Klimaschutz in der Region Hannover
Regionsweite Bürgerenergiegenossenschaft
Menschen in der Region Hannover können sich an Energiewende-Projekten beteiligen, indem sie Anteile an der Region-BEG erwerben.
Für Menschen in der gesamten Region Hannover gibt es zukünftig eine zusätzliche Möglichkeit, sich an Energiewende-Projekten vor Ort zu beteiligen: eine regionsweite Bürgerenergiegenossenschaft. Die Regionsversammlung hat der Gründung der „Region-BEG“ am 18. August 2026 zugestimmt. Die neue Genossenschaft soll möglichst vielen Menschen in der Region Hannover eine demokratische und finanzielle Beteiligung an Projekten der Energiewende ermöglichen und bestehende Energiegenossenschaften in den Regionskommunen gezielt ergänzen. Als erste Projekte der neuen Genossenschaft kommen insbesondere Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Liegenschaften in Betracht.
Wie funktioniert eine Energiegenossenschaft?
Eine Energiegenossenschaft ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens: Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen schließen sich zusammen, um Projekte im Bereich erneuerbare Energien zu finanzieren und zu betreiben, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Windparks.
Bundesweit gibt es bereits rund 1.000 Energiegenossenschaften, die sich vor allem durch die Einlagen ihrer Mitglieder finanzieren. Für die Projektfinanzierung können außerdem Bank- und Förderkredite sowie Zuschüsse verschiedener Förderprogramme genutzt werden. Typisch für Genossenschaften ist das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“: Anders als bei Aktiengesellschaften zählt in der Generalversammlung grundsätzlich nicht die Höhe der Einlage, sondern die Mitgliedschaft. Wer sich an einer Energiegenossenschaft beteiligt, unterstützt die Energiewende vor Ort und kann auch an möglichen Ausschüttungen beteiligt werden. Eine Rendite ist vom wirtschaftlichen Erfolg abhängig.
Warum braucht es eine regionsweite Energiegenossenschaft?
In mehreren Regionskommunen sind bereits Energiegenossenschaften aktiv und leisten wichtige Arbeit für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz. Die neue regionsweite Genossenschaft soll diese Initiativen nicht ersetzen, sondern um größere, kommunenübergreifende Projekte ergänzen.
Wie kann ich mich an der Genossenschaft beteiligen?
Jeder Geschäftsanteil kostet 500 Euro. Wer sich als Gründungsmitglied engagieren oder bereits Anteile vorzeichnen möchte, erhält hierzu beim Fachbereich Energie und Klima der Region Hannover weitere Informationen.
Ansprechpartnerin Anne-Kristin Mathiszig ist telefonisch unter 0511 / 616 -21091 oder per Mail an klimaschutz@region-hannover.de erreichbar.
Wie läuft die Genossenschaftsgründung konkret ab?
Seit dem entsprechenden Grundsatzbeschluss der Regionsversammlung vom 11. November 2025 hat die Verwaltung die Gründung der Energiegenossenschaft vorbereitet. So hat sie einen Satzungsentwurf und einen Businessplan erarbeitet und sich mit dem Genoverband e. V. abgestimmt, der Genossenschaftsgründungen unterstützt.
Aktuell läuft die konkrete Vorbereitung der Gründung. Ziel ist es, bis zur Gründungsversammlung einen tragfähigen Kreis von Gründungsmitgliedern zu gewinnen. Dies können Menschen mit Bezug zur Region Hannover ebenso wie Kommunen, Institutionen und bestehende Energiegenossenschaften sein. Dieser Kreis soll die Genossenschaft gemeinsam auf den Weg bringen und die Grundlage für den weiteren Mitgliederaufbau schaffen.
Parallel bereitet die Verwaltung die weiteren formalen Schritte vor. Dazu gehört insbesondere die Organisation der Gründungsversammlung, die im Frühjahr 2027 stattfinden soll. Anschließend folgen die Prüfung und die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Die Region Hannover engagiert sich selbst als Gründungsmitglied mit zwei Geschäftsanteilen. Nach der Gründung arbeitet die Genossenschaft eigenverantwortlich. Die operative Geschäftsführung übernimmt der Vorstand, der vom Aufsichtsrat bestellt wird und aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat wird durch die Generalversammlung gewählt, in der alle Mitglieder vertreten sind. Die Region bleibt Mitglied der Generalversammlung und soll gemäß Satzung im Aufsichtsrat vertreten sein.
Der Satzungsentwurf und weitere Information zur geplanten Gründung:
- Satzungsentwurf der Region-BEG
- Executive Summary der Region-BEG
- Vollständiger Entwurf des Businessplans der Region-BEG
- Planungsrechnung Region-BEG (digitale Ansichtsversion)
- Planungsrechnung Region-BEG (druckoptimierte Version)
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