Leichte Sprache

Straßen∙verkehrs∙behörden: Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Sie möchten einen Parkausweis für einen Behinderten∙parkplatz?
Sie möchten Arbeiten auf einer Straße machen?
Oder Sie möchten eine Veranstaltung auf einer Straße machen?
Dann finden Sie auf dieser Seite Informationen und Ansprech∙partner.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Welche Straßen∙verkehrs∙behörde ist für meine Stadt zuständig?

Straßen∙verkehrs∙behörden kümmern sich um die Straßen in den Städten und in den Gemeinden.

Für die Städte und Gemeinden in der Region Hannover ist nicht immer die Straßen∙verkehrs∙behörde von der Region zuständig.

Sie möchten wissen:

        Ich wohne in der Region Hannover.
        Welche Straßen∙verkehrs∙behörde kümmert sich um die Straßen in meiner Stadt oder Gemeinde?

Dann klicken Sie auf diese Datei:

Achtung:
Die Datei ist nicht in Leichter Sprache.

In der Datei finden Sie eine Liste mit den Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

Und Sie finden die Ansprech∙partner für Ihre Stadt.

Und auch die Telefon∙nummern für diese Ansprech∙partner.

So wissen Sie zum Beispiel:

        Ich wohne in Ronnenberg.
        In Ronnenberg ist die Stadt zuständig für die Straßen.
        Und bei Fragen kann ich Herrn Rode anrufen.

Ich möchte Arbeiten auf der Straße machen. Was muss ich beachten?

Sie möchten zum Beispiel Arbeiten auf der Straße machen.

Zum Beispiel Aufgrabungen.

Oder Straßen∙bau.

Dann müssen Sie bei der Straßen∙verkehrs∙behörde einen Antrag ausfüllen.

Klicken Sie auf diese Datei:

Achtung:
Diese Datei ist der Antrag.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Die Straßen∙verkehrs∙behörde möchte einige Informationen über die Arbeiten an der Straße wissen.

Sie haben den Antrag an Ihre Straßen∙verkehrs∙behörde abgegeben?

Dann prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde Ihre Unterlagen.

Die Unterlagen prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde vielleicht auch zusammen mit der Polizei.

Und erst dann dürfen Sie die bestimmten Dinge auf der Straße machen.

Ich möchte eine Veranstaltung auf der Straße machen. Was muss ich beachten?

Sie möchten eine Veranstaltung auf der Straße machen.

Zum Beispiel ein Straßen∙fest. 

Und Sie müssen eine Straße sperren?

Dann müssen Sie bei der Straßen∙verkehrs∙behörde einen Antrag ausfüllen.

Und um Erlaubnis bitten.

Klicken Sie auf diese Datei:


Achtung:
Diese Datei ist der Antrag.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Die Straßen∙verkehrs∙behörde möchte einige Informationen über die Veranstaltung an der Straße wissen.

Sie haben den Antrag an Ihre Straßen∙verkehrs∙behörde abgegeben?

Dann prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde Ihre Unterlagen.

Die Unterlagen prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde vielleicht auch zusammen mit der Polizei.

Und erst dann dürfen Sie die bestimmten Dinge auf der Straße machen.

Ich möchte große Gegenstände auf der Straße abstellen. Was muss ich beachten?

Sie möchten große Gegenstände auf der Straße abstellen.

Zum Beispiel einen Container.

Oder ein Bau∙gerüst.

Dann müssen Sie bei der Straßen∙verkehrs∙behörde einen Antrag ausfüllen.

Klicken Sie auf diese Datei:

Achtung:
Die Datei ist der Antrag.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Die Straßen∙verkehrs∙behörde möchte einige Informationen über den Gegenstand wissen.

Sie haben den Antrag an Ihre Straßen∙verkehrs∙behörde abgegeben?

Dann prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde Ihre Unterlagen.

Die Unterlagen prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde vielleicht auch zusammen mit der Polizei.

Und erst dann dürfen Sie die bestimmten Dinge auf der Straße machen.

