Regions­ver­sammlung stimmt für Bahn­übergänge in Poggenhagen

Verkehr

Regions­ver­sammlung stimmt für Bahn­übergänge in Poggenhagen

Bestehende Bahnübergänge werden durch Brücke und Unterführung ersetzt.

Grünes Licht für weniger Verkehrsbarrieren. Die Regionsversammlung hat am 23. September 2025 den entscheidenden Beschluss für ein großes Infrastrukturprojekt in Neustadt-Poggenhagen gefasst:

Die beiden Bahnübergänge im Ort sollen bis 2029 durch eine Straßenbrücke für den Autoverkehr sowie eine Unterführung für Radfahrende und Fußgänger*innen ersetzt werden.

Für Menschen, die durch Poggenhagen fahren, ist das aus gleich zwei Gründen gut: Die Verkehrssicherheit steigt, weil sich Züge und Autos künftig nicht mehr auf gleicher Höhe begegnen. Gleichzeitig entfallen die langen Wartezeiten an geschlossenen Schranken.

Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz: „Mit der Entscheidung der Regionsversammlung ist der Weg frei für eine Umsetzung des Projekts durch Bahn, Land und Region. Jetzt muss nur noch das Bundesministerium grünes Licht geben. Damit machen wir Poggenhagen sicherer und entlasten gleichzeitig alle, die hier unterwegs sind.“

Warum ist die Zustimmung der Regionsversammlung wichtig?

Aus diesen Gründen ist die Zustimmung der Regionsversammlung wichtig:

  • Nur durch den Beschluss erhält die Region die rechtliche Grundlage, die Kreuzungsvereinbarung mit Bahn, Land und Stadt zu unterzeichnen.
  • Erst danach können die Finanzmittel von Bund, Land und Deutscher Bahn freigegeben werden – die Region Hannover muss selbst keine Kosten tragen.
  • Mit dem Beschluss kann die Region als Bauherrin tätig werden und die Maßnahme ausschreiben.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Der Zeitplan sieht vor, dass die archäologischen Untersuchungen und die Einrichtung der Baustraße durch die Region Hannover 2026 umgesetzt werden. Ab 2027 kann die Region Hannover dann – so der derzeitige Plan – die Brücke und die neu zu bauende Straße bauen. Die Unterführung für Fußgänger und Radfahrer am Bahnhof wird durch die DB InfraGo durchgeführt.

(Veröffentlicht am 24. September 2025)

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