Aktionsprogramm Deister - Hannover.de

Naturschutz und Freizeit

Aktionsprogramm Deister

Gemeinsame Lösungen für Naturschutz, Sport, Forstwirtschaft und Co.. Mit dem Aktionsprogramm Deister 2024/2025 entwickelt die Region Hannover gemeinsam mit lokalen Akteur*innen langfristige Lösungen. Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand.

Der Deister

Der Deister ist mehr als Höhenzug und Waldgebiet: Er ist Lebensraum für zahlreiche, teils bedrohte Tier- und Pflanzenarten, ein unverzichtbarer Wasserspeicher und ein natürlicher Klimaregulator. Der gesamte Höhenzug ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Auf der Südseite liegen zwei Naturschutzgebiete, eins davon hat als FFH-Gebiet eine herausragende Bedeutung. Doch seine Bedeutung reicht darüber hinaus – als „Hausberg“ der Region Hannover ist der Deister ein beliebtes Ziel zum Wandern, Spazierengehen, Radfahren und Reiten.

Diese intensive Nutzung bringt Herausforderungen mit sich. Unterschiedliche Interessen treffen auf sensible Ökosysteme und komplexe Eigentumsverhältnisse. Besonders das Mountainbiking steht im Fokus: Die steigende Popularität des Sports bei gleichzeitig begrenztem legalem Angebot führt dazu, dass immer mehr illegale Strecken entstehen – oft mit erheblichen Schäden für Flora und Fauna.

Mit dem Aktionsprogramm Deister 2024/2025 entwickelte die Region Hannover gemeinsam mit lokalen Akteur*innen langfristige Lösungen. In mehreren Arbeitsgruppen (AGs) wurde an konkreten Aufgaben gearbeitet. Die Arbeit der AGs ist abgeschlossen. Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand.
 

Mountainbiketrails „Ladies Only“, „Ü30“ und „BMX-Bahn“

Zwischen 2013 und 2014 wurde in Zusammenarbeit der Niedersächsischen Landesforsten, dem Deisterfreun.de e. V. und der Region Hannover drei Pilot-Mountainbikestrecken im Deister entwickelt. 

Ziel des Pilotvorhabens:
Die Strecken wurden befristet genehmigt, um zu erproben, ob das illegale Fahren dadurch eingedämmt werden kann. Nach mehr als zehn Jahren Testphase lässt sich eindeutig sagen: Das ist nicht der Fall. Allein in gängigen Outdoor-Apps sind mehr als 80 illegale Strecken verzeichnet. Siehe „Hintergrund

Warum Ladies Only, ü30 und BMX-Bahn eine naturschutzrechtliche Genehmigung brauchen:
Die Strecken befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets H 23. Im Schutzgebiet ist unter anderem die Veränderung der Bodengestalt verboten. Eine Befreiung von Verboten der Verordnung kann nur gut begründet erteilt werden. In diesem Fall wurden die Strecken in der Aussicht befreit, dass dadurch die illegalen Mountainbikeaktivitäten kanalisiert werden können und somit eine Verbesserung für das gesamte Schutzgebiet zu erwarten ist. In den Befreiungen wurden der Verlauf der Strecken sowie die Anzahl und Lage der Hindernisse festgehalten.

Wie sich die Strecken seitdem entwickelt haben:
Insbesondere Ladies Only und Ü30 wurden in den letzten zehn Jahren massiv ausgebaut. Über 100 neue Hindernisse sind seitdem auf den Strecken entstanden. Diese Entwicklung wurde nicht mit der Region Hannover abgestimmt und stellt einen ungenehmigten Eingriff in Natur und Landschaft dar. 

Stand der Genehmigung:
Die naturschutzrechtliche Genehmigung der Trails ist bis zum 31.12.2025 gültig. Ohne Genehmigung dürfen die Strecken ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr genutzt werden.

