Fachbereich Senioren

Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover(2)

Um die Würde von Heimbewohner*innen, Qualität in der Pflege und vieles mehr geht es bei der Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover.

Symbolbild Aufenthaltsraum Senior*inneneinrichtung

Die Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover erfüllt den ordnungsbehördlichen Schutzauftrag, der ihr durch das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und angrenzender Rechtsverordnungen übertragen ist. Sie gewährleistet die Würde, die Interessen und Bedürfnisse aber auch die Pflege- und Wohnqualität sowie die Verpflegung und soziale Betreuung von Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen.

  • Im Vordergrund steht die Beratung von 
    • Bewohner*innen und deren Angehörigen, 
    • den Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen und
    • den Heimbeiräten und Heimfürsprecher*innen. 
  • Es können aber auch Anordnungen gegen Betreibende von stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen erlassen werden.

Beschwerden an die Heimaufsicht

Beschwerden nimmt das Team Heimaufsicht auch anonym entgegen und geht diesen nach. Die Identität von Beschwerdeführenden wird nicht offenbart, wenn dies gewünscht ist. Das Beschwerdeformular ist über den Link zu finden: (???)

Weitere Informationen finden Interessierte in einem FAQ und in einer Zusammenstellung gesetzlicher Grundlagen.

Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover

FAQ zur Heimaufsicht

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover

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Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover

Gesetze und Verordnungen

Rechtsverordnungen, die für die Arbeit der Heimaufsicht relevant sind 

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