Verkehr
Bauarbeiten an der K113 in Isernhagen verzögern sich
Neues Ziel für die Fertigstellung ist das Frühjahr 2027.
31.07.2026 - Der neue Zeitplan rund um die Baumaßnahmen an der K113 in Isernhagen steht. Das geplante Ende 2026 ist nicht mehr zu halten. Die ersten beiden Bauabschnitte der Straßenbauarbeiten auf der K113 in Isernhagen sind nun abgeschlossen. Die Fahrbahn zwischen der Heinrich-Könecke-Straße und der Tiefen Trift ist fertiggestellt, alle Grundstücke sind wieder erreichbar, und die umgebauten Bushaltestellen können wieder von Bussen bedient werden. Zudem wurden zwei neue Fußgängerampeln auf Höhe der Tilkentrift und des Kindergartens errichtet, die eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen. In diesem Bereich sind auch der Schutzstreifen in Richtung Isernhagen K.B. sowie der neue Radweg in Richtung Isernhagen F.B. fertiggestellt.
Verzögerungen durch ungeplante Arbeiten und Witterungseinflüsse
Auch die Bauarbeiten im dritten Bauabschnitt zwischen der Tiefen Trift und der Möllertrift haben bereits begonnen. Ab August werden zusätzlich die Kanalbauarbeiten auf Höhe der Möllerstraße durchgeführt. Leider konnten die witterungsbedingten Verzögerungen aus dem Winter 2026 nicht aufgeholt werden. Zudem musste im zweiten Bauabschnitt der Unterbau ausgebaut werden, da der Boden entgegen dem Baugrundgutachten nicht ausreichend tragfähig war und die erforderlichen Mindestwerte nicht einhielt. Da ähnliche Bodenverhältnisse auch im dritten Bauabschnitt zu erwarten sind, wird die Baumaßnahme voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 abgeschlossen werden können.
Verkehrsführung nach dem Umbau: Wichtige Regeln im Überblick
Da es vermehrt Fragen zur zukünftigen Verkehrsführung gibt, fasst die Region Hannover die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen:
- Markierter Schutzstreifen (nördliche Straßenseite): Der Schutzstreifen dient der Radverkehrsführung und ist unabhängig von seiner Farbgebung oder Piktogrammen. Er verdeutlicht die Radverkehrsführung, die sich nicht gegenüber der Situation vor dem Umbau verändert hat. Der nördliche Gehweg durfte bereits vorher nicht von Radfahrenden genutzt werden.
- Parken/Halten: Auf dem Schutzstreifen ist das Parken und Halten nicht erlaubt. Somit ist das Abstellen von Fahrzeugen auf der nördlichen Seite der Fahrbahn nicht mehr möglich.
- Überholen: Radfahrende dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,50 m überholt werden.
- Anthrazitfarbenes Pflaster auf den Gehwegen: Diese Pflasterflächen markieren den Sicherheitsraum zwischen fließendem Verkehr und Fußverkehr. Auch hier ist das Parken nicht gestattet.
- Südlicher Parkraum: Im fertiggestellten Bereich ist das Parken entlang der Dorf- und Hauptstraße nur in den dafür vorgesehenen Parkständen erlaubt. Auf der Fahrbahn ist das Parken nur unter Einhaltung der StVO-Vorgaben und bei Fehlen anderer Verkehrszeichen (z. B. absolutes Halteverbot, abgesenkte Bordsteine oder durchgehende Markierungen) gestattet.
Die Region Hannover dankt allen Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmenden für ihre Geduld und ihr Verständnis in dieser herausfordernden Bauphase.
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