Die Region Hannover hat dem Verein Deisterfreun.de als Trägerverein der Strecken frühzeitig mitgeteilt, dass eine weitere befristete Verlängerung der Genehmigung nur denkbar ist, wenn der Verein sich mit dem rechtlich erforderlichen Ausgleich für das Zuviel der Hindernisse klar zum Naturschutz und zu den getroffenen Vereinbarungen bekennt. Bisher ist dieser Ausgleich auf einvernehmlicher Basis nicht erfolgt.

Eine unbefristete Genehmigung der Strecken wäre rechtlich dann möglich, wenn die betroffenen Flächen aus den Schutzgebieten herausgelöst würden. Die verlorene Schutzgebietsfläche müsste dann an anderer Stelle kompensiert werden. Dafür wären in den betroffenen Kommunen und in der Regionsversammlung politische Beschlüsse notwendig. 

Die Zukunft des legalen Mountainbiking im Deister:
Das Mountainbiking soll auch zukünftig einen Platz im Deister haben. Neben den Forstwegen sollen dafür zukünftig auch naturverträgliche Singletrails zur Verfügung stehen – Bereiche dafür wurden bereits identifiziert. Siehe „Singletrails im Deister“. Das Pilotvorhaben hat gezeigt: für eingriffsintensive Sparten des Sports müssen Flächen außerhalb der Schutzgebietskulisse gefunden werden. Siehe „Potenziale für Trailparks

Singletrails im Deister

Das langfristige Ziel ist es, besonders sensible Bereiche des Deisters besser zu schützen und gleichzeitig geeignete Gebiete für naturverträgliche Erholungsangebote zu öffnen. Dafür wurde eine Zonierung entwickelt. Demnach gibt es drei Zonen im Deister:

  • Zone 1a „Streng geschützte Bereiche“: diese umfasst u. a. gesetzlich geschützte Bereiche wie Naturschutzgebiete, Biotope, zentrale Flächen zur Trinkwassergewinnung, Waldflächen die zur natürlichen Waldentwicklung vorgesehen sind (NWE-Kulisse) und Wildruhezonen. In der Zone 1a ist der Naturschutz prioritär.
  • Zone 1b „Bereiche mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung“: diese umfasst bekannte Lebensräume von geschützten Tierarten, weitere wertvolle Biotope und Altbergbaubereiche. Auch in dieser Zone ist der Naturschutz prioritär zu betrachten, Ausnahmen können in Einzelfällen geprüft werden.
  • Zone 2 „Sonstige schutzwürdige Bereiche“, diese Zone umfasst alle Bereiche, die nicht in den Zonen 1a oder 1b liegen. Auch diese Bereiche sind durch Landschaftsschutzgebiete gesichert, die Ausweitung der Erholungsnutzung ist unter Vorbehalt und Prüfung möglich. 

Die Zonen werden in der folgenden Karte dargestellt:

Zonierungskonzept Deister

Auf dieser Grundlage haben die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) als einer der Waldeigentümer*innen im Deister, Korridore identifiziert, die sich als neue Mountainbikestrecken eignen können. 

Diese werden in folgender Karte dargestellt:

Potenzielle Trassen im Deister auf den Flächen der NLF

 

 

Potenziale für Trailparks

Ein Trailpark außerhalb der Schutzgebiete soll ein abenteuerorientiertes Angebot schaffen, das die bestehenden Downhill-Trails, deren Genehmigung ausläuft, ablösen könnte. Aktuell wird geprüft, welche Standorte dafür geeignet sein könnten. 

Eine Analyse von Standorten in der Region Hannover, die einen ausreichenden Höhenunterschied für das Mountainbiking aufweisen, zeigt die nachfolgende Karte. Grundsätzlich sind der Analyse zufolge nur sehr wenige Orte geeignet. Für viele der Standorte liegen zudem bereits anderweitige Planungen für die kommenden Jahre vor. 

