Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Veranstaltung der Kita im Rahmen des Kita-Alltages
- Außerhalb des Kitageländes
- Mit mehr als einem Kind (gemeinschaftlich)
- Ohne Übernachtung
- Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
- Die Unterlagen können sowohl von der Kita als auch von der Familie eingereicht werden.
- Wenn der Antrag sowohl von Kita als auch von der Familie eingereicht wird, erkennt das die BuT-Stelle. Es kommt also nicht zu einer doppelten Auszahlung.
- Das Informationsschreiben der Kita, welches an die Sorgeberechtigten ausgegeben wird. Zusätzlich die Angaben zu Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes.
- Ausstellungsdatum des Schreibens
- Ziel und Datum des Ausfluges
- Kosten des Ausfluges (nach Möglichkeit mit Aufstellung welche Kosten enthalten sind)
- Zahlungsziel (nach Möglichkeit nicht der 1. eines Monats, da die BuT-Berechtigung in der Regel eine Laufzeit bis Ende eines Monats hat. Das Zahlungsziel muss in den Zeitraum einer gültigen BuT-Berechtigung fallen, damit die Kosten über BuT übernommen werden können).
- Gesamtsumme für Anfahrt, Verpflegung, Aktivitäten (z.B. Museumsbesuch, Schatzsuche, gemeinsamer Besuch im Tierpark), Stornierungskosten.
- Nicht übernommen wird: Taschengeld
- Das Geld wird auf das Konto der Familie überwiesen. Die Familie leitet das Geld an die Kita weiter.
- Die Familie erhält einen Bescheid über die Entscheidung, ob und welche Kosten übernommen werden. Dem Bescheid ist ebenfalls zu entnehmen, an wen das Geld überwiesen wird.
- Die Kita erhält den Bescheid nur, wenn die Familie der Kita eine Vollmacht erteilt hat. Unabhängig davon, wer den Antrag bei der BuT-Stelle eingereicht hat.
- Ja! Dafür müssen Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes in der E-Mail oder auf dem Poststück vermerkt sein. Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfiehlt sich die Einzelantragsstellung pro Kind anstatt eines Sammelantrages in einer Liste mit mehreren Kindern.
- Das Geld wird dennoch auf das Konto der Familie überwiesen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Abtretungserklärung der Familie vor, dass die Erstattung direkt an die Kita erfolgen soll.
„Hiermit trete ich (Name, Vorname) den BuT-Anspruch für mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) für den Kitaausflug am XY.XY.20XY nach XY an die Kita / pädagogische Fachkraft (xy) ab. Das Geld soll direkt an die Kita überwiesen werden.
Datum, Unterschrift eines Elternteils“
- Die Familie muss den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Zahlungsbeleg der Kita) aufbewahren. Gegebenenfalls wird dieser zu einem späteren Zeitpunkt angefordert.
Beispiel:
- Der Förderverein der Kita subventioniert den Ausflug pro Kind (egal ob BuT-berechtigt oder nicht) mit 5 Euro. Dadurch müssen die Familien zum Beispiel nur 15 Euro statt 20 Euro bezahlen. Welchen Betrag übernimmt die zuständige BuT-Stelle?
- Die BuT-Stelle übernimmt nur die Aufwendungen, die tatsächlich für alle teilnehmenden Kinder entstehen.
- In diesem Beispiel sind es 15 Euro, die für alle Familien als Aufwendungen entstehen.