Änderungen durch Starke-Familien-Gesetz

Umstellung des Abrechnungsverfahrens für Teilhabe und eintägige Ausflüge

Bisher mussten die Leistungsberechtigen ihre BuT-Berechtigung im Verein oder der Schule vorzeigen, damit die anfallenden Kosten für Mitgliedsbeiträge und Ausflüge direkt mit der Region Hannover abgerechnet werden konnten.

Durch das Starke-Familien-Gesetz ergeben sich folgende Änderungen:

Für Teilhabe:

  • Ab dem 1. August 2019 erhöht sich der monatliche Betrag von 10 Euro auf pauschal 15 Euro. Das bedeutet, dass den Leistungsberechtigten bei Nachweis einer Teilhabeaktivität das Budget für den gesamten Bewilligungszeitraum zur Verfügung gestellt werden muss. Wird durch einen Verein oder eine Ferienaktion nur ein Teilbetrag und nicht der Gesamtbetrag für den aktuellen Bewilligungszeitraum abgerechnet, erhalten die Leistungsberechtigten daher den Restbetrag auf ihr Konto. Dieser Betrag steht dann auch für weitere Kosten in diesem Zusammenhang (z.B. Sportsausrüstung, Fahrtkosten) zur freien Verfügung.Beispiel: Der Vereinsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat, der Verein rechnet diesen für den aktuellen Bewilligungszeitraum (z.B. 01.08.2019 – 31.07.2020, insgesamt 120 Euro) mit der Region Hannover ab. Der Restbetrag in Höhe von 60 Euro (12 Monate x 5 Euro) wird den Leistungsberechtigten automatisch vom Jobcenter oder der Region Hannover auf ihr Konto ausgezahlt. Weitere Abrechnungen durch einen Verein sind dann nicht mehr möglich.
  • Ab dem 01.01.2020 erhalten die Leistungsberechtigten den Gesamtbetrag für den aktuellen Bewilligungszeitraum direkt auf ihr Konto, sobald nachgewiesen wird, dass ein Kind an einer Teilhabeaktivität teilnimmt (Anmeldung im Verein, Kontoauszug Vereinsbeitrag, Infoschreiben Ferienfreizeit, Quittung für Sportschuhe). Vereinsbeiträge etc. müssen dann von den Leistungsberechtigten selbst weitergeleitet werden. Die BuT-Berechtigung muss nicht mehr beim Verein o.ä. vorgezeigt werden.

Für eintägige Ausflüge:

  • Ab dem 01.02.2020 (Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2019/2020) werden die Kosten für eintägige Ausflüge mit der Schule, der Kindertagesstätte oder dem Hort direkt an die Leistungsberechtigten ausgezahlt, sobald ein entsprechendes Infoschreiben vorgelegt wird. Zahlungsnachweise werden nur für Beträge ab 15,00 Euro benötigt. Für die Weiterleitung der Beträge an die Schule, die Kindertagesstätte oder den Hort sind die Leistungsberechtigten selbst verantwortlich. Bis 31.01.2020 (für das erste Schulhalbjahr) werden die Beträge noch an Schulen und Kindertagesstätten gezahlt und dürfen nur in Ausnahmefällen erstattet werden.Bitte beachten Sie auch die aktualisierten Hinweise in den Bescheiden und auf der nächsten BuT-Berechtigung.Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihr Jobcenter vor Ort oder an das BuT-Servicebüro der Region Hannover.