Bereich Soziale Hilfen in Wohnungslosigkeit

Fachstelle Wohnungserhalt

Die Fachstelle Wohnungserhalt berät Haushalte und Personen, die akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Beratung erfolgt bei Mahnung, Kündigung, Räumungsklage oder bereits bestehendem Räumungstitel wegen Mietschulden oder mietwidrigen Verhaltens. 

Kontakt

Unsere Telefonnummer für allgemeine Anfragen ist: 0511 168 34862
Unsere E-Mail-Anschrift: 56.34@hannover-stadt.de 

Wohnungslosigkeit verhindern

Einer der sozialen Schwerpunkte der Landeshauptstadt Hannover ist die Prävention von Obdachlosigkeit mit dem Ziel, die Entstehung von Wohnungslosigkeit zu verhindern und den Verbleib in der bisherigen Wohnung zu sichern. 

Das Beratungsangebot umfasst:

  • Unterstützung bei Kündigungen, Mahnungen oder Abmahnungen 
  • Beratung bei Räumungsklagen oder Räumungsterminen
  • Stabilisierung des Wohnungserhalts durch Vermittlung in weiterführende Hilfen (z.B. Begleitetes Wohnen gem. §67 ff. SGB XII oder Schuldnerberatung)
  • Mietübernahme bei Inhaftierung, sofern dies dem Wohnungserhalt dient  

 Arbeitslosigkeit, private Verschuldung, persönliche Notlagen oder erhöhte Lebenshaltungskosten – die Gründe für drohenden Wohnungsnotfall können für jede Person unvermittelt eintreten. In den meisten Fällen gibt es immer noch Möglichkeiten, den Wohnungsverlust abzuwenden. 

Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen. Je eher Sie aktiv werden, desto höher sind die Chancen, Ihren Wohnraum erhalten zu können. 
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Offene Sprechstunde

Nehmen Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf. 

Offene Sprechstunde:
Montag + Dienstag + Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Leinstraße 14 | 30159 Hannover

Telefon: 0511 168 34862
E-Mail: 56.34@hannover-stadt.de 

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie möglichst folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mahnung
  • Kündigungsschreiben
  • Einkommensunterlagen (Lohnabrechnung/ Leistungsbescheid/ Kindergeldbescheid etc.)
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Nachweise zu sonstigen Schulden

Alternativ können Sie sich zum Beispiel auch an das externe Angebot RE_StaRT wenden und sich zu den für Sie geeigneten Angeboten beraten lassen.