FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Warum muss ich in Hannover immer noch mit Kampfmitteln rechnen?

Symbolfoto KATWARN

Die Landeshauptstadt Hannover war während des Zweiten Weltkrieges ein bevorzugtes Angriffsziel. Mehr als 23.000 Tonnen Bomben sollen bei rund 129 Angriffen über Hannover abgeworfen worden sein. Nicht alle Kampfmittel (empirisch ca. 10 %) sind explodiert und stellen eine mögliche Gefahr dar. Viele Blindgänger waren z. B. wegen der dichten Bombardierung nicht zu erkennen und wurden weder im Krieg noch in der Nachkriegszeit entschärft. Auch die spätere systematische Suche nach Kampfmitteln insbesondere durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen, konnte nur punktuell durchgeführt werden. Anhaltspunkt für die Suche sind immer Luftbilder, die verdächtige Punkte (Blindgängerverdachtspunkte) zeigen. Längst nicht alle Blindgänger sind auf Luftbildern zu erkennen.

Was passiert, wenn ein Kampfmittel gefunden wird?

Melden Sie Munitionsfunde umgehend der Polizei über die Notrufnummer 110 oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover (KBD). Sie können Munitionsfunde alternativ auch der Feuerwehr über die Notrufnummer 112 mitteilen.

Erreichbarkeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hannover:

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln-Hannover
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Dorfstraße 19
30519 Hannover

Einsatzkoordination: +49 511 30245-500, (ausschließlich Meldung von Kampfmittelfunden - auch außerhalb der Öffnungszeiten).

Weitere Informationen sind auf der Homepage des KBD  zu finden.  Hinweis: Die Entschärfung eines Kampfmittels darf nur durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen!

Wie erfahre ich von einer Evakuierung aufgrund eines Kampfmittelfundes in der Nachbarschaft?

Die Landeshauptstadt Hannover informiert bei einer Evakuierung auf verschiedensten Wegen. Auf der Homepage des Fachbereichs Feuerwehr finden eine Unterseite mit Bevölkerungsinformation in der bei akuten oder auch längerfristig geplanten Evakuierungen viele Details der Maßnahme zu finden sind.

QR-Code zum Herunterladen der KATWARN-App.

Im Falle einer geplanten Evakuierung erfolgt weiterhin eine Information der betroffenen Haushalte und Unternehmen mittels einer mehrsprachigen Informationsbroschüre, die zielgerichtet im Evakuierungsbereich verteilt wird.

Als Bevölkerungswarn- und Informationssystem wird die App KATWARN genutzt, die unverzüglich Informationen über die geplanten Maßnahmen inklusive Evakuierungsradius für alle Nutzer dieser App im Sicherheitsbereich bereitstellt. Die App ist für Smartphones sowohl für iOS als auch für Android kostenfrei erhältlich.

In den Sozialen Medien informiert die Landeshauptstadt über das Twitter-Profil @hannover und die Feuerwehr Hannover über das Twitter-Profil @feuerwehr_h mit #hannbombe sowie die Landeshauptstadt auf der Facebookseite Facebook.com/lhhannover. Die betroffene Bevölkerung in einem Sicherheitsbereich wird zusätzlich über die Warn-App KATWARN informiert. Bei Evakuierungen wird ein Bürgertelefon geschaltet. Die Betriebszeiten werden bei Bedarf kurzfristig über die oben genannten Informationskanäle veröffentlicht. Das Bürgertelefon ist unter folgender Nummer zu erreichen: 0800-731 31 31.

Die lokalen Medien (Zeitungen, Radio, etc.) werden in Kenntnis gesetzt und diese berichten mit ihren Möglichkeiten während der gesamten Maßnahme.

Vor Beginn und während der Evakuierung fahren Lautsprecherwagen durch das Evakuierungsgebiet und weisen auf die Evakuierung und die verfügbaren Betreuungsstellen hin.

Zuletzt gehen Einsatzkräfte von Haus zu Haus um jeder Betroffenen und jedem Betroffenen über die Evakuierung persönlich zu informieren.

