Das Team Immissionsschutz hat hoheitliche Aufgaben in bestimmten Bereichen des anlagenbezogenen Immissionsschutzrechts, des Gaststättenrechts, des Schornsteinfegerwesens sowie des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts.
Im besonderen Fokus stehen regelmäßig die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Windenergieanlagen, Intensivtierhaltungsanlagen und Schießstände. Darüber hinaus werden bei bestimmten nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S.d. BImSchG (z.B. Baustellen, Gaststätten, Freizeit- und Sportanlagen) die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten überwacht. Im Einzelfall werden immissionsschutzrechtliche Anordnungen getroffen, Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt sowie immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen und Auflagen bei Bauvorhaben und sonstigen Planungen und Vorhaben abgegeben.
Beschwerden über Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken (z.B. Heimwerkerarbeiten, Party), fallen nicht in den Aufgabenbereich des Teams Immissionsschutz. In Niedersachsen sind solche Streitigkeiten über verhaltensbezogenen Lärm regelmäßig zivilrechtlich zu lösen.
Im Bereich des Schornsteinfegerwesens ist das Team Immissionsschutz Aufsichtsbehörde für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) im Gebiet der Region Hannover. Als Aufsichtsbehörde werden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren für die 108 Kehrbezirke durchgeführt und die persönliche Dienstaufsicht über die bBSF ausgeübt. Zur hoheitlichen Durchsetzung werden vom Team Immissionsschutz Verwaltungszwangsverfahren durchgeführt.
Das Team Immissionsschutz hat auf der Grundlage des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts Zuständigkeiten in den Bereichen Schädlingsbekämpfung, Begasung sowie bei der Abgabe und dem Inverkehrbringen von Gefahrstoffen im Einzelhandel. Es werden in diesem Rahmen Überwachungsaufgaben wahrgenommen sowie Erlaubnisse und Befähigungsscheine erteilt.