Die Version 4.0 des Musteraufbaus wurde inhaltlich und formal überarbeitet und aktuelle Themen, wie zum Beispiel Awareness, neu aufgenommen.
Für Veranstaltungen, bei denen kein vollständiges Sicherheitskonzept nötig ist, wurde eine Anleitung für eine kompakte „Sicherheitsbeschreibung“ entwickelt.
Diese Muster dienen als Grundlage für Genehmigungsverfahren bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie in temporären Versammlungsstätten. In Fällen, in denen Polizei, Stadt und Feuerwehr gemeinsam entscheiden, dass ein Sicherheitskonzept oder eine Sicherheitsbeschreibung erforderlich ist, sind diese als Vorlage zu nutzen.
Die vierte Version des Musteraufbaus eines Sicherheitskonzepts und die erste Version der Anleitung zur Erstellung einer Sicherheitsbeschreibung gelten seit dem 01.April 2026.