Kulturförderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen

Regionale Kulturförderung (Projektförderung)

Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet Kulturprojekte mit dem Ziel, die Vielfalt kultureller Angebote im ländlichen Raum, in den Umlandkommunen und in der Landeshauptstadt zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen in ihrer Diversität zugänglich zu machen. Es können Anträge bis zu einem Antragsbetrag von 10.000 € (9.999,99 €) gestellt werden.

Was wird gefördert?

Künstlerisch-kulturelle Projekte können bis zu einer Summe von bis zu 10.000 € (9.999,99 €) gefördert werden. Die maximale Förderquote beträgt grundsätzlich bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
(Anträge mit einem Antragsbetrag ab 10.000 € bitte direkt an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) richten) 
Gefördert werden Kulturprojekte im Gebiet der Region Hannover aus den Kultursparten:

  • Professionelles Freies Theater (inkl. Tanz)
  • Amateurtheater
  • Projekte nichtstaatlicher Museen
  • Musik
  • Literatur
  • Innovative Heimatpflege
  • Projekte der niederdeutschen Sprache
  • Soziokultur
  • Bildende Kunst
  • Neue Medien 
  • Projekte von Kunstschulen
  • Außerschulische Jugendbildung
  • Spartenübergreifende Projekte

Beispiele für förderungsfähige Ausgaben: 

  • Projektbezogene Honorare für Künstler*innen, Organisator*innen, Projekthilfskräfte
  •  KSK, GEMA, Versicherungen
  • Projektbezogene Raummiete und anteiliger Verbrauch
  • Fahrten, Transporte, Übernachtungen
  • Verbrauchsmaterial und Technikanmietung
  • Projektbezogenes Büromaterial und Ausgaben für Veranstaltungswerbung
  • Projektdokumentation (bitte in der Projektbeschreibung näher ausführen)

Beispiele für nicht-förderungsfähige Projekte/Ausgaben: 

  • Projekte, die ausschließlich außerhalb des Gebietes der Region Hannover stattfinden und Projekte von Antragstellenden ohne Sitz Niedersachsen
  • Maßnahmen der Erwachsenenbildung
  • Investitionen
  • Folgekosten des Projekts
     

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind vorrangig gemeinnützige Vereine und privatrechtliche Träger*innen. 

Die Antragstellenden sollten ihren Sitz in der Region Hannover haben. Träger*innen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben sind in dem Fall antragsberechtigt, wenn das Kulturprojekt im Gebiet der Region Hannover durchgeführt wird.  

Wie kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge für das Förderprogramm „Regionale Kulturförderung“ (Projektförderung) können in ausgedruckter Form bei der Region Hannover eingereicht werden. (Antragsformular und beizufügende Anlagen). 
Es gilt das Eingangsdatum bei der Region Hannover. 
Alternativ können Anträge auf Landesmittelförderung auch digital übermittelt werden. Hierfür sollten die Antragsunterlagen eingescannt werden und als pdf-Dokument als Anlage einer E-Mail versandt werden.  
Änderungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Antragstellung werden auf dieser Website veröffentlicht: Link 
 

Welche Antragsfrist ist zu beachten?

Anträge auf Förderung von Kulturprojekten werden jährlich jeweils bis zum 30. Oktober des Vorjahres der Projektdurchführung angenommen. Das Projekt muss bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres durchgeführt worden sein.

Sind persönliche Beratungen vor der Antragstellung möglich?

Persönliche Beratungen, telefonisch oder vor Ort, werden bis zum 15. Oktober (zwei Wochen vor Ablauf der Antragsrist) angeboten.

Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?

Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden voraussichtlich Anfang Januar des Jahres der Projektdurchführung bekannt gegeben.

 

Weiterführende Informationen finden Sie in den u. s. Förderkriterien/Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).

 

Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO im Rahmen der Kulturförderung

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