Grundwasser | Trinkwasser
Fragen und Antworten rund um die Allgemeinverfügung "Beregnung"
Die Region Hannover schützt das Grundwasser mit zeitlichen Einschränkungen der Beregnung an besonders heißen Tagen. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Allgemeinverfügung beantwortet.
Wann gilt die Allgemeinverfügung?
Von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht beregnet werden.
Was soll die Allgemeinverfügung bringen?
Seit Jahrzehnten gibt es überwiegend negative jährliche Wasserbilanzen. Das heißt: Die Grundwasserkörper sind durch vielfältige Nutzungen überlastet und teilweise erschöpft. Die vorhandene Grundwassermenge befindet sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Die Region Hannover sorgt mit der Allgemeinverfügung vor und handelt verantwortungsvoll: Jeder Liter Wasser, den wir heute nicht verschwenden, hilft uns, wenn sich die Situation mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter verschärft.
Warum braucht es wieder eine Allgemeinverfügung?
Trotz mancher wasserreicher Jahre ist die vorhandene Menge an Grundwasser in der Region Hannover noch immer kritisch. Insbesondere in den Grundwasserkörpern Wietze-Fuhse Lockergestein und Leine Lockergestein sind die Dargebotsreserve nahezu aufgebraucht, sodass jede neue Entnahme einer Einzelfallentscheidung bedarf.
Die Entnahmen aus den beiden Grundwasserkörpern machen rund 90 % der gesamt genehmigten Entnahmen im Regionsgebiet aus.
Haben regenreiche Jahre keinen positiven Einfluss?
Niederschläge versickern nur langsam ins Grundwasser. Temporär „hohe“ Grundwasserstände sind mittlerweile singuläre Ereignisse und waren z.B. beim Winterhochwasser 2024 durch hohe Jahresniederschläge und standortbedingte Bodeneigenschaften begründet. Demgegenüber blieben die Niederschläge im Jahr 2025 mit 483 mm wiederum weit hinter dem langjährigen Mittel von 626mm zurück.
Die klimatische Wasserbilanz der letzten Jahre, insbesondere für den Zeitraum der Vegetationsperiode (April – September) in der das Wasser benötigt wird, ist dabei stark rückläufig bzw. wird immer weniger. In der Folge versickert immer weniger Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Wird zu Beregnungszwecken Wasser genutzt, welches dann noch zum hohen Anteil auch verdunstet, ist dies doppelt schädlich für das Grundwasser.
Wie haben sich die Grundwasserstände in den letzten Jahren entwickelt?
Eine Auswertung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigt innerhalb des Vergleichszeitraums 1991-2020 ab dem Jahr 2018 für weite Teile Niedersachsens niedrige bis extrem niedrige Grundwasserstände auf. Die Ergebnisse sind im „Grundwasserbericht Niedersachsen, Jahresbericht zur Grundwasserstandsentwicklung im Jahr 2024“ dargestellt. Die aktuellen Werte der Grundwassermessstellen in der Region Hannover bestätigen diesen Trend.
Wo kann ich die aktuellen Grundwasserstände sehen?
Der NLWKN betreibt amtliche Messstellen. Die aktuellen Grundwasserstände können hier eingesehen werden: https://www.grundwasserstandonline.nlwkn.niedersachsen.de/
Welche Temperatur ist für die Umsetzung Allgemeinverfügung maßgebend?
Maßgebend sind die Daten der Wetterstation Hannover Flughafen, die hier abrufbar sind:
https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/niedersachsen_bremen/hannover/_node.html
Was passiert, wenn die Temperatur der Wetterstation Flughafen Hannover um 11:00 Uhr bei 28°C liegt, gegen 15:30 Uhr aber unter 27°C fällt?
Dann greift die Allgemeinverfügung und es darf ab 11:00 Uhr nicht mehr beregnet werden. Sobald die Temperatur am Flughafen die 27°C unterschreitet, darf wieder beregnet werden. In diesem Fall also wieder ab 15:30 Uhr.
Zu empfehlen ist allerdings auch bei großer Sonneneinstrahlung und der damit verbundenen hohen Verdunstung, erst in den Abendstunden bzw. in den Morgenstunden zu beregnen.
Welche Flächen dürfen nicht beregnet werden?
