Das Grillverbot gilt automatisch an allen Tagen, an denen der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Hannover einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 oder 5 veröffentlicht. Eine zusätzliche Anordnung oder Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover ist nicht erforderlich.
Ob das Grillverbot aktuell gilt, können Bürger*innen jederzeit auf der (externen) Internetseite des Deutschen Wetterdienstes überprüfen.
Während des Grillverbots ist das Grillen in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen der Landeshauptstadt Hannover untersagt.
Unabhängig davon ist das Grillen grundsätzlich nicht erlaubt:
- auf Spielplätzen,
- auf Friedhöfen,
- in Wäldern,
- in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Großer Garten und Berggarten) sowie
- in Landschaftsschutzgebieten.
Bei großer Trockenheit können bereits kleinste Funken oder Glutreste Brände auslösen. Das Grillverbot dient deshalb dem Schutz von Menschen, Natur und öffentlichem Eigentum.
Mit der Regelung soll verhindert werden, dass sich Brände in Grünanlagen oder auf ausgetrockneten Rasenflächen ausbreiten.
Nicht nur Grillglut kann Brände verursachen. Auch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen stellen insbesondere bei Trockenheit eine erhebliche Brandgefahr dar.
Darüber hinaus ist das Wegwerfen von Zigarettenkippen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und kann geahndet werden.
Das Grillverbot basiert auf § 12 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-Verordnung).
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Regelgeldbuße beträgt 55 Euro.