Mit einer neuen Clearingstelle will die Region die medizinische Grundversorgung von Menschen in besonderen Lebenslagen sichern und damit die bisherige Versorgungslücke schließen.
"Nicht alle Menschen, die in der Region Hannover leben, haben einen Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Menschen in schwierigen Lebensverhältnissen, wie z. B. Obdachlosigkeit oder ungeklärtem Aufenthalts- und Krankenversicherungsstatus bei Zugewanderten aus EU-Ländern sind davon betroffen", so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. Zwar gibt es niedrigschwellige Angebote zur medizinischen Basisversorgung, doch sind weiterführende Behandlungen aufgrund einer fehlenden Krankenversicherung oft nicht möglich.
Die Region startet jetzt mit einer Clearingstelle, die Betroffenen hilft, bestehenden Krankenversicherungsschutz zu klären und Wege zu finden, an die Regelversorgung angeschlossen zu werden. "Viele Betroffene haben durchaus Ansprüche auf Leistungen einer Krankenversicherung, wissen es aber nicht und auch nicht, wie sie diese beantragen können. Das kann sehr kompliziert sein und Menschen überfordern. Die Clearingstelle soll ganz konkret dabei helfen, die individuelle Situation zu verbessern und den Zugang zum Regelsystem zu ebnen", berichtet Hanke.
Nach dem Beschluss der Regionsversammlung im Herbst 2019 stehen jetzt die nötigen Eckpunkte: Der Caritasverband Hannover sowie die Diakonische Werk Hannover gGmbH übernehmen gemeinsam die Trägerschaft für die Clearingstelle. Die finanzielle Förderung kommt vom Land und der Region: Insgesamt 255.000 Euro beträgt der Regionsanteil für die Clearingstelle, die zunächst in einem dreijährigen Projekt erprobt wird. "Die konzeptionelle Planung ist abgeschlossen, jetzt hoffen wir, dass das Projekt schnell starten kann", sagt Hanke.
Geplant ist, dass eine sozialversicherungsrechtlich ausgebildete Fachkraft mit den Betroffenen den individuellen Anspruch ermittelt – von der Aufnahme in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bis zu Leistungen der Sozialhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Menschen aus den EU-Ländern soll zum Beispiel mit den jeweiligen Generalkonsulaten geprüft werden, ob über das Herkunftsland noch eine Versicherung oder zumindest ein Versicherungsanspruch besteht. Außerdem soll eine zweite Fachkraft in der Clearingstelle zusätzlich die Betroffenen dabei unterstützen, Anträge zu stellen, andere medizinische und soziale Einrichtungen über die Zugänge zur Krankenversorgung beraten und bestehende Beratungs- und Versorgungsangebote vernetzen.