FAQ - Häufig gestellte Fragen

Einschulung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Einschulung.

Ab wann muss mein Kind in die Schule gehen?

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.  Die Möglichkeit der Einschulung von jüngeren Kindern, die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Grundschule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Welche Grundschule ist zuständig?

Jede Grundschule hat einen festgelegten Schulbezirk und somit ist jede Wohnanschrift in Hannover einer bestimmten Schule zugeordnet. Für die Schulbezirke gilt grundsätzlich das Prinzip der kurzen Schulwege. Die Entfernungen zur Schule sind so festgesetzt, dass Ihr Kind den Weg zu Fuß bewältigen kann. Welche Grundschule für Ihr Kind zuständig ist, wird Ihnen in dem Anschreiben „Aufforderung zur Schulanmeldung“ mitgeteilt. Dort finden Sie auch die Adresse und die Telefonnummer der Schule. Alternativ: Weitere Informationen zu Schulstandorten und Schulbezirken finden Sie hier: https://www.hannover-gis.de/GIS/

Wie melde ich mein Kind in die Grundschule an?

Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Sollten Sie keinen Brief erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Anmeldung bei der für Sie zuständigen Grundschule. Die genauen Anmeldetermine werden Ihnen rechtzeitig per Post mitgeteilt.

Was ist eine Schuleingangsuntersuchung?

Jedes Kind wird vor seiner Einschulung schulärztlich untersucht. Die Eltern erhalten eine Einladung zu diesem Termin. Die genaue Adresse und weitere Hinweise werden in dem Einladungsschreiben mitgeteilt. Der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich nach dem Alter des Kindes. Die Untersuchung und Beratung orientiert sich an den Anforderungen der Schule. Durch diese Schuleingangsuntersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt.

Was bedeutet "Flexibilisierung des Einschulungsstichtages"?

Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

Ist eine Anmeldung an anderen Grundschulen möglich?

Grundsätzlich ist dies nicht möglich. In bestimmten Ausnahmefällen kann von der Regelung abgewichen werden. Nähere Informationen erhalten Sie an der zuständigen Grundschule.

Ist ein Schulbesuch in der Landeshauptstadt Hannover möglich, wenn man in der Region Hannover wohnt?

Für die Beschulung des Kindes ist grundsätzlich die örtliche Kommune zuständig. Ausnahmen sind u.a. die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).

Was bedeutet das Ganztagesangebot?

In der Ganztagsschule werden neben Unterricht nach der jeweiligen Stundentafel an mindestens drei Tagen zusätzliche außerunterrichtliche Angebote vorgehalten. Die so genannten außerschulischen Angebote leiten sich aus dem inhaltlichen und pädagogischen Auftrag der Schule ab. In der offenen Ganztagsschule finden diese Angebote grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist freiwillig. Die Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.

An der teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schüler*innen an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet. An diesen Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel ab (Rhythmisierung). An den übrigen Tagen finden die Angebote nach dem Unterricht statt. An der voll gebundenen Ganztagsschule sind die Schüler*innen an mehr als drei Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen Tagen ab (Rhythmisierung).

Was kann ich tun, wenn an meiner zuständigen Grundschule keine Ganztagsbetreuung angeboten wird?

Sollte Ihre zuständige Grundschule keine Ganztagsbetreuung anbieten, können Sie Ihr Kind bei Bedarf an einer Ganztagsgrundschule anmelden und sich um einen Schulplatz für Ihr Kind bewerben. Diese Ganztagsgrundschule kann Ihr Kind aufnehmen, sofern es ihre Kapazitäten zulassen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz besteht nicht.

Welche Grundschulen bieten das Ganztagesangebot an?

Sie finden einen Informationsflyer zu den Ganztagsgrundschulen im Internet unter: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Kinder-Jugendliche/Grundschulzeit/Schulformen-und-standorte/Ganztagsgrundschulen-in-Hannover

Was sind Arbeitsgemeinschaften ("AGs")?

AGs sind freiwillige Angebote zur gemeinsamen Freizeitgestaltung für Schüler*innen außerhalb der Unterrichtszeit

Ist eine Hausaufgabenbetreuung in der Grundschule möglich?

Viele Grundschüler*innen bekommen durch die Nachmittagsbetreuung die Möglichkeit einer pädagogischen Hausaufgabenbetreuung.

Wie sieht es mit der Versorgung mit Mittagessen an den Schulen aus?

Alle Ganztagsschulen in Niedersachsen sind verpflichtet, eine Mittagsverpflegung anzubieten. Das Mittagessen und sonstige in der Schule angebotene Getränke und Esswaren sollen eine ausgewogene Ernährung sicherstellen.

Welche Kosten entstehen den Erziehungsberechtigten durch die schulische Versorgung mit Mittagessen?

Die Kosten sind abhängig der jeweiligen Anbieterin. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule. Für Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, sowie für Asylbewerber*innen werden die Kosten bezuschusst.

Bekommen die Kinder ein Frühstück in der Grundschule?

Die Eltern sind für ein ausgewogenes und gesundes Frühstück zuständig. Individuelle Sonderregeln sind in der jeweiligen Grundschule zu erfragen.