Region Hannover

Kita-Planung und -Förderung

Im Team Tagesbetreuung für Kinder der Region Hannover ist der Arbeitsbereich Kita-Planung und -Förderung angesiedelt.

Kita-Planung und -Förderung

Im Team Tagesbetreuung für Kinder der Region Hannover ist der Arbeitsbereich Kita-Planung und -Förderung angesiedelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Kleinteams sind für die  unterschiedlichsten Aspekte dieses Themenfeldes zuständig.

Ihre Aufgaben sind im Einzelnen: Erstellung des alljährlichen Kita-Themenfeldberichts, Baukostenförderung und Kita-Beitragsförderung, Abwicklung der Landesrichtline "QuiK", Kostenerstattung für Kindertagesbetreuung sowie Regelung von Vertragsangelegenheiten zwischen den Städten und Gemeinden und der Region Hannover.

Kita-Themenfeldberichte

Detaillierte Daten und Fakten zur Versorgungssituation und den Betreuungsmöglichkeiten von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren im Zuständigkeitsbere...

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Baukostenförderung

Informationen zur Kita-Baukostenförderung

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Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung

Für Kita-Träger zur Finanzierung zusätzlicher Personalausgaben

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Kitabeitragsförderung

Zum 01.08.2018 wurde in Niedersachsen die Kitabeitragsfreiheit eingeführt. Für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung werden keine Elternbeiträge mehr erhoben. Für Kinder anderer Altersgruppen, die z.B. in Kindertagespflege, einer Krippe oder einem Hort betreut werden, fallen auch weiterhin Elternbeiträge an. Für Familien, die über wenig oder kein Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung bzw. Übernahme dieses Kostenbeitrags zu stellen.

Die Region Hannover ist als Jugendhilfeträger für 16 Städte und Gemeinden für die Kitabeitragsförderung zuständig.

Aufgrund vertraglicher Regelungen erfolgt die Bearbeitung der Anträge jedoch in allen 16 regionsangehörigen Städten und Gemeinden vor Ort.

Wenn Sie einen Antrag auf Kitabeitragsförderung für ihr Kind stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kommune, in der Sie wohnen.

Das Team Tagesbetreuung für Kinder der Region Hannover steht den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen  der Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung, informiert über rechtliche Grundlagen, organisiert Fortbildungen und Erfahrungsaustausche und vertritt die Region Hannover im Falle einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung von Kindern aus geflüchteten Familien durch das Landesjugendamt

In ihrer Funktion als örtlicher Träger der Jugendhilfe beantragt die Region Hannover die Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung von Kindern aus geflüchteten Familien beim niedersächsischen Landesjugendamt. Die erstatteten Mittel leitet die Region Hannover an die Städte und Gemeinden weiter und setzt sich damit für deren finanzielle Entlastung ein.

Landesrichtlinie zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas II)

Die Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (Richtlinie Qualität in Kitas“) ist zum 31.07.2023 ausgelaufen. Die Nachfolgerichtlinie „Richtlinie Qualität in Kitas II“ ersetzt diese mit einer Laufzeit von zwei Jahren für die Zeit ab dem 01.08.2023.

Ziel dieser Förderung ist es, zusätzliches Personal für das Berufsfeld zu gewinnen sowie die Qualität in Kindertagesstätten durch zusätzliches Personal und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen. 

Gefördert werden 

  • Personalausgaben für zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte in Kindertagesstätten, die die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere auch im Hinblick auf besondere Förderbedarfe aufgrund sozialer Benachteiligung, unterstützen.
  • Personalausgaben von zusätzlichen Leitungskräften, um die vorhandenen Leitungskräfte zur weiteren Entwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit einschließlich der Elternarbeit zu unterstützen und zu entlasten. 
  • Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fach- und Leitungskräfte.
  • Einführungskurse für zusätzliche Betreuungskräfte nach der Richtlinie, die über keine Qualifikation nach § 9 NKiTaG verfügen. 

Zusatzkräfte Ausbildung werden nach dieser Richtlinie nicht mehr gefördert, sofern diese nach § 30 NKiTaG finanzhilfefähig sind.