Fachbereich Soziales

Wohngeld

Sinn und Zweck des Wohngeldes ist es, einkommensschwachen Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen, ohne dazu weitergehende soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Wohngeldanspruch prüfen lassen

 

Anträge und weiterführende Informationen zu folgenden Themen finden Sie im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover:

  • Wissenswertes über Wohngeld
  • Wohngeld bei Transferleistungsbezug
  • Kinderwohngeld und Kinderzuschlag
  • Wohngeld für Senior*innen
  • Wohngeld für Studierende, Schüler*innen und Auszubildene
  • Wohngeld für Eigentümer*innen von Wohnraum
  • Wohngeld-Musterberechnungen

Wohngeldreform 2023

Mit der Wohngeldreform 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein größerer Personenkreis wird anspruchsberechtigt sein.

Haushalte im laufenden Wohngeldbezug brauchen ausdrücklich keinen Erhöhungsantrag stellen.
Die Erhöhung wird automatisch umgesetzt und separat beschieden.

Erstmals werden jetzt auch bei der Berechnung des Wohngeldes die Heizkosten pauschal berücksichtigt. Sie brauchen diese nicht nachweisen. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Personenanzahl.

Onlineanträge möglich

Seit Januar 2023 kann in Hannover Wohngeld auch bequem online von zu Hause aus beantragt werden.

Sie können Neuanträge, Weiterleistungsanträge, Erhöhungsanträge und Änderungsmitteilungen online übermitteln.

Der Online-Service ist unter der Adresse https://serviceportal.hannover-stadt.de/wohngeld erreichbar. Die Nutzung erfolgt nach einer unkomplizierten Registrierung und wird assistiert.

Die Landeshauptstadt Hannover setzt damit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes um und leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung. Dadurch werden sich auch Bearbeitungswege verschlanken.