Neue Regeln für Freiflächen-PV - Hannover.de

Mehr Raum für Solarstrom

Neue Regeln für Freiflächen-PV

Die Region Hannover ändert den Regionalplan und unterstützt Kommunen mit einer regionalen Freiflächenphotovoltaik-Potenzialanalyse.

PV-Freiflächenanlage in Uetze-Dollbergen

27.05.2026 - Die Region Hannover stellt die Weichen für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Mit der jetzt von der Regionsversammlung beschlossenen 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2016 werden bisherige Ausschluss-Regelungen für Freiflächen-PV an geänderte rechtliche Vorgaben angepasst. Parallel stellt die Region ihren Städten und Gemeinden eine regionale Potenzialanalyse zur Verfügung. Sie zeigt, welche Flächen grundsätzlich für Freiflächen-PV in Betracht kommen könnten, wo besondere Chancen bestehen und wo Konflikte frühzeitig berücksichtigt werden müssen.


Ziel ist ein Ausbau, der die Energiewende voranbringt und zugleich geordnet und verträglich abläuft: mit Blick auf Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz, Bodenschutz, Siedlungsentwicklung und Energieinfrastruktur.

Warum ändert die Region Hannover das Regionale Raumordnungsprogramm?

Das RROP 2016 enthielt bislang weitgehende Ausschlussregelungen für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaik – etwa in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft sowie in bestimmten Vorranggebieten. Diese pauschale regionalplanerische Steuerung ist nach Änderungen auf Bundes- und Landesebene in der bisherigen Form rechtlich nicht mehr möglich. Deshalb werden die bisherigen Ausschlussregelungen für Freiflächen-Photovoltaik mit der 6. Änderung gestrichen.


Das bedeutet nicht, dass Freiflächen-Photovoltaik künftig losgelöst von anderen Belangen geplant werden kann. Weitere Ziele und Grundsätze der Raumordnung bleiben bestehen. Photovoltaik soll außerdem weiterhin vorrangig auf Dächern, Fassaden, bereits versiegelten Flächen und anderen baulich geprägten Flächen entstehen. Freiflächen-Photovoltaik kommt dort hinzu, wo sie raumverträglich möglich ist.

Was verändert sich dadurch in der Praxis?

Die konkrete Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik verlagert sich stärker auf die Städte und Gemeinden. Außerhalb gesetzlich privilegierter Bereiche entscheiden sie im Rahmen ihrer Bauleitplanung, ob und wo entsprechende Anlagen ermöglicht werden. Dafür können sie kommunale Freiflächen-PV-Konzepte erarbeiten und müssen ihre Flächennutzungspläne ändern sowie Bebauungspläne aufstellen.


Für Projektentwickler gilt: Ein Standort ist nicht automatisch geeignet, weil eine frühere Ausschlussregelung entfällt. Entscheidend bleiben die kommunale Planung und die Prüfung im Einzelfall.

Wie viel Freiflächen-Photovoltaik braucht die Region Hannover?

Die Region Hannover will möglichst bis 2035 treibhausgasneutral werden. Nach den Szenarien-Berechnungen zum Klimaplan 2035 soll die regionale Stromproduktion künftig zu 58 Prozent aus Windenergie und zu 40 Prozent aus Solarenergie kommen. Von diesen 40 Prozent Solarstrom sollen rund 78 Prozent im Innenbereich erzeugt werden – etwa auf Dächern, an Fassaden oder auf sonstigen Flächen in geschlossenen Ortslagen. Rund 22 Prozent der Solarenergie sollen durch Freiflächen-Photovoltaik entstehen. Die Zielgröße für Freiflächen-Photovoltaik liegt bei rund 1.150 Hektar. Das entspricht etwa 0,5 Prozent der Regionsfläche.


Jens Palandt, Erster Regionsrat sowie Planungs- und Klimadezernent der Region Hannover, sagt: „Unser Klimaziel erreichen wir nur, wenn wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich schneller werden. Im Bereich PV bleiben Dächer, Fassaden und bereits versiegelte Flächen dabei der erste Ansatzpunkt. Die Szenarien zum Klimaplan 2035 zeigen aber: Auch Freiflächen-Photovoltaik ist ein bedeutender Baustein. Auf den richtigen Flächen kann sie vor Ort zudem ein Wirtschaftsfaktor sein: über Gewerbesteuereinnahmen, kommunale Beteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben oder Pachteinnahmen.“

Wie unterstützt die Region ihre Städte und Gemeinden?