Ich möchte ein Verkehrs∙schild aufstellen. Was muss ich beachten?

Sie möchten ein Verkehrs∙schild auf einer Straße aufstellen?

Sie möchten zum Beispiel umziehen.

Oder ein Halte∙verbot markieren?

Dann müssen Sie bei der Straßen∙verkehrs∙behörde einen Antrag ausfüllen.

Klicken Sie auf diese Datei:

Achtung:
Die Datei ist der Antrag.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Die Straßen∙verkehrs∙behörde möchte einige Informationen über die Situation wissen.

Sie haben den Antrag an Ihre Straßen∙verkehrs∙behörde abgegeben?

Dann prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde Ihre Unterlagen. 

Die Unterlagen prüft die Straßen∙verkehrs∙behörde vielleicht auch zusammen mit der Polizei.

Und erst dann dürfen Sie die bestimmten Dinge auf der Straße machen.

Was ist eine Park∙erleichterung?

Sie haben eine Behinderung?

Und Sie können nicht mehr lange Wege gehen?

Dann können Sie eine Park∙erleichterung beantragen.

        Eine Park∙erleichterungen sind Regeln zum Parken für Menschen mit Behinderung.

Die Park∙erleichterung ist zum Beispiel für besondere Parkplätze.

Für die Park∙erleichterungen gibt es Parkausweise.

Es gibt 2 verschiedene Parkausweise.

        Den blauen Parkausweis.
        Und den orangenen Parkausweis.

Mit dem blauen Parkausweis können Sie zum Beispiel auf Behinderten∙parkplätzen parken.

Oder auf anderen Park∙flächen.

Zum Beispiel im eingeschränkten Halte∙verbot.

Diese Parkplätze sind zum Beispiel besonders nah an Einkaufs∙läden.

So müssen Sie nicht weit laufen.

Die Parkausweise haben unterschiedliche Inhalte.

Und die Parkausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen.

        Das heißt:
        Nicht jede Person mit Behinderung kann einen Park∙ausweis bekommen.

Eine andere Park∙erleichterung kann ein eigener Behinderten∙parkplatz sein. 

Zum Beispiel ein Parkplatz nah zu Ihrer Wohnung.

Oder nah zu Ihrer Arbeit.

Für eine Park∙erleichterung in der Region Hannover haben Sie also 3 Möglichkeiten:

  • Sie können einen blauen Parkausweis beantragen.
  • Sie können einen orangenen Parkausweis beantragen.
  • Oder Sie können einen eigenen Behinderten∙parkplatz beantragen.

Sie möchten weitere Informationen zu den Parkausweisen?

Dann klicken Sie auf diese Datei:

Achtung:
Die Datei ist nicht in Leichter Sprache.

Wie bekomme ich einen blauen Parkausweis?

Sie möchten einen blauen Parkausweis beantragen?

Dann müssen Sie diese Dinge haben:

  • Sie müssen einen Schwer∙behinderten∙ausweis haben.
    In einem Schwer∙behinderten∙ausweis steht der Grad von Ihrer Behinderung.
  • In Ihrem Schwer∙behinderten∙ausweis muss das Zeichen aG stehen.
    aG heißt: außergewöhnlich geh∙behindert.
    Geh∙behinderte Menschen können nicht gut gehen.
  • Oder in Ihrem Schwer∙behinderten∙ausweis muss das Zeichen Bl stehen.
    Bl heißt: blind.
    Blinde Menschen können nicht sehen.
  • Oder Sie müssen zeigen: Sie haben beidseitige Amelie.
    Bei einer Amelie fehlen einem Menschen bestimmte Glied∙maßen.
    Oder die Glied∙maßen sind falsch gewachsen.
    Dazu sagt man auch: Phokomelie.
  • Oder Sie müssen zeigen: Sie hatten eine Amputation beider Arme.
    Bei einer Amputation entfernen Ärzte bestimmte Körper∙teile.
    In diesem Fall sind es beide Arme.
    Der Mensch hat dann keine Arme mehr.
  • Oder Sie müssen zeigen:
    Ich habe vergleichbare Beeinträchtigungen.

