FAQ

Asphaltgruben Ahlem – häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu den Asphaltgruben in Ahlem rund um den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen.

Die Asphaltgruben Ahlem.

Was sind die Asphaltgruben in Hannover-Ahlem?

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Ahlem eine Asphaltlagerstätte entdeckt und sodann bis 1925 dort Asphalt abgebaut. Es sind so drei Stollensysteme entstanden, ein Nordstollen, ein Mittelstollen und ein Südstollen. Die drei Stollensysteme können in der Anlage zur Drucksache Nr. 2221/2021 Asphaltgruben ersehen werden.

Welchen Straßenzügen droht Gefahr?

Zunächst war das Gebiet nördlich und südlich der Heisterbergallee betroffen. Seit Anfang Juni 2023 ist der Südstollen indes vollständig verfüllt und gesichert, sodass nunmehr lediglich noch die Straßenzüge im Bereich des Mittel- und Nordstollens betroffen sind. Im Einzelnen handelt es sich (in Teilen) um die Straßen Epiweg, Gartenstraße, Heinrich-Hoff-Straße, nördliche Seite Heisterbergallee, Leo-Rosenblatt-Weg, Moritz-Simon-Weg, Parkstraße, Petit-Couronne-Straße. 

Wie lange halten die Stollen noch?

Diese Frage zu beantworten wird das Ziel der Untersuchungen sein. Bisher handelt es sich lediglich um eine latente Gefahr, die noch konkretisiert werden muss.

Wie wurden die Stollen bisher gesichert?

Der Südstollen wurde durch die aktuellen Sicherungsmaßnahmen zwischen Herbst 2022 und Anfang Juni 2023 abschließend durch Verfüllung gesichert. Nachträgliche Sicherungsmaßnahmen am Mittel- und Nordstollen wurden bisher nicht durchgeführt. 

Wie werden die Stollen zukünftig gesichert?

Die Stollen werden vollständig mit einer zementhaltigen Suspension, welche aushärtet, verfüllt und somit gesichert. 

Wie viel Geld kostet die Absicherung?

Eine Verfüllung der drei Stollensysteme wird nach der aktuellen Kostenprognose mindestens 36 Mio. € kosten. 

Ist die genaue Lage der Asphaltgruben bekannt?

Der Südstollen ist vollständig gesichert und existiert somit nicht mehr. Der Mittelstollen wurde im Jahr 1944 aufgemessen, indes ist nicht bekannt, ob während der Nutzung der ehemaligen Stollen zum Schutz der Produktion der Continental-Werke und der Maschinenfabrik Niedersachsen Hannover (MNH) vor Bombenangriffen die Stollen verändert oder ausgedehnt wurden. Beim Mittelstollen wird gleichwohl im Wesentlichen davon ausgegangen, dass die Lage so ist wie kartiert. Der Nordstollen wurde noch nie aufgemessen, sodass lediglich historische Kartierungen vorhanden sind. Die genaue Lage wird durch Erkundungsbohrungen somit abgegrenzt werden müssen, welche dann auch sogleich zur Verfüllung genutzt werden. 

Seit wann sind die Asphaltgruben ungenutzt?

Der Asphaltabbau wurde spätestens im Jahr 1925 eingestellt. Im Jahr 1944 wurden die Stollen dann noch (unter Einsatz von Zwangsarbeiter*innen) dazu genutzt, um zu versuchen, die Kriegsproduktionen der Continental-Werke und der Maschinenfabrik Niedersachen Hannover (MNH) unter Tage zu verlegen. Nach dem Krieg wurden die Eingänge zu den Stollen zugeschüttet.

Was ist seitdem passiert?

Es ist eine umfangreiche Bebauung oberhalb der Stollen entstanden.

Darf oberhalb von ehemaligem Bergbau überhaupt gebaut werden?

Grundsätzlich ist dies möglich. In vielen Regionen Deutschlands, so z.B. im Ruhrgebiet, ist dies sogar quasi eher der Regelfall als die Ausnahme.

Warum ist die Bebauung oberhalb der Asphaltstollen denn dann in Hannover-Ahlem ein Problem?

Sie ist nicht grundsätzlich ein Problem. Das Problem ist vorliegend, dass die Zugänge zu den Gruben nach Ende des 2. Weltkrieges einfach zugeschüttet wurden und die Asphaltgruben ihrem Schicksal überlassen wurden. Es hat somit keine Kontrolle und Sicherung (z.B. Verfüllung) der Stollen stattgefunden.

