Ziele & Maßnahmen

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung hat das Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.

Kommunen in der Region Hannover mit eigenem Jugendamt (hellblau), für die anderen (dunkelblau) ist die Jugendhilfe / das Jugendamt der Region Hannover zuständig

Dieses Ziel erreichen wir, indem wir ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Kinder- und Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend planen.

Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung ist der öffentliche Jugendhilfeträger zur Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII verpflichtet. Im Team 51.01 sind Fachkräfte für die leistungsübergreifende Jugendhilfeplanung verortet.

Zu ihrem Aufgabenbereich zählt unter anderem:

  • die Feststellung des Bestands an Einrichtungen und Diensten im Sinne des SGB VIII (Bestandsaufnahme),
  • die Ermittlung und Analyse des Bedarfs unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen und ihren Personensorgeberechtigten (Bedarfsanalyse),
  • die sich daraus ergebende bedarfsgerechte, ausreichende und rechtzeitige Ziel- und Maßnahmenplanung bzw. Erstellung von Handlungsempfehlungen sowie
  • die Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII.

Dafür ist eine strukturelle Kooperation mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb des Fachbereich Jugend/ der Verwaltung der Region Hannover ein zentraler Bestandteil der Arbeit, z.B. in der AG gem. § 78 SGB VIII.

Die Ergebnisse der Planungsprozesse fließen auch in die Themenfeldberichterstattung des Fachbereichs Jugend ein.