Änderungen durch Starke-Familien-Gesetz
Umstellung des Abrechnungsverfahrens für Teilhabe und eintägige Ausflüge
Bisher mussten die Leistungsberechtigen ihre BuT-Berechtigung im Verein oder der Schule vorzeigen, damit die anfallenden Kosten für Mitgliedsbeiträge und Ausflüge direkt mit der Region Hannover abgerechnet werden konnten.
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