Asphaltstollen Ahlem

Untersuchungen an den ehemaligen Asphaltgruben in Ahlem

Der konstruktive Zustand der rund 170 Jahre alten, mittlerweile ersoffenen und nicht zugänglichen drei Asphaltstollen in Ahlem, deren Betrieb bereits 1925 und damit vor fast 100 Jahren eingestellt wurde, ist unklar.

Übersicht der ehemaligen, unterirdischen Asphaltstollen im Stadtteil Ahlem.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hält es deshalb für dringend erforderlich, jetzt zeitnah zu erkunden, ob eine Tagebruchgefahr besteht, beziehungsweise darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, die Stollen dauerhaft zu sichern. Aus dem Untersuchungserfordernis ergeben sich auch Konsequenzen für aktuelle und künftige Baugenehmigungsverfahren.

Mit der Informationsdrucksache Nr. 2221/2021 für den Stadtbezirksrat sowie den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stellt die Stadtverwaltung den komplexen Sachverhalt nach derzeitiger Kenntnislage dar. Die Drucksache ist dieser Pressemitteilung angehängt.

Information für Eigentümer*innen

Die Eigentümer*innen derjenigen Grundstücke, welche entweder direkt über oder teilweise im Radius von 15 Metern um die ehemaligen Asphaltgruben in Ahlem liegen, wurden zum Auftakt in einem persönlichen Schreiben umfänglich über den Sachverhalt informiert. Auch in den kommenden Wochen sollen sie und alle weiteren Interessierten kontinuierlich und transparent – unter anderem durch Dialogmöglichkeiten – über Inhalte und weiteres Vorgehen auf dem Laufenden gehalten werden.   

Im Schreiben wurde zudem ausdrücklich eine Einladung zur öffentlichen Sitzung der politischen Gremien ausgesprochen, in denen die Verwaltung zusammen mit einem Experten des LBEG den derzeitigen Kenntnisstand, wie in der beigefügten Drucksache beschrieben, darstellt. Die gemeinsame Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt findet am Mittwoch (6. Oktober) um 17.30 Uhr im Kuppelsaal des HCC statt. Da dort aber das Rede- und Fragerecht in diesen Gremien nur den gewählten Mitgliedern zukommt, soll es Ende Oktober/Anfang November eine Einwohner*innenversammlung geben, um Eigentümer*innen, Bewohner*innen und weitere Interessierte auch im direkten Austausch über den Sachverhalt zu informieren. Eine gesonderte Einladung folgt.

Kontaktmöglichkeiten

Betroffene Bürger*innen können sich jederzeit mit Fragen und Anregungen zu diesem Thema per E-Mail an die Adresse asphaltgruben@hannover-stadt.de wenden. Außerdem kann der Bürgerservice Bauen unter der Rufnummer 168-41650 kontaktiert werden. Dort werden die Kontaktdaten und Fragen aufgenommen. Die Bauverwaltung wird dann schnellstmöglich den Kontakt wieder aufnehmen. Da zur Beantwortung der Fragen eventuell weitere Stellen einbezogen werden müssen, kann sich die Beantwortung etwas verzögern.

Die Internetseite mit den ersten Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) ist bereits in Planung.