Analyse zu Potenzialen für einen Trailpark in der Region Hannover


Die Suche innerhalb und außerhalb der Region Hannover wird fortgesetzt.
Eine Übersicht über die bestehenden Angebote für legalen Mountainbiking und BMX-Fahren in der Region Hannover zeigt die folgende Karte:
 

Bestand von MTB-Anlagen, Stand 18.09.2025

Naturpark Deister und Calenberger Land

Derzeit wird geprüft, ob die Ausweisung eines Naturparks eine langfristige Perspektive bieten kann. Im ersten Halbjahr 2025 wurden diesbezüglich Rückkopplungen mit den Kommunen Springe, Wennigsen, Barsinghausen, Pattensen, Gehrden und Hemmingen durchgeführt. Wenn im Laufe des Jahres Mandate durch die zuständigen kommunalen Ausschüsse ausgesprochen werden, soll die Art und Ausgestaltung eines Naturparks Deister & Calenberger Land konkretisiert werden. 

Informationen zu den zentralen Themen sowie den Aufgaben und Leistungen von Naturparken finden Sie hier (https://nationale-naturlandschaften.de/naturparke).

Kodex Deister

Die AG Kodex entwickelt eine freiwillige Selbstverpflichtung für den Deister, die ein gemeinsames Wertefundament für alle Nutzer*innen schaffen soll. 
Die finale Fassung des Kodex wurde im September 2025 mehrheitlich durch das Gremium des „Großen Runden Tisches Deister“ beschlossen. Ziel ist es, dass beteiligte Kommunen, Institutionen, Verbände und Vereine den Kodex im Februar 2026 unterzeichnen.

Der Kodex Deister zum Herunterladen

Hintergrund: rechtliche Rahmenbedingungen

Den rechtlichen Rahmen im Deister setzen das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie innerhalb der Region Hannover die Landschaftsschutzgebietsverordnungen LSG-H 23 „Norddeister“ und LSG-H 30 „Süddeister“. An diese Vorgaben ist auch die Region Hannover bei der Suche nach Lösungen gebunden.

Das Mountainbiken im Wald des Deisters regeln vor allem folgende Paragraphen:

  • § 25 NWaldLG – Fahren
    (1)    Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).
  • § 3 LSG-H 23 – Verbote
    (1) Im Landschaftsschutzgebiet sind Handlungen – mit Ausnahme der in den §§ 4 und 5 aufgeführten – verboten, die den Charakter des geschützten Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen.
    (2) Insbesondere ist verboten:
    (…)
    5) die Oberflächengestalt zu verändern, insbesondere durch a) Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungen, b) das Beseitigen von Senken, c) das Einbringen von Stoffen aller Art, d) Sprengungen oder Bohrungen;
  • § 4 LSG-H 30 – Erlaubnis
    (1)    In dem Landschaftsschutzgebiet bedürfen der vorherigen Erlaubnis der Landkreis Schaumburg oder Hameln-Pyrmont oder des Verbandes Großraum Hannover in Hannover als der jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörde:
    (…)
    h) die Entnahme von Bodenbestandteilen, das Aufschütten oder Einbringen von Stoffen aller Art oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt, z. B. die Anlage von Steinbrüchen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben, sowie von Fischteichen.

Warum das illegale Mountainbiking ein Problem ist:

Ungenehmigte Trails verlaufen oft durch Bereiche, die als Wildruhezonen oder besonders geschützte Biotope dem Schutz von Tieren und Lebensräumen vorbehalten sind. Besonders die im Deister vorkommenden, störungsempfindliche Arten wie das Rotwild, die Wildkatze oder der Schwarzstorch sind durch die voranschreitende Zerschneidung betroffen und es gibt zunehmend weniger störungsfreie Rückzugsorte. Weiterhin werden Pflanzen und Biotope durch das Befahren zerstört oder geschädigt, wie beispielsweise bodennahe Wurzelbereiche. Durch das Bauen von Hindernissen, was nach LSG-Verordnung verboten ist, wird die Bodengestalt verändert und es kann zu Erosionsgeschehen kommen.

Die Bäume an der erodierenden Kante müssen aus Sicherheitsgründen perspektivisch gefällt werden.

Mitmachen

Die neuen Angebote zum Mountainbiking in der Region Hannover und den angrenzenden Landkreisen entwickeln sich gerade erst. Bei Interesse an der Mitarbeit und Gestaltung von neuen Strecken, gerne eine Mail an naturschutz@region-hannover.de schicken.

 

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