FAQ - Häufig gestellte Fragen

Inklusive Schule

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema inklusive Schule.

Was bedeutet "Inklusive Schule"

In Niedersachsen ist die Inklusive Schule zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Gemeinsames Lernen (Inklusion) bedeutet, dass Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen eine allgemeinbildende Schule besuchen. Förderschullehrkräfte unterstützen den gemeinsamen Unterricht an den Schulen. Die Inklusive Schule ermöglicht den Schüler*innen einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. Eltern von Schüler*innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben freie Schulwahl, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.

Grundschulkinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen alle die Regelschule.

Wer kann mich zum Thema "Inklusive Schule" beraten?

Individuelle Beratung und weitere Informationen bietet Ihre zuständige Grundschule sowie das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) mit der Telefonnummer 0511 / 106-2352.

Umfassende Informationen und Beratung zu inklusiven Themen erhalten Sie auch hier  Inklusionskompass Mittendrin Hannover e.V. und auf https://www.mittendrin-hannover.de.

Fragen zum Thema Inklusion in der Schule können Sie auch über die Schulberatung im Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover, Tel.: 0511 / 168-31061, Email schulberatung@hannover-stadt.de stellen. Wir nennen Ihnen geeignete Ansprechpartner*innen, die Ihnen zum Beispiel bei bestimmen Anträgen weiterhelfen und Sie gut beraten.

Wie melde ich mein Kind mit einer Behinderung an der Grundschule an?

Bereits ein Jahr vor der Einschulung bekommen Sie von der zuständigen Grundschule im Frühling einen Brief zur Schulanmeldung. Sollten Sie keinen Brief erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Anmeldung bei der für Sie zuständigen Grundschule.
Im Brief steht:

  • das Anmeldedatum,
  • der Name der zuständigen Grundschule,
  • die Anschrift,
  • die Telefonnummer.

Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung gehen. Die Schulanmeldung muss immer an der zuständigen Grundschule stattfinden, auch wenn Sie sich für den Schulbesuch an einer anderen Grundschule interessieren.

Informationen zur Einschulung gibt es unter https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Kinder-Jugendliche/Grundschulzeit/Schulanmeldung sowie in der Broschüre „Tschüss Kita, ich gehe jetzt zur Schule“. Die Broschüren finden Sie online und in den Schulen oder Beratungsstellen.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Alle Kinder werden im Jahr vor der Einschulung untersucht.
Wenn Ihr Kind einen heilpädagogischen oder integrativen Kindergarten besucht oder heilpädagogische Frühförderung erhält, haben Sie die Wahl- Möglichkeiten:

  • Die Schuluntersuchung wird von einer Schulärztin oder einem Schularzt aus dem zugeteilten Schulbezirk des Teams Jugendmedizin durchgeführt oder
  • die Untersuchung kann von einer Ärztin oder einem Arzt des für Ihren Wohnort zuständigen Teams Teilhabeplanung Junge Menschen durchgeführt werden.

Bei der Schuluntersuchung kann die Ärztin oder der Arzt empfehlen, dass die für Ihren Wohnort zuständige Schule ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“ einleiten sollte. Besprechen Sie mit Ärztin oder Arzt, welche Förderung Ihr Kind bekommen kann.

Die Schulärztin kann die Erstellung eines Fördergutachtens empfehlen. Die Schulleitung trifft die Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Die Aussage der Schulärztin reicht nicht aus. Hinzugezogen werden bei der Entscheidungsfindung Berichte von Kindergarten, Kinderarzt/Kinderärztin, Elterngespräch, Therapeuten, SPZ u.a.

Was ist ein Fördergutachten?

Für ein Kind mit einer Behinderung wird ein Fördergutachten erstellt. Das wird von der Grundschule in Auftrag gegeben. Ein Fördergutachten wird von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen von einer Förderschule erstellt. Es dient dazu, die richtige Unterstützung für Ihr Kind in der Schule herauszufinden.

Wenn das Gutachten erstellt ist, kann die Schule zu einem Treffen einladen. Das Treffen findet nicht automatisch statt.
Das Treffen heißt Förderkommission.

Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU)
Hat ein Kind eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung, kann ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden. Voraussetzung dafür ist die Erwartung, dass das Kind die Bildungsziele der Schulform nicht erreicht oder nur erreicht, wenn es Unterstützung bekommt.

