Die Umsetzung von Mindeststandards zur menschenwürdigen Unterbringung soll sicherstellen, dass alle Menschen in Notunterkünften Zugang zu grundlegenden, hygienischen und sicheren Wohnbedingungen haben. Dazu gehören ausreichend Platz, Privatsphäre und ein Umfeld, das die Würde der Bewohner*innen wahrt. Der Mindeststandard wird durch die Bereitstellung von neuen Objeken angehoben.