Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Zweite Runde: Neue WIR2.0-Großprojekte sollen gefördert werden

Ab sofort können Anträge zur Förderung eines Projekts zur Unterstützung wohnungsloser Menschen und zum Aufbau einer Antidiskriminierungsstelle gestellt werden.

WIR2.0-Förderprogramm

Der WIR2.0-Maßnahmenkatalog enthält neben vielen Projekten, die von der Verwaltung umgesetzt werden sollen, auch Maßnahmen, für die zivilgesellschaftliche Träger gesucht werden. In seiner letzten Sitzung hat das WIR2.0-Kuratorium entschieden, dass als nächstes die Maßnahmen „Migrant*innencommunities unterstützen wohnungslose Menschen“ aus dem Handlungsfeld Soziales sowie die Maßnahme „Eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle für Hannover“ aus dem Handlungsfeld Demokratie gefördert werden.

Ab sofort können sich interessierte Gruppen mit einem Antrag darauf bewerben, die im WIR2.0 skizzierte Maßnahmen umzusetzen. Anträge für die Maßnahme aus dem Handlungsfeld Soziales müssen bis zum 6. September 2023 online im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ gestellt werden. Alle Anträge zur Maßnahme aus dem Handlungsfeld Demokratie am gleichen Ort bis zum 15. September 2023.

Im Folgenden die Texte der Bekanntmachungen.

 


 

Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Migrant*innencommunities unterstützen wohnungslose Menschen

 

Das WIR2.0-Kuratorium hat entschieden, dass die Maßnahme „Migrant*innencommunities unterstützen wohnungslose Menschen“ aus dem WIR2.0-Handlungsfeld Soziales im Jahr 2023 beginnen soll und dass hierfür Mittel aus dem WIR2.0-Förderprogramm bereitgestellt werden sollen. Migrant*innenorganisationen sowie andere Organisationen der Zivilgesellschaft können daher ab sofort Anträge auf die Förderung der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahme stellen.

 

Ziel der Maßnahme ist eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe wohnungsloser Menschen sowie ihre Einbindung in (muttersprachliche) Communities. Muttersprachliche Angebote aus den Communities heraus sollen niedrigschwellige Zugänge zu bestehenden Hilfesystemen schaffen. Durch die Zusammenarbeit mit kommunalen Träger*innen der Wohnungslosenhilfe und anderer Beratungs- und Unterstützungsstellen soll darüber hinaus der Informationsaustausch zwischen der Verwaltung und verschiedenen Communities verbessert werden. Die Einbindung verwaltungsexterner Träger*innen kann auch den Austausch zwischen diesen und der Verwaltung verbessern. Ein Antrag auf Förderung muss ein entsprechendes Konzept sowie einen konkreten Kostenplan enthalten.

 

Die Maßnahme umfasst:

  • Die Planung und Durchführung geeigneter Angebote mit dem Schwerpunktthema „Gesellschaftliche und soziokulturelle Teilhabe“, die um die Themen „Gesundheit (einschließlich Sucht)“ und/oder „Arbeitssuche“ ergänzt werden können.
  • Muttersprachliche Angebote wie Beratungen und Unterstützung bei Behördengängen, die mindestens einmal pro Woche stattfinden
  • Das Einbinden ehrenamtlich engagierter Menschen aus Migrant*innencommunities

 

Alle genannten Punkte müssen im Antrag berücksichtigt werden. Das Erschließen von Kooperationspartner*innen für weitere Drittmittel und ggf. zusätzliche Programmbausteine wird als Pluspunkt gewertet.

 

Voraussetzungen für die Förderung sind die Bereitschaft zur Kooperation mit hannöverschen Angeboten der Wohnungslosenhilfe sowie die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €. Davon können Honorare, anteilige Personalkosten, Sachmittel (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit) oder Aufwandsentschädigungen bezahlt werden. Weiterhin können damit in geringem Umfang Sachleistungen finanziert werden, die direkt an wohnungslose Menschen weitergegeben werden und im aktuellen Netzwerk nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie dem WIR2.0-Maßnahmenkatalog. Die Maßnahme ist dort auf Seite 48 beschrieben.