Warum hat man dann überhaupt in diesem Bereich Bebauungspläne aufgestellt und eine Bebauung zugelassen?

Aus den Verwaltungsvorgängen ist ersichtlich, dass man sich der Bergbauproblematik bereits bei Aufstellung der ersten Bebauungspläne nach dem 2. Weltkrieg durch die damalig kreisangehörige Gemeinde Ahlem schon bewusst war. Allerdings zeigt der damalige Schriftverkehr mit den Bergbehörden auch, dass Bergschäden an den Gebäuden oberhalb der Gruben zwar für möglich, allerdings für überwiegend unwahrscheinlich gehalten wurde. Damit hat man sich damals zufriedengegeben.

Bis auf zwei Bebauungspläne, die lediglich eine Verkehrsfläche bzw. ein einzelnes Grundstück betreffen, befinden sich in allen B-Plänen entweder im Plan selbst oder der Begründung Hinweise und Regelungen auf die Altbergbauproblematik. Insofern war die Problematik die ganze Zeit bekannt und wurde beachtet.

Grundsätzlich wird die Frage der Standsicherheit der stillgelegten Gruben aber auch erst mit der Zeit immer virulenter, da mit zunehmenden Lebensdauer der Gruben ihre Standsicherheit ohne Untersuchung und Sicherungsmaßnahmen sukzessive fraglicher wird. Insofern war es nur konsequent, dass die in diesem Bereich aufgestellten Bebauungspläne im Laufe der Zeit immer detailliertere Regelungen zum Baugrund enthielten.

In Baugenehmigungsverfahren wurde in den letzten Jahren immer, wenn der Standsicherheitsnachweis zum gesetzlichen Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörde gehörte (siehe § 65 NBauO), die Asphaltgrubenproblematik im Rahmen der Statikprüfung berücksichtigt. Bereits aus den Baugenehmigungsvorgängen aus den 1960`er Jahren ist aber ersichtlich, dass schon damals in den bautechnischen Nachweisen Empfehlungen in Bezug auf den Altbergbau gegeben wurden, z.B. dass Fundamente verstärkt werden sollten. In rund 40 Baugenehmigungsverfahren haben die Bauherrn sogar Verzichtserklärungen abgegeben, Bergschäden gegen die Behörden oder die Grubeneigentümer geltend zu machen. Insofern wurde auch hier nichts versäumt.

Aufgrund der neuen Lagebewertung durch das LBEG wird dieses Vorgehen nunmehr verschärft und Nachweise zur Grubenproblematik bei allen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben angefordert und zwar auch dann, wenn der Standsicherheitsnachweis nicht zum gesetzlichen Prüfumfang gehört (siehe § 65 Abs. 2 S. 2 NBauO).

Was genau soll jetzt passieren?

Nachdem mit einer ersten Stufe der Erkundung das weitere Vorgehen grob festgelegt wurde, wurde der Südstollen seit Herbst 2022 bis Juni 2023 vollständig verfüllt und gesichert. Der Mittel- und Nordstollen wird ab dem 03.07.2023 bis prognostiziert zum 30.06.2025 ebenfalls verfüllt und somit gesichert. 

Wer trägt die Kosten für die Sicherung der Stollen?

Die Kosten tragen die Landeshauptstadt Hannover, die Region Hannover und das Land Niedersachsen jeweils zu einem Drittel. 

Geht von den Stollen eine akute Gefahr aus?

Der Südstollen ist vollständig verfüllt, sodass hier keine Gefahr mehr besteht. 

Im Bereich des Mittel- und Nordstollens besteht eine sogenannte latente Gefahr. Es besteht also grundsätzlich kein konkreter Anlass, dass durch Tagebrüche Schäden unmittelbar bevorstehen. Andersherum kann dies aber auch nicht pauschal ausgeschlossen werden, da hierfür flächendeckend nicht genug Erkenntnisse vorliegen. Insofern kann es auch weiterhin zu überraschenden Situationen kommen. Durch die seit Ende 2021 durchgeführten Erkundungsbohrungen wurde diese latente Gefahr teilweise und punktuell konkretisiert: An einigen Stellen hat sich keine Gefahr gezeigt, an anderen, wie zum Beispiel unter Häusern/Garagenhöfen im Bereich des Nordstollens, hingegen eine konkrete Gefahr. Dort, wo eine konkrete Gefahr auftritt, handelt die Bauverwaltung sofort und leitet alle erforderlichen Schritte ein. 