Die Region Hannover stellt den Städten und Gemeinden eine regionale Freiflächenphotovoltaik-Potenzialanalyse zur Verfügung. Dafür wurden Potenzialflächen mittels Ausschlusskriterien ermittelt und anhand von Gunst- und Restriktionskriterien bewertet. Die Analyse ist eine unverbindliche, fachliche Handreichung und soll die Kommunen dabei unterstützen, eigene Planungen vorzubereiten, Projektanfragen einzuordnen und Flächenentscheidungen gut begründet zu treffen.


Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region Hannover, sagt: „Wir stehen bei diesem Thema in engem Austausch mit den Städten und Gemeinden. Die Potenzialanalyse gibt keine fertigen Standorte vor und ersetzt keine Entscheidung vor Ort. Sie schafft aber eine regionsweit einheitliche fachliche Grundlage. So können die Kommunen eigene Konzepte entwickeln und den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik dort ermöglichen, wo er planerisch sinnvoll und raumverträglich ist.“

Welche Flächen kommen in Betracht und wo liegen Schwerpunkte?

Trotz gestrichener, pauschaler Ausschlussregelungen können künftig nicht überall Solarparks entstehen. Weiterhin gegen eine Nutzung sprechen können zum Beispiel fachrechtliche Schutzgründe oder entgegenstehende Ziele der Raumordnung. In Vorranggebieten Hochwasserschutz ist Freiflächen-PV in der Regel nicht möglich, weil Anlagen den Abfluss im Hochwasserfall behindern können. In Vorranggebieten Rohstoffgewinnung kommt eine Nutzung nicht in Betracht, solange dort noch ein abbauwürdiges Rohstoffvorkommen vorhanden ist.


Restriktionskriterien bedeuten: Eine Fläche ist nicht ausgeschlossen, mögliche Konflikte müssen aber genauer geprüft werden – etwa mit Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Bodenschutz oder Siedlungsentwicklung. Gunstfaktoren sprechen in der Analyse der Region dagegen für eine besondere Eignung. Dazu zählen etwa vorbelastete Flächen, eine geringe Entfernung zur Stromnetzinfrastruktur, bestimmte Bereiche entlang von Verkehrstrassen, Flächen in Windenergiegebieten oder bestimmte nitratbelastete Flächen.


Insgesamt weist die Analyse 19.606 Hektar Potenzialfläche aus. Davon sind 10.789 Hektar oder knapp 5 Prozent der Regionsfläche besonders interessant, weil sie mindestens ein Gunstkriterium und kein Restriktionskriterium aufweisen. Das ist deutlich mehr als die Zielgröße des Klimaplans von 0,5 Prozent der Regionsfläche oder rund 1.150 Hektar. Die Analyse zeigt damit: Es gibt voraussichtlich genügend Auswahlmöglichkeiten, um die benötigte Freiflächen-PV-Fläche zu erreichen, ohne jeden möglichen Standort nutzen zu müssen.


Räumliche Schwerpunkte liegen vor allem im Osten der Region Hannover. Große Potenziale gibt es auch im Neustädter Land, dort allerdings häufiger mit Restriktionskriterien. Im Süden der Region sind klassische Freiflächen-PV-Potenziale wegen der hohen Bodengüte geringer. Zusätzliche Möglichkeiten können sich dort vor allem durch Agri-PV, also die Doppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Solarstromerzeugung, ergeben.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss der 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms wird diese dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt. Das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser hat dann drei Monate Zeit für die Prüfung. Nach der Genehmigung und der anschließenden Bekanntmachung treten die Änderungen in Kraft.


Für konkrete Freiflächen-PV-Projekte bleiben anschließend vor allem die kommunalen Verfahren entscheidend. Die Region steht den Städten und Gemeinden dabei weiter fachlich beratend zur Seite.
 

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