Fachbereich Soziales
Wohngeld

Wohngeldanspruch prüfen lassen
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) als Zuschuss zur Miete bzw. zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Für die Berechnung des Wohngeldanspruches sind grundsätzlich die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Miethöhe, bzw. die Höhe der monatlichen Belastung bei selbst genutztem Wohnraum sowie die Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder maßgeblich. Leben im Haushalt auch Personen, die wegen anderer Leistungen (siehe unten) vom Wohngeld ausgeschlossen sind, bleiben deren Einkünfte und Wohnkostenanteile bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt.
Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag (Formular siehe unten) gestellt worden ist.
Der Bundestag hat zum 1. Januar 2021 eine Wohngelderhöhung beschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Wohngeld nehmen gern eine persönliche Beratung vor und führen bei Bedarf auch eine Probeberechnung durch. Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch zu den nebenstehend angegebenen Zeiten.
Anträge können auch bei allen anderen städtischen Dienststellen abgegeben werden. Eine Beratung ist dort aber nicht möglich.
Aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Sachbearbeitung sind möglich. Beachten Sie aber bitte die unter Öffnungszeiten hinterlegten telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Die in den Flyern oder in den Antragsbögen hinterlegten Öffnungszeiten gelten nach wie vor nicht. Neue Flyer sind in Arbeit und werden demnächst ausgetauscht. Unterlagen senden Sie uns bitte per Post oder E-Mail. Die Mailadresse lautet wohngeld@hannover-stadt.de. Bitte schicken Sie Unterlagen und Dokumente an die Mailadresse bitte ausschließlich als Anhang zu Ihrer Nachricht und in den Formaten .pdf oder .jpg. oder .jpeg. oder.png.
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