Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, das das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG eingeführt hat. Dieses Verfahren soll die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland deutlich beschleunigen. Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit, im Namen der im Ausland lebenden Fachkraft eine Vollmacht zu erteilen und so den Antrag auf eine schnellere Einreise zu stellen.
In Niedersachsen hat die Landesregierung am 15. Oktober 2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren einzurichten. Diese wurde am 1. Juli 2025 in Osnabrück eröffnet und ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet. Sie wird die bisherigen kommunalen Ausländerbehörden in diesem Bereich ersetzen. Anträge für beschleunigte Verfahren können seit dem 1. Juli 2025 optional (und ab dem 01.01.2026 verpflichtend) bei dieser Zentralstelle gestellt werden. Anträge, Informationen sowie Kontaktdaten sind auf der (externen) Webseite der Zentralstelle Niedersachsen verfügbar.
Unternehmen, die sich erstmals mit der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschäftigen, können beim Welcome Center der Region Hannover eine allgemeine Beratung zum Thema erhalten. Für weiterführende Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem beschleunigten Verfahren empfiehlt sich das (externe) Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland www.make-it-in-germany.com. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet Informationen zur Fachkräftesicherung an, erreichbar über diesen (externen) Link.
Nach der Einreise wechselt die Zuständigkeit auf die Ausländerbehörde am Wohnort der Fachkraft. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sind dort zu stellen. In Hannover, der Landeshauptstadt, erfolgt die Antragstellung über das städtische Serviceportal. In der Region Hannover ist die Antragstellung ebenfalls online über das Serviceportal der Region möglich.