Bei der Schuluntersuchung wird festgestellt, welche individuellen Hilfen Ihr Kind in der Schule braucht.

Was ist eine Förderkommission?

Die Förderkommission besteht aus der Schulleitung oder einer von der Schulleitung beauftragten Lehrer*in als vorsitzendes Mitglied, den beiden Lehrkräften, die das Gutachten erstellt haben, den Eltern. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen oder eine Person Ihres Vertrauens mitzubringen.
In der Förderkommission werden zum Beispiel diese Fragen beantwortet:

  • Liegt ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vor?
  • In welchem Förderschwerpunkt liegt ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vor?
  • Welche sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen werden empfohlen?

In der Förderkommission können Sie Fragen stellen!
Die Förderkommission stimmt am Ende ab, ob alle Beteiligten mit den Empfehlungen einverstanden sind. Sie haben ein Stimmrecht. In einem Protokoll werden die Empfehlungen und das Ergebnis aufgeschrieben.

Was passiert nach der Anmeldung an der Grundschule?

Die Grundschulen bieten einen Elterninformationsabend zur Einschulung an. Sie bekommen von der Grundschule eine Einladung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Informationen zu bekommen und Fragen zu stellen. Dort lernen Sie auch Lehrer*innen und andere Eltern kennen.
Die meisten Grundschulen bieten einen Schnuppertag für Erstklässlerinnen und Erstklässler an. Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind die Schule an.
Die Einschulung erfolgt dann – meist mit einer Feier – am ersten Samstag nach den Sommerferien.

Welche Förderschwerpunkte gibt es?

Förderschwerpunkte
    Sehen (SE)
    Beeinträchtigung des Sehens
    Hören (H)
    Beeinträchtigung des Hörens
    Lernen (L)
    Beeinträchtigung des Lernens
    Sprache (S)
    Beeinträchtigung in der Sprach-Entwicklung  
    Emotional-soziale Entwicklung (ES)
    Beeinträchtigung der emotional-sozialen Entwicklung  
    Geistige Entwicklung (GE)
    Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung
    Körperliche & motorische Entwicklung (KM)
    Beeinträchtigung bei der körperlichen & motorischen Entwicklung

Was ist Schulassistenz?

Eine Schulassistenz/Schulbegleitung begleitet Ihr Kind in der inklusiven Schule oder der Förderschule. Die Aufgaben einer Schulassistenz können sein:

  • Unterstützung bei lebenspraktischen Anforderungen,
  • unterstützende individuelle Hilfen,
  • um die schulischen Kernkompetenzen zu erreichen sowie
  • indirekte Leistungen, zum Beispiel Teilnahme an Teambesprechungen oder Förderplangesprächen, pflegerische Unterstützung.

Weitere Informationen und Informationen zum Antrag finden Sie unter Inklusionskompass Mittendrin Hannover e.V. .

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Unter Nachteilsausgleich versteht man die Hilfe und Unterstützung, die Ihr Kind bekommen kann, damit es in der Schule keinen Nachteil wegen seiner Behinde­rung hat. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel bei einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) gewährt werden. Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:

  • mehr Zeit zum Bearbeiten von Aufgaben oder Klassenarbeiten,
  • mehr Pausen,
  • Verwendung von anderen Arbeitsmitteln, zum Beispiel anderen Arbeitsheften, technische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Taschenrechner oder ein Talker,
  • Unterstützung durch Personen, zum Beispiel eine Schulassistenz,
  • andere Arten zum Vorstellen von Aufgaben und Ergebnissen,
  • andere Leistungsnachweise, mündlicher statt schriftlicher Leistungsnachweis,
  • Veränderung in der Schule, wie der Bau einer Rampe.

Mehr Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche finden Sie auf www.legasthenie-kreisverband-hannover.de.

Wer genehmigt den Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche werden in der Schule durch einen Beschluss in einer Klassenkonferenz genehmigt. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich wird immer im Einzelfall von den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern getroffen.
Bei allen Entscheidungen über Nachteilsausgleiche ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kind anzustreben.
Wenn bereits ein ärztliches oder psychologisches Gutachten für das Kind vorliegt, muss dieses von der Schule berücksichtigt werden.