Wird es im betroffenen Bereich Nutzungseinschränkungen (vor und während der Erkundung) geben?

Der Südstollen ist vollständig gesichert, hier sind alle Einschränkungen aufgehoben. 

Für die parallele Sicherung des Mittel- und Nordstollens sind umfangreiche Baustelleneinrichtungsflächen erforderlich. Für den Mittelstollen wird diese auf dem Straßenseitenstreifen vor dem Lidl-Supermarkt an der Heisterbergallee eingerichtet. Für die Sicherung des Nordstollens wird die Baustelleneinrichtung auf dem Straßenseitenstreifen und einer Fahrspur auf der Petit-Couronne-Straße in Höhe des Schulzentrums eingerichtet. Es kann temporär immer wieder zu Verkehrsbeeinträchtigungen in den betroffenen Bereichen des Mittel- und Nordstollens kommen, ebenso zu baustellenbedingten Lärm- und Erschütterungsimmissionen. 

Ist mein Grundstück von den Sondierungs-, bzw. Sanierungsarbeiten (oberirdisch) betroffen? Muss mein Grundstück betreten werden?

Zur Sicherung des Mittel- und Nordstollens der Ahlemer Asphaltgruben müssen quasi sämtliche betroffenen Privatgrundstücke oberhalb der Grubenbaue betreten werden. Die Landeshauptstadt hat hierzu einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen geschlossen. Dieser erlaubt es zur Durchführung der Baumaßnahme der Landeshauptstadt und den von Ihnen beauftragten Firmen, die Grundstücke zu betreten und dort auch Bohrungen und Verfüllarbeiten durchzuführen. Im Gegenzug sind die Sicherungsmaßnahmen und auch die Wiederherstellungsmaßnahmen etwaig durch die Bohrarbeiten beschädigter Gärten für die Grundstückseigentümer*innen kostenfrei. Sollten Sie Mieter*in sein, wenden Sie sich für Details der vertraglichen Regelung bitte an Ihre*n Vermieter*in. Wie lange und wie oft ein Grundstück zur Durchführung der Arbeiten betreten werden muss, kann im Vorhinein nicht prognostiziert werden. Die Landeshauptstadt tut alles dafür, dass die Privatgrundstücke so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Gleichwohl müssen Bohrlöcher regelmäßig solange „offen“ bleiben, bis die Verfüllung abgeschlossen ist und etwaig auch Kontrollbohrungen zur Klärung der Frage, ob die Verfüllung vollständig und schlüssig erfolgt ist, durchgeführt wurden, sodass grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, dass es zu Betretungen von Privatgrundstücken während der gesamten Sicherungsmaßnahme am Mittel- und Nordstollen vom 03.07.2023 bis 30.06.2025 (prognostiziert) kommt. Indes erfolgt das Betreten der Grundstücke nach vorheriger Ankündigung durch die Fachbauleitung und auch nur punktuell. Keineswegs müssen die Grundstücke dauerhaft über Monate täglich betreten werden. 

Mit welchen Immissionen muss während der Sondierungs-, bzw. Sanierungsarbeiten gerechnet werden? (Lärm, Gerüche, gefährliche Stoffe, Erschütterungen,…)?

Während der Sicherungsmaßnahmen am Mittel- und Nordstollen müssen insbesondere Erkundungsbohrungen mit schwerem Bohrgerät durchgeführt werden, die zugleich auch der Verfüllung dienen. Hierzu kommt es zu baustellenbedingten Lärm- und Erschütterungsimmissionen. Zudem müssen zum Betrieb der Baustelle diverse Generatoren eingesetzt werden, welche ebenfalls Geräuschimmissionen hervorrufen. Gleiches gilt für den Baustellenverkehr, also insbesondere die Baustoffanlieferung mittels Sattelzügen. Bei der Entleerung eines Sattelzuges in die Baustellensilos kann es mitunter zu Pfeiftönen kommen. Insgesamt stellen insbesondere die Erschütterungen keine Gefahr dar. Die Landeshauptstadt hat gleichwohl an allen Privatgrundstücken eine Beweissicherung durchführen lassen bzw. lässt diese durchführen, bevor auf den Privatgrundstücken Arbeiten durchgeführt werden, damit es nach Durchführung der Arbeiten nicht zu Streit darüber kommt, ob Schäden an den Gebäuden durch die Bauarbeiten entstanden sind oder bereits vorher vorhanden waren. 

