Es handelt sich um die neuen Parkzonen E und K. Der Bereich E wird durch die Brühlstraße, Otto-Brenner-Straße und Escherstraße begrenzt und schließt zusätzlich die Lützowstraße ein. Die Bewohner*innen-Parkzone K befindet sich innerhalb des Viertels Brüderstraße, Herschelstraße, Kurt-Schumacher-Straße und Goseriede.
In der Zone E gelten künftig unterschiedliche Regelungsformen: In Abschnitten nach dem „Trennprinzip“ ist das Parken ausschließlich mit gültigem Bewohnerparkausweis möglich (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr). Beim „Mischprinzip“ ist das Parken für Bewohner*innen mit Ausweis frei. Für Besucher*innen gilt eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von zweieinhalb Stunden (Montag bis Sonnabend, 9 bis 20 Uhr). In Bereichen mit einer reinen „Parkscheinregelung“ darf nur mit Parkschein geparkt werden – für maximal zweieinhalb Stunden (Montag bis Sonnabend, 9 bis 20 Uhr). In der Zone K (Odeonviertel) gilt für alle Parkplätze das Mischprinzip.
Mit der Einführung der neuen Zonen reagiert die Stadt auf die hohe Auslastung des Parkraums im innerstädtischen Bereich. Bewohner*innen sollen künftig leichter wohnortnah einen Parkplatz finden, während gleichzeitig eine angemessene Nutzung durch Besucher*innen möglich bleibt. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Beschilderung im Straßenraum. Anwohnenden wird empfohlen, rechtzeitig einen Bewohner*innen-Parkausweis zu beantragen. Unter www.buergeramt-hannover.de kann der Antrag heruntergeladen werden. Einzelheiten hat die Stadtverwaltung den Bewohner*innen mit einer Anlieger*innen-Information schriftlich mitgeteilt.
Fragen und Antworten zum Thema: www.hannover.de/bewohner*innenparken.