Fragen & Antworten
Jugendhilfeverfahren
Über das Hilfeplangespräch, den Schutz der Mitarbeitenden und weitere Infos zur Arbeitsweise des Jugendamtes Region Hannover
Zur Arbeitsweise des Jugendamtes:
Zu dem konkreten Einzelfall können wir uns aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht äußern. Grundsätzlich gilt jedoch: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie den Mitarbeitenden hat für den Fachbereich Jugend der Region Hannover höchste Priorität. Gleichzeitig ist das Handeln des Jugendamtes an klare gesetzliche Vorgaben gebunden.
Es gibt unterschiedliche Anlässe, warum Familien mit dem Jugendamt in Kontakt kommen. Manche Eltern, Kinder oder Jugendliche wenden sich selbst an das Jugendamt und suchen Unterstützung. In anderen Fällen erhält das Jugendamt Hinweise von Dritten, beispielsweise von der Polizei, Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Schulen oder aus dem persönlichen Umfeld.
Das Jugendamt der Region geht jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach. Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vor, erfolgt eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII). Diese wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte durchgeführt. Je nach Sachlage gehören dazu auch Gespräche mit der Familie sowie Hausbesuche. Ziel ist es, die Situation umfassend einzuschätzen und den Schutz des Kindes sicherzustellen.
Im Anschluss wird unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten im Rahmen von Beratungsgesprächen geklärt, welche Unterstützung gewünscht oder erforderlich ist. Das Spektrum reicht von Beratungsangeboten und ambulanten Hilfen – beispielsweise einer Sozialpädagogischen Familienhilfe – bis hin zu stationären Hilfen oder, wenn eine akute Gefahr für das Kindeswohl besteht, einer Inobhutnahme (nach § 42 SGB VIII). Dabei gilt grundsätzlich: Hilfen, die keinen Eingriff in das Sorgerecht darstellen, erfolgen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Ist das Kindeswohl akut gefährdet und können sich Jugendamt und Eltern nicht auf das weitere Vorgehen verständigen, entscheidet das zuständige Gericht über die notwendigen Maßnahmen.
Jede Entscheidung orientiert sich am individuellen Einzelfall. Oberstes Ziel ist es, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen und Familien so zu unterstützen, dass sie ihren Alltag möglichst eigenständig bewältigen können.
Zum Hilfeplangespräch:
Das Hilfeplangespräch ist ein zentrales Instrument der Kinder- und Jugendhilfe. Es dient dazu, gemeinsam den Unterstützungsbedarf zu ermitteln, konkrete Ziele festzulegen und den weiteren Verlauf einer Hilfe zu planen und zu steuern. An einem Hilfeplangespräch nehmen in der Regel die Sorgeberechtigten, das Jugendamt sowie die Fachkräfte teil, die die Hilfe leisten. Sofern die Sorgeberechtigten zustimmen und ihre Beteiligung für die Planung sinnvoll ist, können auch weitere Bezugspersonen oder Institutionen eingebunden werden, beispielsweise Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen.
Die Gespräche finden je nach Art der Hilfe im Jugendamt, in einer Jugendhilfeeinrichtung oder – insbesondere bei ambulanten Hilfen – auch im häuslichen Umfeld der Familie statt. Inhaltlich werden die aktuelle Situation, die bisherigen Entwicklungen sowie die gemeinsam vereinbarten Ziele und nächsten Schritte besprochen. Ziel ist es, die Hilfen regelmäßig zu überprüfen und an den individuellen Bedarf der Familie anzupassen.
Zur Unterbringung außerhalb der Region Hannover:
Benötigt ein Kind, ein Jugendlicher oder eine Familie eine stationäre Hilfe, prüft der Fachbereich Jugend, welches Angebot den individuellen Bedarf am besten erfüllt. Maßgeblich ist dabei stets die Frage, welches Setting die besten Voraussetzungen bietet, um die Entwicklung des Kindes zu fördern und die Familie so zu stärken, dass sie ihren Alltag perspektivisch wieder selbstständig bewältigen kann.
Die Suche nach einem geeigneten Platz erfolgt deshalb bedarfsgerecht und nicht ausschließlich innerhalb der Region Hannover. Steht ein passendes Angebot nur außerhalb der Regionsgrenzen zur Verfügung, kann eine Unterbringung auch dort erfolgen. Entscheidend ist, dass die Hilfe den individuellen Bedürfnissen entspricht und die vereinbarten Hilfeziele bestmöglich unterstützt. Dazu gehören beispielsweise die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, die Förderung einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung oder die Stabilisierung des familiären Zusammenlebens.
Zum Schutz der Mitarbeitenden:
Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Jugend übernehmen ihre Aufgaben häufig in herausfordernden und emotional belastenden Situationen. Deshalb hat auch ihr Schutz zu jeder Zeit den höchsten Stellenwert, die Sicherheit der Mitarbeitenden hat absolute Priorität.
Es gibt eine Reihe an unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepten, die hierzu beitragen. Dazu gehört unter anderem Vor- und Nachbereitungen von Terminen sowie Risikoeinschätzungen, geeignete Gesprächsorte und eine regelmäßige Überprüfung von Schutzmaßnahmen. Je nach Situation werden zum Beispiel Hausbesuche von zwei Fachkräften gemeinsam durchgeführt. In sich abzeichnenden konflikthaften Beratungsprozessen werden regelhaft kollegiale Abstimmungen unter Beteiligung von mehreren Fachkräften und gegebenenfalls weiteren Personen durchgeführt. Außerdem werden ergänzend die Teamleitungen in diesen Fällen einbezogen.
Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden regelmäßig fortgebildet, unter anderem im Umgang mit konflikthaften Situationen und herausforderndem Verhalten. Auch Supervisionen, Deeskalationstrainings oder Präventionsangebote der Polizei zum Eigenschutz gehören unter anderem zu den Unterstützungsangeboten für die Mitarbeitenden.
Zur Zusammenarbeit mit der Polizei:
Das Jugendamt der Region Hannover hat eine langjährige, vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei in der gesamten Region Hannover und ist einem sehr guten und regelmäßigen einzelfallbezogenen Kontakt.
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