Artenschutz
Was ist beim Gehölzschnitt zu beachten?
Die Region Hannover informiert über die gesetzlichen Bestimmungen und zum Artenschutz.
Die Region Hannover informiert über die gesetzlichen Bestimmungen und zum Artenschutz.
Wer plant, im eigenen Garten oder in der freien Landschaft Gehölze zu entfernen oder erheblich zurückzuschneiden, sollte die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kennen und sich im Zweifelsfall mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Verbindung setzen.
In vielen Fällen bedarf eine Gehölzentfernung einer Genehmigung. Diese kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen basieren. So können Gehölze beispielsweise neben Baumschutzsatzungen auch über Bebauungspläne geschützt sein oder als Kompensationsmaßnahme festgesetzt sein. Auch in Schutzgebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen gelten Bestimmungen, welche in der Regel eine Genehmigung auch schon bei geringen Stammumfängen notwendig machen.
Wenn keiner der oben genannten Fälle zutrifft, kann eine Gehölzentfernung dennoch genehmigungspflichtig sein - abhängig von bestimmten Schwellenwerten und dem Standort der Gehölze.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular sind auf www.hannover.de/gehölzfällung-region zu finden.
Bei der Fällung von Bäumen und dem Rückschnitt von Hecken im eigenen Garten und in der freien Landschaft sind immer das allgemeine und das besondere Artenschutzrecht des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Diese Regelungen sorgen unter anderem für den Schutz von Vögeln während der Brutzeit. So dürfen beispielsweise Bäume und Hecken in der freien Landschaft sowie Gartenhecken nur außerhalb der Brutzeit, das heißt nur vom 1. Oktober bis 28. Februar, gefällt oder geschnitten werden.
Unabhängig von den o.g. Zeiträumen muss immer darauf geachtet werden, dass keine Lebensstätten zerstört oder beeinträchtigt werden solange ein geschütztes Tier diese als Lebensstätte beansprucht. Dauerlebensstätten (z.B. Bäume mit Krähennestern oder Fledermausquartieren) sind ganzjährig geschützt.
Weiterführende Informationen sind im Flyer „Info 3.9 - Gehölzschnitt und Artenschutz“ aus der Reihe „Neue Chance für die Natur“ der Region Hannover zu finden.
Serie "Neue Chancen für die Natur" , Faltblatt 3.9
Information
In Niedersachsen sind in der Regel auch solche Gehölzentfernungen genehmigungspflichtig, die nicht...
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