Kann ich im betroffenen Bereich bauen?

Der Südstollen ist vollständig gesichert. Alle Grundstücke konnten in Zone 1 eingeordnet werden, also eine restriktionsfreie bauliche Nutzung der Grundstücke im Bereich des ehemaligen Südstollens ist möglich. 

Auch im Bereich des Mittel- und Nordstollens ist ein Bauen grundsätzlich möglich, allerdings wird in Baugenehmigungsverfahren stets das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beteiligt. Dieses wird regelmäßig fordern, dass der Standsicherheitsnachweis um eine Baugrunduntersuchung mit bergbaulicher Expertise ergänzt wird. In diesem Zusammenhang müsste der*die Bauantragssteller*in die Standsicherheit der Grubenbauten selbst nachweisen oder aber alternativ diese punktuell verfüllen. Dies gilt auch bei Baumaßnahmen, für die der Standsicherheitsnachweis eigentlich nicht zum Prüfumfang gehört. Regelmäßig wird dies insbesondere bei kleineren Baumaßnahmen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nur schwer zu leisten sein. Die Landehauptstadt ist sich der erheblichen Einschränkung der grundrechtlich geschützten Baufreiheit sehr wohl bewusst. Deshalb tut sie alles dafür, die abschließende Sicherung so schnell wie möglich durchzuführen. 

Warum war die Frage der Zuständigkeit für die weitere Erkundung so schwierig zu klären? Muss dies nicht eindeutig das Bauamt der Landeshauptstadt erledigen?

Nein. Es ist rechtlich unbestritten, dass die Grubenbauten selbst nicht dem Anwendungsbereich der Niedersächsischen Bauordnung unterfallen und somit die Erkundung auch nicht in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde fällt. Diese muss lediglich die Auswirkungen in konkreten Baugenehmigungsverfahren berücksichtigen. Die Klärung der Zuständigkeitsfrage war und ist alles andere als einfach. Denn für ehemalige Bergwerke, die dem Bergrecht unterfielen während ihres Betriebes, ist grundsätzlich das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Fachbehörde, welche im Übrigen auch als einzige über fachlich geschultes Personal für die Bewertung von Grubenbauen verfügt, zuständig. Allerdings ist vorliegend umstritten, ob die Stollensysteme in Ahlem jemals dem Bergrecht unterfielen, was insbesondere davon abhängt, nach welchem Rechtsregime die Nutzung 1944 erfolgte. Zudem ist auch die Frage schwierig zu klären, ob die Stollensysteme heute nicht dem Bodenschutzrecht unterfallen. Zuständig hierfür wäre dann die Region Hannover als Untere Bodenschutzbehörde.

Wo finde ich die Präsentation aus der Bürger*innenversammlung am 16.11.21?

Sie können sich die Präsentation der Bauverwaltung aus der Bürger*innenversammlung hier ansehen.

Sind durch die öffentliche Diskussion nicht die Grundstückswerte gesunken?

Diese Frage kann von Seiten der Verwaltung nicht beantwortet werden, da die Preisbildung am freien Markt erfolgt. Wichtig ist aber zu betonen, dass Ursache nicht ist, dass die Verwaltung die Erkundung nunmehr startet, sondern dass oberhalb von Altbergbau Bebauung entstanden ist. Die Verwaltung tut alles dafür, so schnell wie möglich zu einer Verfüllung zu kommen, um das Problem ein für alle Mal zu lösen.

Ist eine Verfüllung technisch überhaupt möglich, es wurden doch Zweifel daran geäußert?

Der Südstollen wurde zwischenzeitlich erfolgreich durch Verfüllung gesichert. Dies deckt sich mit der Einschätzung des LBEG als Spezialbehörde als auch den Fachbauleitungen, mit denen die Landeshauptstadt im Themenkomplex Asphaltgruben bereits zusammengearbeitet hat. 

