Die Wochenmärkte der Landeshauptstadt Hannover bieten Händler*innen die Möglichkeit, ihre Waren an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet anzubieten. Die Vergabe und Organisation der Standplätze übernimmt der Bereich Marktwesen im Fachbereich Wirtschaft.
Die Bewerbung um einen Standplatz auf einem hannoverschen Wochenmarkt muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Neue Händler*innen werden zunächst als Tagesbeschicker*innen zugelassen. Nach einer erfolgreich absolvierten Probephase besteht die Möglichkeit, einen Jahresvertrag für einen Standplatz zu erhalten.
Bei Interesse an einem Standplatz empfiehlt es sich, mit dem Bereich Marktwesen Kontakt aufzunehmen. Dort erhalten Sie auch Auskunft darüber, auf welchen Wochenmärkten geeignete Standplätze zur Verfügung stehen.
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der*des Gewerbetreibenden
- gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
- Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Nutzung eines Standplatzes auf den hannoverschen Wochenmärkten fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich in der Regel nach der Größe des Standplatzes.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der geltenden Marktsatzung der Landeshauptstadt Hannover.
Die rechtlichen Grundlagen für die hannoverschen Wochenmärkte und die Vergabe der Standplätze sind in der Marktsatzung für die Landeshauptstadt Hannover geregelt.