Der WIR2.0 richtet sich nicht nur an die Verwaltung sondern hat den Anspruch, auch die Stadtgesellschaft auf dem Weg zu mehr Teilhabegerchtigkeit mitzunehmen. Das Instrument dafür ist das WIR2.0-Förderprogramm. Verwaltungsexterne Akteur*innen wie Migrant*innenorganisationen, Vereine, Verbände, Kollektive oder Einzelpersonen können aus diesem Programm Projektförderungen beantragen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Antragsberechtigten Maßnahmen aus dem WIR2.0-Katalog und die sogenannten Kleinprojekte.
Der WIR2.0 beinhaltet in jedem seiner Handlungsfelder Maßnahmen, die zur Förderung ausgeschrieben werden. Gekennzeichnet sind diese im Katalog als "Antragsberechtigte Maßnahmen". Hierbei handelt es sich jeweils um Grundideen zu konkreten Maßnahmen. Auf die genaue Ausgestaltung sowie die Umsetzung der Maßnahmen können sich verwaltungsexterne Akteur*innen bewerben. Das WIR2.0-Kuratorium wählt dazu mehrmals Mal im Jahr Maßnahmen aus, die dann bekanntgegeben werden. Antragsteller*innen können dann bis zu 50.000€ Fördermittel für die Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Dabei wird auf eine enge Kooperation mit den jeweils zuständigen Stellen der LHH geachtet. Welche Stelle das im einzelnen ist, lässt sich im Katalog schon in etwa an der Kategorie "Kontakt in der Verwaltung" ablesen. Sobald eine Maßnahme bekanntgegeben wird, konkretisiert sich dies noch. Die Höhe der Fördersumme von bis zu 50.000€ bezieht sich ausschließlich auf die im Katalog bereits angelegten antragsberechtigten Maßnahmen.
Welche Maßnahmen jeweils aktuell ausgewählt sind und umgesetzt werden sollen, wird auf diesen Seiten bekannt gegeben.
Alle Anträge auf Projektförderung müssen online im Zuwendungsportal der LHH unter "Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm" gestellt werden
Aktuelle Großprojekte
Neue Großprojekte werden demnächst bekanntgegeben.
Neben den großen antragsberechtigten Maßnahmen, die im WIR2.0 bereits skizziert sind, gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel für Kleinprojekte zu beantragen. Diese müssen sich an den Zielen des WIR2.0 orientieren. Die Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung der Projekte liegt aber jeweils komplett bei dem*der Antragsteller*in. Anträge über eine Fördersumme von bis zu 10.000€ können jederzeit hier gestellt werden. Für Einzelpersonen und Initiativen, die keine Rechtsform haben, gilt die alte Obergrenze für Förderungen von 5.000€. Bei Anträgen über 5.000 Euro muss zusätzlich ein ausführliches Projektkonzept im Online-Portal hochgeladen werden (Onlineformular C.3).
Über diese Anträge entscheidet der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums.
Aktuelle Förderrunde
Der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums freut sich in dieser Förderrunde besonders über Anträge von „Cross-Bubble-Tandems“ – also gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen von Gruppen, Initiativen oder Vereinen, die bewusst Kooperationen außerhalb ihrer eigenen „Bubble“ eingehen.
Ziel ist es, neue Begegnungen, Austausch und Dialog zwischen unterschiedlichen Communities, Perspektiven und Lebensrealitäten zu stärken (z.B. über politische, kulturelle, religiöse, generationale Unterschiede hinweg). Das WIR2.0-Team bietet bei Interesse Unterstützung beim Finden von Kooperationspartner*innen an.
Andere Ideen sind natürlich trotzdem wie immer auch gern gesehen.
>>Anträge, die in dieser Auswahlrunde berücksichtigt werden sollen, müssen für das Haushaltsjahr 2026 gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. Juni 2026.<<