Förderprogramm

Gut für die Artenvielfalt und das Kleinklima: Geld für Gründächer

    

Das Förderprogramm für Dachbegrünung und Fassadenbegrünung wurde verlängert und geändert. Fördermittel können auch 2023 beantragt werden.

Begrünte Dächer und Fassaden sind gut für Mensch und Umwelt: Sie tragen dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten, verbessern in der Stadt das Kleinklima und helfen Regenwasser zu speichern.

Dachbegrünung und Fassadenbegrünung werden mit bis zu 10.000 Euro gefördert, zusammen mit Photovoltaik mit bis zu 15.000 Euro.

Die Regionsversammlung hat dazu ein neues Förderprogramm als Unterstützung für Kommunen, Privatpersonen und Firmen beschlossen. Für das Jahr 2023 stehen dafür insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.

Professionell durchgeführte Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen werden weiterhin mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Wird auf demselben Dach gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, erhöht sich der Zuschuss für die Dachbegrünung auf bis zu 15.000 Euro. Anträge können wieder beim Fachbereich Umwelt der Region Hannover gestellt werden.

"Dach- und Fassadenbegrünungen bieten vielfältige ökologische Vorteile. Pflanzen und Tieren finden neue Lebensräume und tragen so zur Biotopanreicherung bei. Gründächer filtern Schadstoffe aus der Luft und sorgen durch die Verdunstung des gespeicherten Wassers besonders in heißen Sommermonaten für Kühlung und Luftbefeuchtung. Nicht zuletzt sind sie auch ein schöner Anblick. Wer eine Photovolta-ikanlage auf seinem Gründach installiert, leistet einen Beitrag zur dringend notwendi-gen Energiewende und erhält deswegen einen höheren Zuschuss für sein Gründach“, so Sonja Papenfuß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover.

Fördergelder können für die Begrünung von Neubaudächern sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung auf allen Grundstücken im Gebiet der Region Hannover beantragt werden. Alle Bepflanzungen sind auf Dauer anzulegen und im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens zehn Jahre zu erhalten. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 qm groß sein.

Professionelle Dachbegrünungen werden mit 1/3 der förderfähigen Kosten gefördert, wenn eine Photovoltaikanlage gebaut wird, werden sogar 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Dachbegrünung gefördert. 

Bei einfachen Fassadenbegrünungen in Eigenleistung liegt der Fördersatz weiterhin bei 50 Prozent. Der Zuschuss für eine ggf. notwendige Statiküberprüfung oder –berechnung wird auf bis zu 450 Euro erhöht, für eine vorherige fachliche Beratung zur Begrünung auf bis zu 200 Euro, mit Photovoltaikanlage sogar auf bis zu 400 Euro.

"Durch die Förderung werden Begrünungsinitiativen in allen regionsangehörigen Städten und Gemeinden weiterhin unterstützt", darauf weist Sonja Papenfuß hin. 

Die Förderrichtlinie zum Nachlesen

 

veröffentlicht: 11. Juli 2023