Soziale Hilfen in Wohnungslosigkeit

Wirtschaftliche Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Sie sind nicht erwerbsfähig und haben kein ausreichendes Einkommen? 

Wirtschaftliche Hilfen

Wenn Sie kein oder ein unzureichendes Einkommen haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Geld- und/oder Sachleistungen nach den Vorschriften des SGB XII. 

Erwerbsfähige Menschen müssen grundsätzlich Leistungen nach dem SGB II beim zuständigen Jobcenter beantragen. Wenn das auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige JobCenter. 

Nicht-erwerbsfähige Personen und Menschen ab dem 65. Lebensjahr haben ggfs. Ansprüche auf SGB XII-Leistungen. Andere Leistungen wie z.B. Renten, Kindergeld etc. sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden ggfs. bei der Leistungsgewährung nach dem SGB XII angerechnet.

Diese Anträge sind grundsätzlich im Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover zu stellen. Wenn Sie bei uns bereits Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten bekommen, übernehmen wir die Bearbeitung Ihrer Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt und Sie bekommen „die Unterstützung aus einer Hand“.

Für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten können wir diese Anträge auf wirtschaftliche Hilfen aber auch bei uns bearbeiten und mit einer intensiveren Beratung und Unterstützung kombinieren. Nehmen Sie hierzu gerne mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Unsere Telefonnummer für allgemeine Anfragen ist: 0511 168 47029.
Unsere E-Mail-Anschrift: 56.32@hannover-stadt.de