Region Hannover

Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist das Herzstück des Jugendamtes im Fachbereich Jugend der Region Hannover.  Er hilft bei Problemen und Konflikten die Kinder, Jugendliche und Familien belasten mit Rat und Tat weiter. Die Arbeit ist aus Gründen der guten Erreichbarkeit und Bürgernähe dezentral in so genannten Jugendhilfestationen organisiert.

Im Allgemeinen Sozialen Dienst kümmern sich in der Region Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bürgernah um Aufgaben, die landläufig oft mit dem Begriff >Jugendamt< verbunden werden. Dazu gehören vor allem:

Grundsätzliche Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienst

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen
  • Unterstützung und Beratung bei Erziehungsproblemen
  • Hilfe bei familiären Konflikten und Krisen
  • Netzwerkarbeit, Einzelprojekte und Weitervermittlung an andere Dienste

Beratung und Hilfen zur Erziehung

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Fachbereichs Jugend beraten und helfen vertraulich. Bei größeren Problemen werden "Hilfen zur Erziehung" angeboten (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Gruppenarbeit). Sie reichen von ambulanten über teilstationäre bis hin zu stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.

Trennung, Scheidung, Elterliche Sorge und Umgangsrecht

In Fragen von Trennung, Scheidung, Regelung der Elterlichen Sorge und des Umgangsrechts ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) der erste Ansprechpartner. Seine Fachkräfte begleiten als Fachbehörde das Verfahren vor dem Familiengericht und vertreten dabei in erster Linie die Belange der Kinder und Jugendlichen.

Straffälligkeit bei Minderjährigen

In den sechs Jugendhilfestationen wird auch die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS), früher als Jugendgerichtshilfe (JGH) bezeichnet, wahrgenommen. Minderjährige Straftäterinnen und Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren, sowie junge Volljährige bis 21 Jahre werden im Gerichtsverfahren begleitet.

Vermittlerrolle und fachliche Auskünfte

Die Fachkräfte in den Jugendhilfestationen sind schließlich dafür zuständig, Kontakte zu anderen Institutionen und weiteren Fachdiensten des Fachbereichs Jugend zu vermitteln. Sie kennen sich in der sozialen Infrastruktur vor Ort aus und können sehr oft gezielt zusätzliche Beratungs- und Hilfemöglichkeiten aufzeigen (Suchtberatung, Schuldnerberatung etc.).

Kinder schützen

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Dazu gehört, Hinweisen und Meldungen nachzugehen, bei Krisen in Familien zu intervenieren und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen sicher zu stellen. Neben der Aktivierung der Sorgeberechtigten können Kinder und Jugendliche auch in Obhut genommen werden um eine akute Gefahr zu beseitigen.

Allgemeiner Sozialer Dienst vor Ort

In 16 der 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden erfüllt die Region Hannover die Aufgaben des Jugendamtes. Ansprechpartner vor Ort für Kinder, Jugendliche, Eltern, Alleinerziehende, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Dazu hat die Region sechs Jugendhilfestationen eingerichtet, in denen jeweils ein ASD Team mit sozialpädagogischen Fachkräften tätig ist.

Sechs Jugendhilfestationen mit zehn Außenstellen (AS)

Aktuell sind sechs Jugendhilfestationen mit zusätzlich zehn Außenstellen eingerichtet:

  • Jugendhilfestation in Barsinghausen, Gehrden (AS), Wennigsen (AS),
  • Jugendhilfestation in Burgwedel, Isernhagen (AS), Uetze (AS) und Wedemark (AS)
  • Jugendhilfestation in Garbsen, Berenbostel (AS)
  • Jugendhilfestation in Neustadt am Rübenberge, Wunstorf (AS).
  • Jugendhilfestation in Ronnenberg, Hemmingen (AS), Seelze (AS), Sehnde (AS)
  • Jugendhilfestation in Springe, Pattensen (AS)

Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer

Ausländische Kinder und Jugendliche, die sich ohne ihre Eltern oder einen Erziehungsberechtigten in Deutschland aufhalten, werden durch die Clearingstelle unterstützt und begleitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung sicher, klären zusammen mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen den notwendigen Hilfe- und Unterstützungsbedarf und leiten die entsprechenden Angebote ein. Gleichzeitig wird die Einrichtung einer Vormundschaft beim zuständigen Familiengericht beantragt. Die Clearingstelle übernimmt diese Aufgaben im gesamten Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Region Hannover, das heißt für 16 der 21 Städte und Gemeinden.

Praktika für Studierende im Fachbereich Jugend

Wir bieten Studierenden mit dem Berufsziel Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge die Möglichkeit, ihre Studienpraktika im Fachbereich Jugend der Region Hannover zu absolvieren.

Region Hannover

Anerkennungsjahr oder Praktikum in der Regionsverwaltung

Es ist grundsätzlich möglich ein Anerkennungsjahr bzw. Praktikum in der Regionsverwaltung abzuleisten, sofern es im Rahmen eines Studiums, eines Schulbesu...

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Die Jugendhilfestation in der Region Hannover und die betreuten Bereiche bzw. Einsatzorte