter Region Hannover nach.

Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes:
__________________________________“

Welchen Betrag übernimmt die zuständige BuT-Stelle bei „Doppelfinanzierung“?

Beispiel:

  • Der Förderverein der Kita subventioniert die Fahrt pro Kind (egal ob BuT-berechtigt oder nicht) mit 20 Euro. Dadurch müssen die Familien zum Beispiel nur 80 Euro statt 100 Euro bezahlen. Welchen Betrag übernimmt die zuständige BuT-Stelle?

Geld für eine mehrtägige Kitafahrt als Leistung für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen


   

Zurück zur Übersicht:

Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)

Leitfaden für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen & Kindertagesbetreuung

Dieser Leitfaden unterstützt Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagesbetreuung dabei, die verschiedenen BuT-Leistungen, deren Bean...

lesen
Nach oben