Ich habe etwas von einer Kampfmittelsondierung gehört. Was hat es damit auf sich?

Damit in der zweiten Stufe der Erkundung vor Ort sondiert werden kann, muss der Boden kampfmittelfrei sein. Die LHH hat durch die dafür zuständige Berufsfeuerwehr eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes veranlasst. Die Ergebnisse liegen vor. Das Gebiet ist überwiegend unbelastet. Gleichwohl gibt es einige Flächen, auf denen eine Sondierung vor Ort stattfinden muss. Diese wird durch eine von der LHH beauftragte Firma durchgeführt.  Die Sondierung nach Kampfmitteln wird kurzfristig starten, die Berufsfeuerwehr als federführende Stelle der LHH kommt diesbezüglich auf die betroffenen Grundstückseigentümer*innen zu.

Wer trägt die Kosten der Kampfmittelsondierung?

Bestätigt sich bei der Sondierung der Kampfmittelverdacht nicht, trägt die LHH die Kosten. Wird ein Kampfmittel gefunden, ist grundsätzlich der*die Eigentümer*in als Zustandsstörer einstandspflichtig für die entstehenden Kosten bis zur so genannten „Opfergrenze“. Die LHH legt diese Grenze aber zu Ihren Gunsten großzügig aus. Auch im Falle eines Kampfmittelfundes werden Sie deshalb nur dann für die Kosten herangezogen, wenn Ihr über den Vermögenswert des Grundstücks hinaus bestehendes Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten mehr als 500.000 € beträgt. Näheres finden Sie in diesem Informationsflyer.

Warum wurde am 4. Mai 2022 die Räumung eines Hauses im Bereich des Nordstollens veranlasst? 

Alle Informationen dazu finden Sie in dieser Meldung vom 4. Mai

Warum ist die Laufbahn des Sportplatzes Ahlem teilweise gesperrt?

Eine Erkundungsbohrung auf dem Sportplatz am 10.05.22 hat ergeben, dass an dieser Stelle akute Tagebruchgefahr besteht.

Zum Hintergrund: Große Teile des Sportplatzes waren früher ein oberirdischer Tagebau, der verfüllt wurde. Die gesperrte Stelle befindet sich indes vermutlich neben dem verfüllten Bereich. Möglicherweise gab es hier früher einen (senkrechten) Schacht zu einem tiefer liegenden Stollen, dessen Verfüllung nachsacken kann.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um dieselbe Stelle handelt, an der es bereits 1994 ein Problem gab. Allerdings ist der heutige Kenntnisstand ein anderer. Denn erst durch die Erkundungsbohrungen weiß man, dass unter dem Schacht ein in den Kartierungen nicht ersichtlicher Stollen liegt, in dem der Schacht vermutlich endet. Die Existenz dieses Stollens war bisher unbekannt. Insofern muss dieser anders (aufwendiger) gesichert werden als mit einer bloßen Verfüllung mit Lockermasse. Folglich war die damalige sachverständige Empfehlung vor dem Hintergrund des damaligen Kenntnisstandes zwar folgerichtig, aus heutigem Kenntnisstand aber eben technisch nicht ausreichend, um den Schacht dauerhaft zu sichern.

Wo finde ich die Ergebnisse der ersten Stufe der Erkundung und das Sanierungskonzept, die am 24. Mai 2022 vorgestellt wurden?

Die Ergebnisse der Archivrecherche und der zu deren Nachschärfung vorgenommenen Erkundungsbohrungen wurden im Rahmen einer Bürger*innenversammlung am 24.05.2022 vom Baudezernat der Landeshauptstadt und dem beauftragten Sachverständigen für Altbergbau vorgestellt und mit den Bürger*innen diskutiert. Die Powerpoint-Präsentation dieser Veranstaltung, die detaillierte Informationen zur bisherigen Erkundung und zum geplanten weiteren Vorgehen enthält, finden Sie hier:

Wie ist der Sachstand der abschließenden Sicherung der Asphaltgruben?

Die Bauverwaltung betreibt seit Mitte 2022 mit Hochdruck die Sicherung bzw. Planung der Sicherung der drei Stollensystem voran. 

Der Südstollen ist seit Anfang Juni 2023 vollständig verfüllt und gesichert, sämtliche Grundstücke konnten in Zone 1 eingeordnet werden, sodass sie wieder restriktionsfrei nutzbar sind. 

