Neue Werte gelten seit 1.7.2026
Region passt Mietobergrenzen für Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe an
Die Region passt die Mietobergrenzen für Menschen an, die Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen.
09.07.2026 – Die neuen Angemessenheitswerte sind seit dem 1. Juli 2026 gültig und richten sich nach den aktuellen Mietpreisen in der gesamten Region.
Was sind die Mietobergrenzen?
Die Mietobergrenzen, oder auch Angemessenheitswerte, legen fest, bis zu welcher Höhe die Jobcenter und die Sozialämter die Kosten für eine Wohnung in der Regel übernehmen. Die Region Hannover berechnet diese Grenzen anhand der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt und passt sie regelmäßig an die Mietentwicklung an. Grundlage für die neuen Werte sind Mietdaten, die im Rahmen der Erstellung der aktuellen Mietspiegel erhoben wurden, sowie Angebotsmieten.
Wie haben sich die Mieten und Mietobergrenzen entwickelt?
Die Auswertung zeigt: Die Mieten haben sich in vielen Kommunen weiter erhöht, entsprechend sind auch zahlreiche Angemessenheitswerte gestiegen. Die Veränderungen fallen jedoch je nach Wohnort und Haushaltsgröße unterschiedlich aus. Für einen Zwei-Personen-Haushalt in Hannover steigt die Mietobergrenze beispielsweise von 587 auf 634 Euro monatlich. In Ronnenberg erhöht sie sich für dieselbe Haushaltsgröße von 500 auf 605 Euro, in Uetze von 467 auf 567 Euro. Für Drei-Personen-Haushalte beträgt die Erhöhung in Burgwedel 103 Euro, in Wennigsen 88 Euro. Für einen Vier-Personen-Haushalt in Hannover steigt der Wert von 834 auf 901 Euro.
In einigen Fällen bleiben die Angemessenheitswerte unverändert. Hintergrund ist, dass die aktuelle Datenauswertung dort teilweise niedrigere Werte ergeben hat. Auf Absenkungen verzichtet die Region Hannover jedoch bewusst, um das Angebot an angemessenem Wohnraum nicht weiter einzuschränken und zusätzliche Kostensenkungsverfahren zu vermeiden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen auf Wohnungssuche noch größere Schwierigkeiten haben oder bestehende Mietverhältnisse unter zusätzlichen Druck geraten.
Welche finanziellen Auswirkungen haben die neuen Mietobergrenzen?
Die Region rechnet mit höheren Ausgaben, da nun höhere Unterkunftskosten übernommen werden können. Zudem können durch die Anhebung der Mietobergrenzen künftig auch Haushalte mit niedrigen Einkommen Anspruch auf Unterstützung erhalten, die bislang knapp oberhalb der sozialrechtlichen Bedarfsgrenze lagen. Insgesamt hat die Region rund 360 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 für Leistungen der Unterkunft und Heizung eingeplant.
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