Ihren Schwer∙behinderten∙ausweis können Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bekommen.

Sie haben alle diese Dinge?

Dann können Sie den blauen Parkausweis beantragen.

Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Formloser Antrag.
    Das heißt: 
    Sie können in einem Brief schreiben: Ich möchte einen blauen Parkausweis beantragen.
    Und Sie müssen keinen Antrag ausfüllen.
    Sie müssen nur alle diese Unterlagen zu dem Brief legen:
  • Ein aktuelles Pass∙foto.
  • Kopie von Ihrem Schwer∙behinderten∙ausweis.
    Machen Sie eine Kopie von der Vorder∙seite.
    Und von der Rück∙seite.
  • Kopie von Ihrem Personal∙ausweis.
  • Sie beantragen den Parkausweis für eine andere Person?
    Dann müssen Sie noch diese Nachweise zeigen:
    Eine Vertretungs∙vollmacht.
    Oder einen Betreuer∙ausweis.

Schicken Sie dann alle Unterlagen an diese Adresse:

        Fachbereich Verkehr - Straßenverkehrsbehörde
        Region Hannover
        Hildesheimer Straße 18
        30169 Hannover

Den Parkausweis erhalten Sie dann per Post. 

Sie möchten persönlich mit einem Mitarbeiter sprechen?

Dann müssen Sie vorher einen Termin machen.

Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie hier parken:

  • Auf Parkplätzen mit Rollstuhl∙symbol.
  • Im eingeschränkten Halte∙verbot.
  • Im Zonen∙halte∙verbot.
  • Und auf Anwohner∙parkplätzen bis zu 3 Stunden. 
    Beachten Sie:
    Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
  • In Fußgänger∙zonen während der Ladezeit.
  • In verkehrs∙beruhigten Bereichen.
    Beachten Sie:
    Sie dürfen andere Verkehrs∙teilnehmer nicht stören.
  • An Parkuhren∙automaten ohne Bezahlung.
  • Und an Parkschein∙automaten ohne Bezahlung.

Hinweis:

Der Parkausweis ist personen∙bezogen.

        Das heißt:
        Auf dem Parkausweis steht Ihr Name.
        Der Parkausweis ist also nur für Sie.
        Andere Menschen dürfen Ihren Parkausweis nicht benutzen.

Der Parkausweis ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen.

        Das heißt: 
        Auf dem Parkausweis steht nicht Ihr Kennzeichen.
        Auf dem Parkausweis steht Ihr Name. 

Deshalb dürfen nur Sie den Parkausweis nutzen.

Zum Beispiel Sie fahren selbst.

Oder eine Person fährt Sie an einen bestimmten Ort.

Dann dürfen Sie im Auto von dieser Person den Parkausweis nutzen.

Wichtige Hinweise:

Der blaue Parkausweis muss vorne im Auto liegen.

Und der blaue Parkausweis muss sichtbar sein.

Wie bekomme ich einen orangenen Parkausweis?

Sie möchten einen orangenen Parkausweis beantragen?

Dann müssen Sie diese Dinge haben:

  • Sie müssen einen Schwer∙behinderten∙ausweis haben.
    In einem Schwer∙behinderten∙ausweis steht der Grad von Ihrer Behinderung.
  • In Ihrem Schwer∙behinderten∙ausweis muss das Zeichen G stehen.
    G heißt: geh∙behindert.
    Geh∙behinderte Menschen können nicht gut gehen.
    Oder in Ihrem Bescheid muss das Zeichen B stehen.
    B heißt: Begleit∙person.
    Diese Menschen brauchen eine Begleit∙person.
  • Und Sie müssen zeigen:
    Ich habe einen Behinderungs∙grad von wenigstens 70 allein für Funktions∙störungen an den unteren Glied∙maßen.
    Und Sie müssen gleichzeitig zeigen:
    Ich habe einen Behinderungs∙grad von wenigstens 50 für Funktions∙störungen vom Herzen.
    Oder von den Atmungs∙organen.
  • Oder Sie müssen zeigen:
    Ich habe die Krankheit Morbus Crohn.
    Oder die Krankheit Colitis ulcerosa.
    Hier muss der Behinderungs∙grad von wenigstens 60 sein.
  • Oder Sie müssen zeigen:
    Ich habe einen künstlichen Darm∙ausgang.
    Und eine künstliche Harn∙ableitung.
    Hier muss der Behinderungs∙grad von wenigstens 70 sein.