Wenn Sie von einer Evakuierung erfahren und betroffen sind, informieren Sie bitte auch Ihre Nachbarn, so dass jeder schnellstmöglich Kenntnis erlangt und sich vorbereiten kann.

Wie verhalte ich mich bei einer Evakuierung?

Die mögliche Entschärfung von Fliegerbomben kann erst nach erfolgreicher Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie voraussichtlich erst am Abend in Ihre Wohnung zurückkehren können. Informieren Sie gegebenenfalls Verwandte und Freunde über Ihre Abwesenheit.

Nehmen Sie daher bitte unbedingt die für Sie notwendigen Dinge, wie beispielsweise Medikamente, Säuglings- oder Spezialnahrung sowie angemessene Kleidung mit. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die Evakuierungsmaßnahme. Bitte überprüfen Sie vor dem Verlassen Ihrer Wohnung, dass Elektro- und Gasgeräte (z.B. Herd, Ofen oder Bügeleisen) ausgeschaltet und alle Wasserhähne geschlossen sind. Lassen Sie keine brennenden Kerzen in Ihrer Wohnung zurück.

Bitte beachten Sie auch, dass der öffentliche Personennahverkehr im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung nur eingeschränkt zur Verfügung steht!

Ist das Bauen in Hannover gefährlicher als in anderen Städten?

Nein, mit Sprengbombenblindgängern und anderen Kampfmitteln muss in allen Städten gerechnet werden, die bombardiert wurden oder in denen Kampfhandlungen während des Zweiten Weltkriegs stattgefunden haben.

Warum hat die Stadt Informationen zu meinem Grundstück?

Der Aufgabenbereich „Kampfmittelbeseitigung“ ist in Hannover im Fachbereich Feuerwehr angesiedelt. Zu diesem Aufgabenbereich gehört auch die sogenannte „Gefahrenerforschung“. Aus diesem Grund erfolgt kontinuierlich eine systematische Suche nach Kampfmitteln im Stadtgebiet der Landeshauptstadt. Die Suche basiert auf Auswertungen von alliierten Luftbildern aus dem Zweiten Weltkrieg und liefert Informationen zu Blindgängerverdachtspunkten, die mitunter auf Ihrem Grundstück zu finden sind.

Meine Luftbildauswertung enthält eine „rote Fläche“, was muss ich tun und beachten?

Die „rote Fläche“ sagt aus, dass durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst entweder eine Bombardierung, Kriegseinwirkungen oder eine Bodenverfärbung entdeckt wurde. Dieses ist im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover nicht selten.

Für die geplante Baumaßnahme werden aus Sicherheitsgründen Gefahrenerforschungsmaßnahmen empfohlen. Für eine diesbezügliche Beratung, Planung und kampfmitteltechnische Begleitung stehen Fachfirmen zur Verfügung.

Wo finde ich Fachunternehmen?

Kompetente Leistungsanbieter für die Planung und Ausführung von Leistungen zur Kampfmittelerkundung und -bergung können z. B. über das Internetportal der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (GKD), über Suchmaschinen im Internet oder über die „Gelben Seiten“ recherchiert werden.

Wer kann mich beraten?

Die Kampfmittelfachunternehmen bieten häufig auch Beratungsleistungen an. Auch einige Ingenieurbüros haben sich auf die Planung von Kampfmittelräummaßnahmen spezialisiert. Von diesen sind einige in der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (GKD) organisiert. Zurzeit existieren aber weder ein spezieller Studiengang noch eine Liste spezialisierter Gutachter. Entscheidend sind die Erfahrung und die individuell erworbene Qualifikation der Gutachter.

Was kostet die Kampfmittelerkundung?

Die Oberflächensondierung ist das günstigste Verfahren. Die reine Sondierung kostet je nach Größe der Fläche meist weniger als einen Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich fallen aber noch die Kosten für An- und Abfahrt und für die Dokumentation des Ergebnisses an. Gegebenenfalls erforderliche Kosten für Öffnungen des Bodens zur Klärung, ob es sich um ein harmloses Objekt oder ein Kampfmittel handelt, würden noch hinzukommen. Solche Kosten können im Vorfeld nicht abgeschätzt werden.