Wie geht es nach der Grundschule für mein Kind mit Behinderung weiter?

Grundsätzlich entfällt die erneute Überprüfung eines Förderbedarfs für den Übergang von Grundschule auf die Weiterführende Schule.

Die Grundschule bietet Ihnen im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an. Bei den Gesprächen informieren Sie sich über die Lernentwicklung Ihres Kindes. Sie werden über die Wahl der weiterführenden Schulen beraten. Bei diesen Beratungsgesprächen sollte Ihr Kind dabei sein, um Wünsche äußern zu können.

Auf Ihren Wunsch hin können die Lehrkräfte eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform aussprechen, die im Protokollbogen vermerkt wird.

Es gibt folgende weiterführende Schulen:
    Integrierte Gesamtschule (IGS)
    Gymnasium
    Oberschule
    Realschule
    Hauptschule
    Förderschule

Welche Schule kann Ihr Kind mit einer Behinderung besuchen?

Sie haben die Wahl zwischen dem Besuch an einer Regelschule, einer Förderschule in dem Förderschwerpunkt, der dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung entspricht,
Schulen mit besonderen pädagogischen Angeboten (zum Beispiel: Waldorfschule, Montessori etc.).

Informationen zu Ihrer Schule bekommen Sie bei:
    der zuständigen Grundschule oder Schule Ihrer Wahl,
    der Schulberatung der Stadt Hannover. E-Mail: schulberatung@hannover-stadt.de, Telefon 0511 168 310 61,
    dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Regionalabteilung Hannover, Telefon 0511 106-6000

Für die Schwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung können Schulen und Lehrkräfte bei Bedarf zusätzliche Beratung durch Mobile (sonderpädagogische) Dienste erhalten.

Was ist inklusiver Unterricht?

Der inklusive Unterricht an Regelschulen findet mit gleichen oder mit unterschiedlichen Anforderung statt. Dazu sagt man: „zielgleich“ oder „zieldifferent“.

Zielgleicher Unterricht
„Zielgleicher Unterricht“ meint, dass Ihr Kind die Anforderungen der Schule, die es besucht, erfüllen soll. Zielgleich werden Kinder immer dann unterrichtet, wenn keine Lernschwierigkeiten vorliegen. Zielgleich werden Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den folgenden Schwerpunkten unterrichtet: emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören.

Zieldifferenter Unterricht
„Zieldifferenter Unterricht“ meint, dass die Anforderungen an Ihr Kind von denen der besuchten Schule abweichen können. Das ist wichtig, wenn Schülerinnen und Schüler in mehreren Entwicklungsbereichen Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsverzögerungen haben. Zieldifferenter Unterricht findet in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung statt.

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch spezielle Fördermaßnahmen unterstützt wird. Die Schulen erhalten für die Umsetzung der Inklusion zusätzliche Stunden von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie teilweise auch zusätzliche pädagogische Fachkräfte.

Wie kommt mein Kind mit Behinderung zur Schule?

Für Kinder mit Behinderungen gibt es die Möglichkeit, mit einem Fahrdienst zur Schule gebracht zu werden. Die Eltern müssen die Beförderung Ihres Kindes bei der Region Hannover, Team Schülerbeförderung, beantragen.

Schülerbeförderung beantragen Sie bei der Region Hannover:
Team Schülerbeförderung
Fachbereich Schulen Region Hannover
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
0511 616-22258

Wenn Sie Ihr Kind selbstständig zur Schule bringen, können Sie eine Fahrtkostenerstattung beantragen.
Stellen Sie den Antrag, sobald Sie wissen, welche Schule Ihr Kind besucht.

Was ist die Sommerschule der LHH?

Die Sommerschule ist ein nachhaltiges Lern- und Erlebnisangebot der Landeshauptstadt Hannover in den Sommerferien. Die Anmeldung erfolgt nur durch die Schulen. Schüler*innen bekommen eine Lernförderung mit individueller Unterstützung, z.B. von Studierenden der Sonderpädagogik Leibniz Universität Hannover und von kompetenten Honorarkräften. Das Lernen wird durch kreative Angebote und zahlreiche Ausflüge ergänzt. Weitere Informationen erhalten Sie unter 40.1Sommerschule@hannover-stadt.de, Telefon 0511/168-43268.