Antworten auf Fragen, die häufig gestellt werden, wenn es um Bildungsleistungen und Teilhabeleistungen (BuT) für Kinder in Kitas geht.
Die Kita organisiert eine Veranstaltung / ein Projekt, das am Vormittag oder Nachmittag auf dem Kitagelände stattfindet. Gibt es eine Möglichkeit die Kosten bei der zuständigen BuT-Stelle zu beantragen?
Gemeint ist damit zum Beispiel:
der Naturschutzbund baut mit den Kindern Hochbeete
oder die Familien müssen einen kleinen Beitrag für den Clown beim Kinder-Fasching in der Kita zahlen
Ja.
Solche Veranstaltungen / Projekte gelten als Teilhabeaktivitäten.
Nach Vorlage eines Nachweises wird für den Zeitraum der Gesamtbetrag der Teilhabepauschale (pro Monat 15 Euro) an die Familie gezahlt.
Mit einer Abtretungserklärung können die genauen Kosten für die Veranstaltung auch an die Kita gezahlt werden. Der Restbetrag wird im gleichen Zug an die Familie für weitere Aktivitäten ausgezahlt.
Die Kinder brauchen für den Kitaalltag wetterfeste Kleidung und Hausschuhe. Können diese über BuT finanziert werden?
Nein.
Die Aufwendungen für die Kleidung sind in den Regelbedarfen der einzelnen Grundleistungen enthalten.
Gibt es für Kita-Kinder eine vergleichbare Pauschale wie die Schulbedarfspauschale für Schüler*innen, die ihre Materialien (Hefte, Stifte, …) damit bezahlen?
Nein.
Kann Sprachförderung für Kita-Kinder, die wenig oder kein Deutsch sprechen, als BuT-Leistung übernommen werden?
Nein.
Lern- und Sprachförderung können im Rahmen von BuT nur für Schüler*innen beantragt werden.
Kann die Beförderung zur Kita (z.B. die Busfahrkarte) als BuT-Leistung übernommen werden?
Nein.
Die Schülerbeförderung kann nur für Schüler*innen beantragt werden.
Jährlich kommen Fotograf*innen in die Kita, um Gruppen- und Portraitfotos zu machen. Können die Kosten dafür als BuT-Leistung übernommen werden?
Nein.
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Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)
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