Die Allgemeinverfügung erfasst folgende Flächen:
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen
- öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten
- Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze
Welche Flächen sind nicht erfasst?
Baustellenflächen dürfen zur Staubminderung beregnet werden und fallen nicht unter die Allgemeinverfügung.
Werden für die Beregnung von Jungpflanzen und Jungbäumen (Anwuchssicherheit) Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Nein, es werden keine Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Pflanzen und Bäume erteilt. Die Beregnung ist bei Überschreiten der 27°C Grenze (Wetterstation Hannover Flughafen) zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr untersagt. Lediglich begrenzte Behälter (Wassersäcke oder Kübel) sowie punktgenaue Bewässerung fallen nicht unter die Flächenregelung der Allgemeinverfügung.
Welche technischen Verfahren sind von dem Beregnungsverbot betroffen?
Die Allgemeinverfügung untersagt die Beregnung temperaturabhängig für alle stationären und mobilen Beregnungsverfahren (u. a. Kreis- und Linearberegner, Sprühberegner und Rasensprenger). Das Schöpfen von Hand (Gießkanne, Eimer) fällt nicht unter die Allgemeinverfügung und ist somit jederzeit gestattet.
Wie kann ich meinen Wasserverbrauch im Garten reduzieren?
- Morgens oder abends gießen (weniger Verdunstung)
- Regenwasser nutzen (z. B. Regentonne)
- Mulchen, um Feuchtigkeit im Boden zu halten
- Trockenheitsverträgliche Pflanzen wählen
- Rasenflächen reduzieren oder höher wachsen lassen
- Gezielt an der Wurzel gießen statt flächig
Darf ich meinen Hockdruckreiniger verwenden?
Grundsätzlich ja, da es sich nicht um eine Beregnung handelt. Ungeachtet dessen sollte jedoch stets hinterfragt werden, ob die Nutzung von Hochdruckreinigern in der verdunstungsstarken Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr wirklich zwingend erforderlich ist.
Sind Springbrunnen von der Allgemeinverfügung erfasst?
Der Betrieb von Springbrunnen fällt nicht unter die Allgemeinverfügung, da sie nicht der Beregnung der in der Allgemeinverfügung benannten Flächen dienen. Springbrunnen stellen zudem einen geschlossenen Wasserkreislauf dar und können bei großer Hitze der Abkühlung dienen. Sie leisten damit insbesondere in städtischen Gebieten einen Beitrag zum Gesundheitsschutz. Es sollte stets hinterfragt werden, ob und inwieweit der ganztägige Betrieb von Springbrunnen zweckdienlich ist.
Ist die Befüllung von Pools und Schwimmbädern von der Allgemeinverfügung betroffen?
Nein, private Pools und Schwimmbäder fallen nicht unter diese Allgemeinverfügung.
Grundsätzlich sollte auf die Nutzung von privaten Schwimmanlagen zum Wohle aller verzichtet werden, da von diesen sehr hohe Verdunstungen ausgehen.
Darf ich meine (Haus)Tiere mit dem Gartenschlauch im Garten abduschen?
Ja, dies ist gestattet, da es sich hierbei nicht um die Beregnung von Flächen, Boden oder Pflanzen handelt. Es sollte aber darauf geachtet werden, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.
Ist die Tränke von Vieh von der Allgemeinverfügung berührt?
Nein, da es sich weder um eine Bewässerung noch Beregnung von Flächen, Böden oder Pflanzen handelt.
Können die Felder in der Region Hannover mit den eingeschränkten Beregnungszeiten ausreichend bewässert werden?
Die Region Hannover steht in engem Kontakt mit dem Landvolk. Die Einschränkung der Beregnungszeiten stellt für die Landwirtschaft eine große arbeitslogistische Herausforderung dar. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Einschränkungen erforderlich sind, damit in den nächsten Monaten und Jahren eine ausreichende Wasserversorgung und damit die Lebensmittelproduktion sichergestellt sind.
Kann mit den eingeschränkten Beregnungszeiten der Sport im Regionsgebiet aufrechterhalten werden?
Die Region Hannover steht in engem Kontakt mit dem Regions- und Stadtsportbund. Ebenso wie die Landwirtschaft stehen auch die Sportvereine vor logistischen Herausforderungen, um eine ausreichende Bewässerung der Sportflächen sicherzustellen. Ob und inwieweit der Sportbetrieb aufrechterhalten werden kann, hängt von verschiedenen Einzelfaktoren (z. B. Möglichkeiten der Verlagerung des Sportbetriebes in die Abendstunden, Verschattung) ab.
