BuT-Leitfaden: Fragen & Antworten für Kita-Mitarbeitende

Kosten für Tagesausflüge der Kita

Wie werden die Kosten für einen Tagesausflug beantragt und was ist dabei zu beachten?

Wann handelt es sich um einen Tagesausflug?

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Veranstaltung der Kita im Rahmen des Kita-Alltages
  • Außerhalb des Kitageländes
  • Mit mehr als einem Kind (gemeinschaftlich)
  • Ohne Übernachtung

Für wen werden die Kosten übernommen?

  • Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Wer reicht die Unterlagen bei der zuständigen BuT-Stelle ein?

  • Die Unterlagen können sowohl von der Kita als auch von der Familie eingereicht werden.
  • Wenn der Antrag sowohl von Kita als auch von der Familie eingereicht wird, erkennt das die BuT-Stelle. Es kommt also nicht zu einer doppelten Auszahlung.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Das Informationsschreiben der Kita, welches an die Sorgeberechtigten ausgegeben wird. Zusätzlich die Angaben zu Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes.

Welche Inhalte sollen im Infoschreiben enthalten sein?

  • Ausstellungsdatum des Schreibens
  • Ziel und Datum des Ausfluges
  • Kosten des Ausfluges (nach Möglichkeit mit Aufstellung welche Kosten enthalten sind)
  • Zahlungsziel (nach Möglichkeit nicht der 1. eines Monats, da die BuT-Berechtigung in der Regel eine Laufzeit bis Ende eines Monats hat. Das Zahlungsziel muss in den Zeitraum einer gültigen BuT-Berechtigung fallen, damit die Kosten über BuT übernommen werden können). 

Was für Kosten werden bezahlt?

  • Gesamtsumme für Anfahrt, Verpflegung, Aktivitäten (z.B. Museumsbesuch, Schatzsuche, gemeinsamer Besuch im Tierpark), Stornierungskosten.
  • Nicht übernommen wird: Taschengeld

Wer bekommt das Geld?

  • Das Geld wird auf das Konto der Familie überwiesen. Die Familie leitet das Geld an die Kita weiter.

Wer bekommt eine Information über die Entscheidung des Antrages?

  • Die Familie erhält einen Bescheid über die Entscheidung, ob und welche Kosten übernommen werden. Dem Bescheid ist ebenfalls zu entnehmen, an wen das Geld überwiesen wird.
  • Die Kita erhält den Bescheid nur, wenn die Familie der Kita eine Vollmacht erteilt hat. Unabhängig davon, wer den Antrag bei der BuT-Stelle eingereicht hat. 

Kann die Familie das Geld zunächst selber an die Kita zahlen und die Unterlagen nach der Fahrt bei der BuT-Stelle einreichen?

  • Ja, das ist möglich. 

Kann die Kita auch die Unterlagen einreichen?

  • Ja! Dafür müssen Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes in der E-Mail oder auf dem Poststück vermerkt sein. Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfiehlt sich die Einzelantragsstellung pro Kind anstatt eines Sammelantrages in einer Liste mit mehreren Kindern.
  • Das Geld wird dennoch auf das Konto der Familie überwiesen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Abtretungserklärung der Familie vor, dass die Erstattung direkt an die Kita erfolgen soll.

Wie kann eine Abtretungserklärung formuliert werden?

„Hiermit trete ich (Name, Vorname) den BuT-Anspruch für mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) für den Kitaausflug am XY.XY.20XY nach XY an die Kita / pädagogische Fachkraft (xy) ab. Das Geld soll direkt an die Kita überwiesen werden.

Datum, Unterschrift eines Elternteils“

Was muss die Familie noch beachten?

  • Die Familie muss den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Zahlungsbeleg der Kita) aufbewahren. Gegebenenfalls wird dieser zu einem späteren Zeitpunkt angefordert.

Es findet eine Veranstaltung/ Projekt auf dem Kitagelände statt: Wird dieses im Rahmen von BuT als Tagesausflug gewertet?

Hat eine Doppelfinanzierung durch den Förderverein Auswirkungen?

Beispiel:

  • Der Förderverein der Kita subventioniert den Ausflug pro Kind (egal ob BuT-berechtigt oder nicht) mit 5 Euro. Dadurch müssen die Familien zum Beispiel nur 15 Euro statt 20 Euro bezahlen. Welchen Betrag übernimmt die zuständige BuT-Stelle?
  • Die BuT-Stelle übernimmt nur die Aufwendungen, die tatsächlich für alle teilnehmenden Kinder entstehen.
    • In diesem Beispiel sind es 15 Euro, die für alle Familien als Aufwendungen entstehen. 

Geld für einen Tagesausflug als Leistung für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen


   

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