Ihren Schwer∙behinderten∙ausweis können Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bekommen.

Sie haben alle diese Dinge?

Dann können Sie den orangenen Parkausweis beantragen.

Sie haben keine von diesen Dingen?

Aber Sie haben eine starke Geh∙behinderung?

Oder Sie sind blind?

Dann können Sie eine Prüfung beantragen.

Sie können sich dafür beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie melden.

Dann können Mitarbeiter Ihre Beeinträchtigung prüfen.

Und vielleicht mit den anderen Beeinträchtigungen gleich∙stellen.

Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Formloser Antrag.
    Das heißt: 
    Sie können in einem Brief schreiben: Ich möchte einen orangenen Parkausweis beantragen.
    Und Sie müssen keinen Antrag ausfüllen.
    Sie müssen nur alle diese Unterlagen zu dem Brief legen:
  • Kopie von Ihrem Feststellungs∙bescheid.
  • Kopie von Ihrem Schwer∙behinderten∙ausweis.
    Machen Sie eine Kopie von der Vorder∙seite.
    Und von der Rück∙seite.
  • Sie beantragen den Parkausweis für eine andere Person?
    Dann müssen Sie noch diese Nachweise zeigen:
    Eine Vertretungs∙vollmacht.
    Oder einen Betreuer∙ausweis.

Schicken Sie dann alle Unterlagen an diese Adresse:

        Fachbereich Verkehr - Straßenverkehrsbehörde
        Region Hannover
        Hildesheimer Straße 18
        30169 Hannover

Den Parkausweis erhalten Sie dann per Post. 

Sie möchten persönlich mit einem Mitarbeiter sprechen?

Dann müssen Sie vorher einen Termin machen.

Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie hier parken:

  • Im eingeschränkten Halte∙verbot bis zu 3 Stunden. 
    Beachten Sie:
    Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
  • Im Zonen∙halte∙verbot.
    Beachten Sie die erlaubte Park∙dauer.
  • In Fußgänger∙zonen während der Ladezeit.
  • In verkehrs∙beruhigten Bereichen.
    Beachten Sie:
    Sie dürfen andere Verkehrs∙teilnehmer nicht stören.
  • An Parkuhren∙automaten ohne Bezahlung.
    Und an Parkschein∙automaten ohne Bezahlung.
  • Und auf Anwohner∙parkplätzen bis zu 3 Stunden.

Wichtige Hinweise:

Der orangene Parkausweis muss vorne im Auto liegen.

Und der orangene Parkausweis muss sichtbar sein.

Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie nicht auf Behinderten∙parkplätzen parken.

Der orangene Park∙ausweis ist nur für Menschen mit besonderen Erkrankungen.

Sie haben auch weniger Vorteile beim Parken als mit dem blauen Parkausweis.

Was ist ein personen∙bezogener Behinderten∙parkplatz?

Sie haben eine schwere Behinderung?

Dann können Sie einen personen∙bezogenen Behinderten∙parkplatz beantragen.

        Dieser Parkplatz ist dann in der Nähe zu Ihrer Wohnung.
        Oder in der Nähe zu Ihrem Arbeits∙platz.

Einen personen∙bezogener Behinderten∙parkplatz dürfen dann nur Sie nutzen.

Sie möchten einen personen∙bezogenen Behinderten∙parkplatz beantragen?

Dann können Sie eine E-Mail an die Mitarbeiter von der Verkehrs∙behörde schicken.

Das ist die E-Mail-Adresse:

        verkehrsbehoerde@region-hannover.de  

Dann können die Mitarbeiter Ihre Anfrage prüfen.

Weitere Informationen in Alltags∙sprache