Plant die Region Hannover Förderprogramme, um die Situation zu entschärfen?
Um Sportvereine bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, fördert die Region Hannover unter anderem die Anschaffung von Regenwasserspeichern oder smarten Bewässerungsanlagen mit bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte per Mail an klimaanpassung@region-hannover.de.
Weiterhin fördert die Region Hannover mit der neuen Förderrichtlinie Grundwasser Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung (z.B. durch die Anlage von Flächen zur Versickerung) und zum schonenden Umgang mit der Ressource (z.B. durch effiziente Beregnungstechnik). Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte auf der Internetseite des Teams Gewässerschutz: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Wasser-Abwasser/Gew%C3%A4sser/Service-rund-um-den-Gew%C3%A4sserschutz
Schränkt die Allgemeinverfügung die Nutzung von Wassersäcken an Straßen- und Grünflächenbäumen ein? Inwieweit ist die Bewässerung von getopften Kulturen wie bspw. Kübelpflanzen in den Herrenhäuser Gärten von den Regelungen betroffen?
Die Allgemeinverfügung regelt die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Grünflächen. Wassersäcke fallen ebenso wenig wie getopfte Kulturen (u. a. Kübelpflanzen) unter die in der Allgemeinverfügung benannten Flächen. Sie können also (punktuell) bewässert werden, eine großflächige Beregnung ist jedoch nicht gestattet.
Es sollte stets hinterfragt werden, ob eine Bewässerung in der verdunstungsstarken Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr wirklich erforderlich und sinnvoll ist.
Inwieweit betrifft die Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Zisternen?
Bei den Zisternen handelt es sich weder um Entnahmen aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung noch um Wasserentnahmen aus Grundwasser (Brunnen) und Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung regelt und beschränkt daher nicht die Wasserentnahmen aus Zisternen.
Gibt es die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten?
Nur wenn ein gesetzlicher Auftrag vorhanden ist (z. B. Bundessortenamt), können Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt werden. Ansonsten gelten die Regelungen für Private, Gewerbliche sowie Land- und Forstwirtschaft und Vereine gleichermaßen so wie in der Allgemeinverfügung benannt.
Welche Bußgelder fallen an, wenn ich gegen die Allgemeinverfügung verstoße?
Grundsätzlich klärt die Region Hannover bei erstmaligen, versehentlichen Verstößen zunächst über die Regeln auf. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro erhoben werden.
Wie kann Kontakt mit der Region Hannover bezüglich der Allgemeinverfügung aufgenommen werden?
Über das Funktionspostfach Mitteilung.Gewaesserschutz@region-hannover.de.
Einige Allgemeinverfügungen anderer Landkreise verwenden den Begriff „Beregnung“, andere hingegen „Bewässerung“. Was ist darunter zu verstehen bzw. was ist der Unterschied?
Das Versprühen von Wasser auf landwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen oder Sportanlagen (als Ersatz für mangelnde Niederschläge) bezeichnet man als Beregnung. Unter Bewässerung versteht man hingegen allgemein die künstliche Versorgung von trockenem Boden oder Pflanzen mit Wasser.
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Maßnahmen?
Ja. Mit den Regeln zur Beregnung an heißen Tagen trägt die Region Hannover den gesetzlichen Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz sowie der europäischen Richtlinie 2000/60/EG, besser bekannt als „Wasserrahmenrichtlinie“, Sorge. Dort heißt es u. a., dass „das Grundwasser so zu bewirtschaften ist, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen Zustands vermieden wird und ein guter mengenmäßiger Zustand erhalten oder erreicht wird. Zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere auch ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.“
Darüber hinaus berücksichtigt die Region Hannover mit ihrer Wasserstrategie die Anforderungen, die sich aus den Niedersächsischen Wasserversorgungskonzept für eine langfristig nachhaltige Wassernutzung ergeben.
Was genau steht in der Allgemeinverfügung?
Die Allgemeinverfügung ist ab dem 31. Mai 2026 im Bekanntmachungsportal der Region Hannover einsehbar und steht dort auch zum Download bereit: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/
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