Fachbereich Jugend und Familie
Wirtschaftliche Jugendhilfe der Landeshauptstadt
In dem Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgt die finanzielle Abwicklung aller Leistungen und Maßnahmen nach dem SGB VIII (Ausgaben und Einnahmen).
Insbesondere werden hier Elternbeiträge zu den Kosten in Kindertagesstätten, Kostenbeiträge zur Tagespflege sowie Kostenbeteiligungen der Elternteile und der jungen Menschen zu den Kosten der Jugendhilfe berechnet und festgesetzt sowie Ansprüche auf Kostenerstattungen gegenüber Dritten verfolgt.
Fachbereich Jugend und Familie

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