Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Erarbeitung von Lärmkarten und die Erstellung einer Betroffenenstatistik für den Ballungsraum Hannover in einem 5-Jahres-Rhythmus gefordert. Die Aktualisierung der Lärmkartierung wurde 2017 an die zuständigen Behörden gemeldet.
Der vorliegenden Lärmkartierung 2017 liegen umfangreiche Änderungen und Aktualisierungen der Eingangsdaten des Berechnungsmodells zugrunde. So wurden einerseits Datengrundlagen wie Einwohnerzahlen, Gebäudemodell, Geländemodell fortgeschrieben, andererseits wurde das Rechenmodell weiter verfeinert und verbessert. Zudem wurden eingebaute lärmmindernde Fahrbahnbeläge in der Berechnung berücksichtigt. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen die verwendeten Eingangsdaten für die Lärmkartierung nicht älter als ein Jahr sein, um eine aktuelle Bestanderfassung zu gewährleisten.
Mit der Übermittlung der Lärmdaten für Straßenverkehr, Stadtbahn und Gewerbe über das niedersächsische Umweltministerium an die Europäische Union ist die dritte Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - die Lärmkartierung - für die Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen.
Die Haupt-Lärmquellen im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die Bundesautobahnen (A2, A7, A37) und die bedeutenden Bundesstraßen (Schnellwege B3, B6, B65) sowie die eng angebauten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Im bebauten Bereich wirkt vielfach die Abschirmung durch Gebäude, so dass z. B. bereits im Blockinneren oder in geringer Entfernung von der Straße deutliche Minderungen zu erkennen sind. Die Lärmbelastung durch die Stadtbahn beschränkt sich auf die oberirdischen Fahrstrecken der einzelnen Linien. Hierbei treten ebenfalls die eng angebauten Bereiche mit hoher Lärmbelastung hervor. In die Betrachtung des Gewerbelärms wurden alle relevanten Gewerbeanlagen sowie die Häfen aufgenommen. Da diese in Industrie- und Gewerbegebieten liegen, ist die Anzahl der betroffenen Menschen gegenüber den anderen Lärmarten sehr gering.