Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung

Für Kita-Träger zur Finanzierung zusätzlicher Personalausgaben

Seit August 2018 verweist das Kindertagesstätten-Gesetz explizit auf den Auftrag, Sprachbildung und Sprachförderung im pädagogischen Alltag und in den Einrichtungskonzepten zu verankern. In diesem Zusammenhang  wurde zudem  die Aufgabe der vorschulischen Sprachförderung aus den Grundschulen in die Verantwortung der Kindertageseinrichtungen verlagert.

Für die Umsetzung beider Aufgabenfelder zusammen sowie für die Sicherstellung dieses gesetzlichen Bildungsauftrags gewährt das Land Niedersachsen jährlich eine "Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung".

Ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 sind mindestens 85 % der besonderen Finanzhilfe für die Finanzierung zusätzlicher Personalausgaben (und maximal 15 % für die Refinanzierung von Fachberatungsleistungen und die Qualifizierung der Kräfte in den Tageseinrichtungen) zu verwenden.

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertagesstätten der 16 Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Region als öffentlicher Jugendhilfeträger.