Im Februar und März wurde Bodenmaterial vom ehemaligen Kohlehafen in Mehrum auf das ehemalige Bergwerksgelände in Uetze-Hänigsen transportiert. Über die Materialqualität des Erdreichs sowie der für die Anlieferung in Hänigsen genutzten Baustraße ist vor Ort eine Debatte entstanden. Um Klarheit zu schaffen, hat die Region Hannover das aus Mehrum angelieferte Bodenmaterial und die Baustraße auf dem ehemaligen Bergwerksgelände in Uetze-Hänigsen zusätzlich zur üblichen Probenentnahme im Auftrag der Vorhabenträger noch einmal selbst untersuchen lassen.
Die Untersuchungsergebnisse für das Bodenmaterial liegen nun vor.
Die gutachterliche Bewertung ergibt, dass das Bodenmaterial keine signifikante Schadstoffbelastung aufweist. Der Befund deckt sich mit den bisherigen Untersuchungsergebnissen. Aus abfallrechtlicher Sicht spricht damit nichts gegen eine Zwischenlagerung und spätere Verwendung als Baustoff auf dem Gelände.
Die Ergebnisse für das Material der Baustraße liegen ebenfalls vor, inklusive einer gutachterlichen Einschätzung. Die Proben von der Baustraße weisen eine Belastung mit Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) auf. Dieses teilweise belastete Material wurde nicht im Rahmen der Arbeiten auf das Gelände gebracht, sondern stammt von einem seit vielen Jahren bestehenden, ehemaligen Parkplatz auf dem Grundstück. Der Befund unterscheidet sich von den bisher vorliegenden, offiziellen Untersuchungsergebnissen. Eine mögliche Erklärung dafür: Das Asphaltmaterial der Baustraße ist sehr inhomogen, weil der Parkplatz über Jahrzehnte immer wieder mit unterschiedlichen Baustoffen ausgebessert wurde. Die Ergebnisse von Stichproben können deshalb variieren.
Die gemessenen PAK-Werte liegen mit 58,9 mg/kg über dem für Straßenbaustoffe zulässigen Wert einer Straßenbaurichtlinie von 25 mg/kg. Die Baustraße muss deshalb durch das ausführende Unternehmen zeitnah zurückgebaut und das Material ordnungsgemäß entsorgt werden. Nach gutachterlicher Einschätzung und Einschätzung der Region Hannover ging von der Baustraße auf dem nicht öffentlich zugängigen Gelände zu keinem Zeitpunkt ein gesundheitliches Risiko für die Anwohner*innen aus.
Maßgeblich für die weitere Entwicklung des Geländes ist das bei der Gemeinde Uetze laufende Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann die Region Hannover auf dieser Grundlage über den Bauantrag für das Gelände entscheiden.
Veröffentlicht: 03.06.2025