9 Fragen zur Transplantation

­

Was ist eine Transplantation?

Eine Transplantation (lat.transplare= verpflanzen, versetzen) ist die Verpflanzung von organischem Material zum Ersatz von geschädigten, funktionsuntüchtigen Organen. Ein Transplantat kann aus Zellen, Gewebe, Organen oder Organsystemen wie Finger oder Hand bestehen. Es wird nach der Herkunft (Spezies) und der Funktion des Transplantats, dem Zeitpunkt der Entnahme (Spende nach dem Hirntod oder Lebendspende) und dem Transplantationsort im Körper unterschieden. Die am meisten verpflanzten Organe sind Niere, Leber, Herz und Lunge. Häufiger als Organe wird Gewebe transplantiert. Dazu beispielsweise Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut und Knochen.

Welche Rolle spielt die Deutsche Stiftung Organtransplantation?

Die DSO ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die Organspende in Deutschland. Sie koordiniert den praktischen Ablauf von der Meldung eines potenziellen Spenders bis hin zur Übergabe der Organe an das Transplantationszentrum. Die DSO gehören die Beratung und Unterstützung der Krankenhäuser in allen Fragen der Organspende, die Entlastung des Krankenhauspersonals im Falle einer Spende, die Unterstützung und Begleitung der Angehörigen, die Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung der Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin.

Welche Aufgabe hat Eurotransplant?

Die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) in niederländischen Leiden ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in den ET-Mitgliedsländern. Das sind die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Deutsche Stiftung Organtransplantation und Deutschland. In dem Einzugsgebiet leben etwa 125 Millionen Menschen. Bei Eurotransplant werden für jedes Organ gemeinsame Wartelisten geführt. Auf den Wartelisten der ET stehen gegenwärtig etwa 16.000 Patienten. Der große Patientenpool ermöglicht es, fast jedes Spenderorgan einem geeigneten Empfänger zuzuordnen. Pro Jahr werden durch Eurotransplant etwa 7.000 Spenderorgane erfolgreich vermittelt. In den ET-Mitgliedsländern gibt es insgesamt 72 Transplantationszentren.

Warum ist Deutschland ein Organ einführendes Land?

Weil in deutschen Transplantationszentren mehr Organe verpflanzt werden, als gewonnen werden können, werden aus den anderen Ländern des Eurotransplant-Raums Organe „eingeführt“. In Deutschland galt bisher die Zustimmungs- lösung, nach der ein Mensch zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben muss oder die Angehörigen nach dessen Hirntod einwilligen müssen. Im Gegensatz zu Deutschland gilt beispielsweise in Österreich und Belgien die Widerspruchsregelung. Danach dürfen Ärzte einem Verstorbenen Organe entnehmen, wenn er dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. In Ländern mit Widerspruchsregelung werden im Verhältnis zur Bevölkerung deutlich mehr Organe gespendet als in Ländern mit der Zustimmungslösung.

Was regelt das Transplantationsgesetz?

Das deutsche Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Es ist seit dem 1. Dezember 1997 in Kraft. Nach dem Gesetz sollen Missbrauch ausgeschlossen, Rechtssicherheit für Spender, Empfänger und alle an der Organentnahme Beteiligten geschaffen und für Transparenz und Chancengleichheit der Organempfänger gesorgt werden.

­Was wurde an dem Gesetz im vergangenen Sommer geändert?

2012 ist das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, einheitliche Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation in Europa zu schaffen. Unter anderem konkretisiert das Gesetz die Rolle der Entnahmekrankenhäuser. Sie sollen zukünftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten als Verbindungsglied zwischen Krankenhaus und DSO benennen. Ebenfalls neu ist das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung. Zukünftig sollen die Menschen direkter informiert und konkret mit einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende konfrontiert werden. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es jedoch weiterhin nicht, sie bleibt freiwillig.

­Wie kommt ein Patient auf die Warteliste?

Zur Aufnahme in die Warteliste meldet der behandelnde Arzt den Patienten mit den vollständigen Untersuchungsergebnissen an ein Transplantationszentrum. Ein Chirurg des Transplantationszentrums entscheidet zusätzlich über die Transplantationsfähigkeit. Steht einer Organverpflanzung nichts im Weg, wird eine Gewebetypisierung durchgeführt und der Patient bei Eurotransplant angemeldet. Nicht alle Patienten können in eine Warteliste aufgenommen werden. Sind die Risiken der Transplantation und ihrer Nachbehandlung zu hoch und die Erfolgsaussichten schlecht, wird der Eingriff nicht in Betracht gezogen. Weitere Ausschlussgründe sind beispielsweise eine unheilbare Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion. Ärzte sind verpflichtet, Gründe für oder gegen die Aufnahme in die Warteliste zu dokumentieren und dem Patienten mitzuteilen.

­Welche Kriterien entscheiden über die Position auf der Warteliste?

Für jedes neue Spenderorgan erstellt Eurotransplant eine Rangliste. Die Grundlage dafür sind verschiedene Kriterien, die je nach Organ unterschiedlich gewichtet werden. Ein Aspekt für die Auswahl eines Empfängers ist die passende Blutgruppe. Bei Niere und Bauchspeicheldrüse spielt auch die Übereinstimmung von „Gewebeverträglichkeits- merkmalen“ eine große Rolle. Ein weiteres Kriterium ist die Dringlichkeit einer Transplantation. Bei der Lebertransplantation wird diese mithilfe des MELD-Scores, der den Schweregrad der Lebererkrankung angibt, eingeschätzt. Ein weiterer Aspekt ist die Wartezeit auf ein Organ. Hinzu kommt die Konservierungszeit (Zeitspanne zwischen Entnahme und der Transplantation) die z.B. bei einer Lunge möglichst kurz sein sollte.

­Welche Vergabeverfahren gibt es?

Beim Standardverfahren werden Organe nach medizinischen Gesichtspunkten patientengerichtet vermittelt. Dabei gibt es bezogen auf Niere, Herz, Lunge, Leber, Pankreas und Dünndarm differenzierte Richtlinien. Das modifizierte Vermittlungsverfahren wird angewendet, wenn Organe beispielsweise Funktionseinschränkungen haben oder von Spendern mit bestimmten Vorerkrankungen stammen. Hier wird von „schwer vermittelbaren Organen“ gesprochen. Gelingt eine Vermittlung nach den beiden Verfahren nicht, kann Eurotransplant das beschleunigte Vermittlungs- verfahren wählen, um den Verlust eines Spenderorgans zu vermeiden. Um die Zeit ohne Blutversorgung für das Organ möglichst gering zu halten, werden Organe dann primär einem Transplantationszentrum innerhalb einer Region angeboten.