Bei der rasterförmigen Bohrlochsondierung, die bei problematischen Bodenverhältnissen (Ziegel, Ziegelschutt, Leitungen, Stahlbeton oder einem Baugrubenverbau oder unmittelbarer Nähe zu baulichen Anlagen) zum Einsatz kommt, ist bei einem mittleren Bohrlochabstand von 1,5 m und einer mittleren Bohrtiefe von 6,0 m für die Untersuchung von beispielsweise 200 m² eine Größenordnung von rund 8.000,00 € realistisch. Gegebenenfalls erforderliche Kosten für Öffnungen des Bodens zur Klärung, ob es sich um ein harmloses Objekt oder ein Kampfmittel handelt, würden diese Summe noch erhöhen. Solche Kosten können im Vorfeld nicht abgeschätzt werden.

Findet auf dem Gebiet der Landeshauptstadt eine systematische flächendeckende Suche nach Kampfmitteln statt?

Im Juni 2017 erfolgte der Beschluss der Ratsversammlung, eine systematische flächendeckende Suche nach Kampfmitteln auf Grund des unkalkulierbaren Risikos für die Bevölkerung durch die Landeshauptstadt Hannover fortzusetzen. Das Land Niedersachsen hatte zum 02.01.2012 das Landesräumprogramm als Amtshilfe für die Gefahrenabwehrbehörden eingestellt. Im Ergebnis wurde auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover nicht präventiv nach Kampfmitteln gesucht. Die Maßnahmen beschränken sich auf Vorgaben im bauordnungsrechtlichen Verfahren bzw. auf Spontanfunde.

Ziel ist es, zukünftig die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und pro Jahr bis zu vier (exklusiv der spontanen Funde) geplante Kampfmittelbeseitigungen, disloziert auf das Stadtgebiet, durchzuführen.Hier finden Sie die Beschlussdrucksache "Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenerforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastverteilung".... 

Wer ist bei Bauvorhaben verantwortlich für Kampfmittel?

Verantwortlich für Gefahren, die durch Kampfmittel von einem Grundstück ausgehen bzw. durch Erdarbeiten entstehen, sind die Eigentümer, Bauherren, Architekten und Bauausführenden. Das Merkblatt kampfmittelfrei Bauen vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fasst Verhaltensregeln und Pflichten der Baubeteiligten zusammen.

Welche Verfahren sind geeignet, um auf einer kampfmittelverdächtigen Fläche gefahrlos bauen zu können?

Für den Fall, dass eine sondierfähige Oberfläche ohne Bauschuttauffüllungen, Leitungen etc. vorliegt, ist die Oberflächensondierung das geeignete Verfahren, um die Kampfmittelfreiheit herbeizuführen. Allerdings ist bei einer Vielzahl von Bauflächen aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Oberflächensondierung nicht möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich Ziegel, Ziegelschutt, Leitungen, aber auch Stahlbeton oder ein Baugrubenverbau im Boden befinden oder die Sondierung in unmittelbarer Nähe zu baulichen Anlagen, die in das Erdreich hineinreichen, erfolgen muss. In diesen Fällen kommt die Oberflächensondierung zu keinem aussagefähigen Ergebnis. Hier gibt es aber weitere, wenn auch aufwändigere Möglichkeiten, die Kampfmittelfreiheit herbeizuführen wie z. B. die Bohrlochsondierung; lassen Sie sich von dem Fachunternehmen oder dem beauftragten Fachplaner beraten!

Wo sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Kampfmittelerkundung niedergeschrieben?

In der DIN 18323 werden geeignete Vorgehensweisen beschrieben.

Was kann passieren, wenn ich mich beim Bauen nicht um das Thema Kampfmittel kümmere?

Nach § 319 Strafgesetzbuch „Baugefährdung“ wird mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues fahrlässig oder vorsätzlich gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet. Fach- und sachgerechte Kampfmittelsondierung und -räumung in kampfmittelverdächtigen Bereichen sind Teil der anerkannten Regeln der Technik.

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