 

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis zum 6. September 2023 online über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ ein: zuwendungen.hannover-stadt.de

 

Ansprechpartner*innen in der Verwaltung

Für technische Fragen zur Antragsstellung:
Rawan Hamdan
0511 / 168-36589
Rawan.Hamdan@Hannover-Stadt.de

 

Für inhaltliche Fragen:
Pascal Allewelt
0511 / 168-46417
56.31@Hannover-Stadt.de

Katharina Pätzold
0511 / 168-45164
56.31@Hannover-Stadt.de

 


 

Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Eine Antidiskriminierungsstelle für Hannover außerhalb der Verwaltung

 

Das WIR2.0-Kuratorium hat entschieden, dass die Maßnahme „Eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle für Hannover“ aus dem WIR2.0-Handlungsfeld Demokratie im Jahr 2023 beginnen soll und dass hierfür Mittel aus dem WIR2.0-Förderprogramm bereitgestellt werden sollen. Vereine, Institute und Organisationen der Zivilgesellschaft können daher ab sofort Anträge auf die Förderung der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahme stellen.

 

Ziel der Maßnahme ist es, langfristig eine Antidiskriminierungsstelle in Hannover aufzubauen, die bestehende Angebote optimal ergänzt. Sie soll Menschen, die von (Mehrfach-)Diskriminierung betroffen sind, in ihren Handlungsmöglichkeiten – auch bei rechtlichen Fragen – beraten, bei Beschwerde- und Klageverfahren aktiv unterstützen und öffentlich wirksam vertreten. Das Angebot soll als Kooperation von Akteur*innen und in Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt werden. Vor allem in Bezug auf Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Behinderung, Alter (Ageism) und Religion sollen die Handlungsoptionen betroffener Menschen, insbesondere Eingewanderter und ihrer Kinder, erweitert werden. Langfristig ist das per Ratsbeschluss festgelegte Ziel der Landeshauptstadt Hannover, ein stadtweites Antidiskriminierungsnetzwerk aufzubauen, in dem mehrere beratende Akteur*innen in ihren jeweils unterschiedlichen Rollen und Möglichkeiten kooperieren. Ein Antrag auf Förderung muss einen Konzeptentwurf und Ideen für eine nachhaltige Etablierung enthalten.

 

Die Maßnahme umfasst:

  • Die Erstellung eines Konzepts über den Aufbau eines niedrigschwelligen Beratungsangebots, das über die Startfinanzierung hinaus nachhaltig aufgebaut und erhalten werden kann, z.B. mit Modellen wie bei der Refugee Law Clinic Hannover.
  • Die Zusammenstellung eines Teams oder Netzwerkes, das divers positioniert ist und bestenfalls mehrsprachig beraten kann sowie die Durchführung praktischer Antidiskriminierungsberatung.
  • Die Federführung beim Aufbau eines Antidiskriminierungsnetzwerkes in Hannover, in dem die Mitglieder sich gegenseitig schulen können und das gemeinsam Aufgaben bearbeitet, wie zum Beispiel die Entwicklung von Qualitätsstandards oder eines einheitlichen Dokumentationssystems.

Alle genannten Punkte müssen im Antrag berücksichtigt werden.

 

Voraussetzungen für die Förderung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Die maximale Fördersumme beträgt eine Anschubfinanzierung von einmalig 50.000 €. Davon können Honorare, anteilige Personalkosten, Sachmittel, Aufwandsentschädigungen, Räumlichkeiten oder Öffentlichkeitsarbeit bezahlt werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie dem WIR2.0-Maßnahmenkatalog. Die Maßnahme ist dort auf Seite 58 beschrieben.

 

Ihre Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 15. September 2023 online über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ ein: zuwendungen.hannover-stadt.de

 

Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung

Für inhaltliche Fragen:
Daniel Kalifa               
0511 / 168-31045
Daniel.Kalifa@Hannover-Stadt.de

Für inhaltliche Fragen:
Rawan Hamdan
0511 / 168-36589
Rawan.Hamdan@Hannover-Stadt.de