Region Hannover
Kita-Planung und -Förderung
Kita-Planung und -Förderung
Im Team Tagesbetreuung für Kinder der Region Hannover ist der Arbeitsbereich Kita-Planung und -Förderung angesiedelt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Kleinteams sind für die unterschiedlichsten Aspekte dieses Themenfeldes zuständig.
Ihre Aufgaben sind im Einzelnen: Erstellung des alljährlichen Kita-Themenfeldberichts, Baukostenförderung und Kita-Beitragsförderung, Abwicklung der Landesrichtline "QuiK", Kostenerstattung für Kindertagesbetreuung sowie Regelung von Vertragsangelegenheiten zwischen den Städten und Gemeinden und der Region Hannover.
Kita-Themenfeldberichte
Detaillierte Daten und Fakten zur Versorgungssituation und den Betreuungsmöglichkeiten von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren im Zuständigkeitsbere...
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Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung
Für Kita-Träger zur Finanzierung zusätzlicher Personalausgaben
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Kitabeitragsförderung
Zum 01.08.2018 wurde in Niedersachsen die Kitabeitragsfreiheit eingeführt. Für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung werden keine Elternbeiträge mehr erhoben. Für Kinder anderer Altersgruppen, die z.B. in Kindertagespflege, einer Krippe oder einem Hort betreut werden, fallen auch weiterhin Elternbeiträge an. Für Familien, die über wenig oder kein Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung bzw. Übernahme dieses Kostenbeitrags zu stellen.
Die Region Hannover ist als Jugendhilfeträger für 16 Städte und Gemeinden für die Kitabeitragsförderung zuständig.
Aufgrund vertraglicher Regelungen erfolgt die Bearbeitung der Anträge jedoch in allen 16 regionsangehörigen Städten und Gemeinden vor Ort.
Wenn Sie einen Antrag auf Kitabeitragsförderung für ihr Kind stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kommune, in der Sie wohnen.
Das Team Tagesbetreuung für Kinder der Region Hannover steht den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung, informiert über rechtliche Grundlagen, organisiert Fortbildungen und Erfahrungsaustausche und vertritt die Region Hannover im Falle einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung von Kindern aus geflüchteten Familien durch das Landesjugendamt
In ihrer Funktion als örtlicher Träger der Jugendhilfe beantragt die Region Hannover die Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung von Kindern aus geflüchteten Familien beim niedersächsischen Landesjugendamt. Die erstatteten Mittel leitet die Region Hannover an die Städte und Gemeinden weiter und setzt sich damit für deren finanzielle Entlastung ein.
Landesrichtlinie zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas)
Die Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften ("Richtlinie Qualität in Kitas") ist mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft getreten. Die Fördergegenstände der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten ("QuiK") und der Richtlinie "Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung" gehen in der Richtlinie "Qualität in Kitas" auf und werden um weitere Fördertatbestände ergänzt.
Ziel der Richtlinie ist, den Fortschritt bei der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung voranzubringen, indem Maßnahmen zur Förderung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften in den Mittelpunkt gestellt werden.
Gefördert werden
- Personalausgaben für zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte in Kindergartengruppen, um insbesondere Kindern mit besonderem Förderbedarf aufgrund sozialer Benachteiligung Unterstützung zu bieten.
- Personalausgaben von zusätzlichen Leitungskräften, um die vorhandenen Leitungskräfte zu unterstützen und zu entlasten.
- Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für die Einrichtungsleitungen.
Eine weitere zentrale Fördermöglichkeit über die Richtlinie stellt die Ausbildungsförderung dar. Die Personalausgaben für die Beschäftigung von Personen, die in Teilzeit eine Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin / Assistenten absolvieren, sind über die Richtlinie förderfähig, mit dem Ziel der Personalgewinnung und Personalbindung.
Zudem können Sachkosten im Rahmen der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin / Assistenten oder zur / zum staatlich anerkannten Erzieher / in in Höhe von bis zu 150,- € monatlich bezuschusst werden.