Am Donnerstag hat der Verwaltungsausschuss (AVA) der Landeshauptstadt Hannover eine aktualisierte Version der Förderrichtlinie zum WIR2.0 verabschiedet. Darin enthalten ist unter anderem die Erhöhung der maximalen Fördersumme für Kleinprojekte. Hier sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Neue WIR2.0 Förderrichtlinie
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Regelungen zur angemessenen Eigenbeteiligung der Antragstellenden, die Finanzierungsart von Zuwendungen größer 5.000 Euro, die Struktur der Förderrichtlinie sowie die Höhe der Förderobergrenze für Bereich 3 (Kleinprojekte).
Angemessene Eigenbeteiligung
Bislang galt: Zuwendungsempfänger*innen müssen grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung einbringen. Was als angemessen anzusehen ist, war dabei nicht quantifiziert.
NEU: In der geänderten Fassung der Richtlinie wird ein Wert von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes als angemessene Eigenbeteiligung festgelegt. Liegt der Eigenanteil unter 20 Prozent, ist im Aktenvermerk über die Antragsprüfung zu dokumentieren, weshalb eine niedrigere Eigenbeteiligung als angemessen anerkannt wird. (siehe Anlage 1, Punkt 17.2)
NEU: Neben finanziellen Mitteln können Zuwendungsempfänger*innen unentgeltlich erbrachte Arbeits- oder Sachleistungen mit einem geldwerten Betrag als Eigenbeteiligung anrechnen. (Punkt 17.2 der Förderrichtlinie)
Finanzierungsart für Zuwendungen größer 5.000 Euro
Bislang galt: Förderungen in den Bereichen 2 (Projektförderungen/jetzt: Großprojekte) und 3 (Kleinprojekte) werden als Festbetragsfinanzierung gewährt.
NEU: Förderungen bis 5.000 Euro werden weiterhin als Festbetragsfinanzierung gewährt, Förderungen über 5.000 Euro bis maximal 10.000 Euro nur dann, wenn eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 Prozent eingebracht wird. Zuwendungen über 10.000 Euro werden als Anteilsfinanzierung gewährt. (Punkt 17.2 der Förderrichtlinie)
Mehr Geld für Kleinprojekte
Ab der kommenden Förderrunde können Vereine und Verbände eine Förderung von bis zu 10.000 Euro für Projekte beantragen, die sich an den Zielen des WIR2.0 orientieren. Für Einzelpersonen und Initiativen, die in keiner Rechtsform zusammengeschlossen sind, gilt weiterhin die maximale Fördersumme von 5.000 Euro. Am Antragsprozedere hat sich derweil nichts geändert. Alle Anträge müssen online im Zuwendungsportal der LHH gestellt werden. Die Frist für Kleinprojekte, die im SOmmer genehmigt werden sollen, ist der 1. Juli 2025.