Für die Sicherung des Mittel- und Nordstollens hat die Bauverwaltung zunächst, wie gesetzlich vorgesehen, die Ingenieurdienstleistung der Fachbauleitung europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag hat das Ing.-Büro SST GmbH aus Aachen erhalten. Dieses hat sodann die Ausführungsplanung und die Ausschreibungen für die Bauleistung und die Wasserhaltung der Sicherung des Mittel- und Nordstollens erstellt. Auch die Bauleistung und die Wasserhaltung für die Sicherung des Mittel- und Nordstollens wurden sodann europaweit ausgeschrieben und vergeben. Die Bauleistung wird sowohl im Bereich des Mittel- als auch des Nordstollens von einer Arbeitsgemeinschaft der Firmen GbE Grundbau Essen GmbH, Keller Grundbau GmbH sowie Bum Beton- und Monierbau GmbH & Co. KG durchgeführt. Die Wasserhaltung erfolgt sowohl im Bereich des Mittel- als auch des Nordstollens durch die Firma Hölscher Wasserbau GmbH.

Baustart am Mittel- und Nordstollen ist der 03.07.2023. Prognostiziertes Ende der Baumaßnahme am Mittel- und Nordstollen ist der 30.06.2025. Altbergbaubedingt ist dies indes mit Unsicherheiten behaftet. 

Bekomme ich nach Abschluss der Arbeiten ein Zertifikat über den Zustand meines Grundstücks?

Ja, die Landeshauptstadt hat die Ausstellung solcher Zertifikate durch die Fachbauleitung für jede*n betroffenen Grundstückseigentümer*in beauftragt. Die Grundstücke werden dafür in drei Zonen eingeteilt. Zone 1 bedeutet, dass das Grundstück restriktionsfrei (baulich) genutzt werden kann, Zone 2 mit Restriktionen und Zone 3 nicht genutzt werden kann. Ziel ist es, dass nach Verfüllung überall in Zone 1 zu kommen. Im bereits verfüllten Südstollen ist dies gelungen. 

Was geschieht ab Juli 2023 am Mittel- und Nordstollen? 

Ab dem 3. Juli 2023 bis voraussichtlich zum 30. Juni 2025 wird der Mittel- und Nordstollen abschließend erkundet und durch Verfüllung gesichert. Es handelt sich um eine große und umfassende Baumaßnahme. Nahezu alle Grundstücke im betroffenen Bereich müssen betreten werden, um durch entsprechende Erkundungsbohrungen und Verfüllungen eine vollständige Sicherung erzielen zu können. Dabei müssen die Grundstücke nicht täglich über den gesamten Zeitraum von 2 Jahren betreten werden, sondern punktuell und nach vorheriger Ankündigung der Fachbauleitung. Mit den Grundstückeigentümer*innen wurden entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen. Als Mieter*in wenden Sie sich bitte deshalb für die Details des Betretungsrechtes der Grundstücke an Ihre*n Vermieter*in. 

Die Landeshauptstadt wird auf Kosten der öffentlichen Hand etwaig bei den auf Privatgrundstücken durchgeführten Arbeiten beschädigte Freiflächen auf eigene Kosten nach Beendigung der Maßnahme wiederherstellen. 

Vor dem Betreten der Privatgrundstücke wird jeweils eine Beweissicherung durchgeführt, damit es hinterher keinen Streit darüber gibt, welche Schäden vorher vorhanden an den Gebäuden und Freiflächen. 

Durch die Baumaßnahme kann es temporär zu Verkehrsbehinderungen kommen, ebenso zu Lärm-, Geräusch- und Erschütterungsimmissionen. Grundsätzlich sind die Baufirmen befugt, täglich zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr die Arbeiten vor Ort durchzuführen. 

Die Fachbauleitung wird das Betreten privater Grundstücke vorher ankündigen, sofern nicht ein kurzfristiges Betreten technisch bedingt erforderlich wird.

Asphaltstollen Ahlem

Baustart am Mittel- und Nordstollen

Nachdem die Stadtverwaltung Anfang Juni 2023 die Sicherung der Ahlemer Asphaltgruben durch die Verfüllung des Südstollens erfolgreich abgeschlossen hat, s...

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Stand: 28. Juni 2023