Bildung eines Expert*innengremiums
Am 27. November 2025 stimmte der Sozialausschuss der Einrichtung eines Expert*innengremiums im Rahmen des Projekts „Obdach 2030“ zu.
Welche Aufgabe hat das Expert*innengremium?
Das Expert*innengremium begleitet den weiteren Prozess von Obdach 2030. Seine Aufgabe besteht darin, die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Maßnahmen zur Abschaffung der Obdachlosigkeit bis 2030 zu konkretisieren und deren Umsetzung fachlich zu unterstützen.
Die vom Gremium erarbeiteten Empfehlungen werden anschließend den zuständigen Gremien des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Das Expert*innengremium hat eine beratende Funktion und ist kein Entscheidungsgremium. Die Entscheidungen werden von den zuständigen Ausschüssen getroffen.
Wer sind die Expert*innen?
Das Expert*innengremium setzt sich aus Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung, der Zivilgesellschaft – aus dem Runden Tisch Wohnungslosigkeit – sowie der Wissenschaft zusammen.
Wie wurden die Expert*innen ausgewählt?
Die politischen Sitze wurden von den Fraktionen besetzt, die Sitze der Verwaltung durch die Stadtverwaltung.
Gewählt wurden die Vertreter*innen der Träger*innen und Vereine. Wahlberechtigt waren alle Mitglieder des Runden Tisches Wohnungslosigkeit mit Ausnahme der Verwaltungsmitarbeiter*innen.
Im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches Wohnungslosigkeit am 24. Januar 2026 stellten sich die Kandidat*innen persönlich vor.
Anschließend wurden sieben Mitglieder im Rahmen einer Blockwahl per Handzeichen einstimmig in das Expert*innengremium gewählt. Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre.
Der Sitz mit beratender Funktion aus der Wissenschaft wurde nach eingehender Recherche sowie interner Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Ausschuss und dem Dezernat für Soziales und Integration (Dez. III) vergeben.
Wie ging es weiter?
Die endgültige Zusammensetzung des Expert*innengremiums wurde den Gremien des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussfassung vorgelegt und im April 2026 bestätigt.